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INFORMATIONEN BETREFFEND DIE BEWERBUNG UM EINE ARBEITSSTELLE BEI DER GJW KANZLEI

Gemäß Art. 13 Abs. 1 und Abs. 2 der  Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (Datenschutz-Grundverordnung – DSGVO) informieren wir Sie:

  1. Der Verantwortliche für die Verarbeitung der personenbezogenen Daten, die mittels des Formulars und der Bewerbungsunterlagen (CV und des Bewerbungsschreiben) übermittelt werden, ist GJW Gramza Jenerowicz Wspólnicy Kancelaria Radców Prawnych Spółka partnerska mit Sitz in Poznań (61-626), ul. Szelągowska 27 (im Folgenden Kanzlei genannt).
  2. Während des Bewerbungsprozesses können folgende Informationen verarbeitet werden: Name und Vorname, Geburtsdatum, Kantaktdaten (z.B. E-Mail, Telefonnummer, private Anschrift), Informationen über schulische Vorbildung und den beruflichen Werdegang, sowie das Bildnis des Bewerbers (falls das Foto des Bewerbers samt Bewerbungsunterlagen übermittelt wird).
  3. Im Falle, dass ein Kompetenztest abgewickelt wird und ein Bewerber nach seiner Zustimmung an diesem Kompetenztest teilnimmt, wird die Kanzlei ebenfalls die Informationen über Qualifikationen, Wissen, berufliche Kenntnisse und Talente (z.B. Informationen über Fähigkeiten und Engagement) des Bewerbers verarbeiten.

Die personenbezogenen Daten werden zu folgenden Zwecken verarbeitet:

  1. die Teilnahme am Bewerbungsverfahren betreffend die im Stellenangebot genannte Stelle, um die der Bewerber sich beworben hat,
  2. im Falle der Erteilung einer Einwilligung vom Bewerber – die Teilnahme an zukünftigen Bewerbungsverfahren betreffend verschiedene Stellen.

Die personenbezogenen Daten des Bewerbers werden auf Grund verschiedener Rechtsgrundlagen verarbeitet, unter Berücksichtigung des Zwecks der Verarbeitung:

Im Falle der Bewerber, die sich um die Beschäftigung bei der Kanzlei anhand eines Arbeitsvertrages bewerben:

  • Die personenbezogenen Daten des Bewerbers, die im Arbeitsgesetzbuch und in anderen Rechtsvorschriften genannt wurden (z.B. Name, Vorname, Geburtsdatum, Kontaktdaten, schulische Vorbildung und der berufliche Werdegang), werden durch die Kanzlei zum Zweck der Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung verarbeitet (Art. 6 Abs. 1 Buch. c DSGVO),
  • Sollte der Bewerber mittels des Formulars oder der Bewerbungsunterlagen zusätzliche Informationen übermitteln, die im Arbeitsgesetzbuch und in anderen Vorschriften nicht genannt wurden (z.B. das Bildnis des Bewerbers, Interessen), erfolgt die Verarbeitung dieser Daten mit der Einwilligung des Bewerbers (Art. 6 Abs. 1 Buch. a DSGVO).  Die Einwilligung zu der Verarbeitung der personenbezogenen Daten kann der Bewerber durch eine entsprechende Erklärung über die Einwilligung zu der Verarbeitung der personenbezogenen Daten im CV mit der eigenhändiger Unterschrift erteilen.

W przypadku Kandydatów ubiegających się o nawiązanie współpracy na podstawie umowy o cywilnoprawnej:

  • Im Falle der Bewerber, die sich um die Beschäftigung bei der Kanzlei anhand eines zivilrechtlichen Vertrages bewerben:
  • Die Verarbeitung der Daten des Bewerbers, der sich um die  Beschäftigung bei der Kanzlei anhand eines zivilrechtlichen Vertrages bewirbt, erfolgt mit der Einwilligung des Bewerbers (Art. 6 Abs. 1 Buch. a DSGVO).  Die Einwilligung zu der Verarbeitung der personenbezogenen Daten kann der Bewerber durch eine entsprechende Erklärung über die Einwilligung zu der Verarbeitung der personenbezogenen Daten im CV mit der eigenhändiger Unterschrift erteilen.

Außerdem:

Die Verarbeitung der Daten des Bewerbers kann mit der Einwilligung des Bewerbers im Laufe der zukünftigen Bewerbungsverfahren erfolgen (Art. 6 Abs. 1 Buch. a DSGVO). Die Einwilligung zu der Verarbeitung der personenbezogenen Daten kann der Bewerber durch eine entsprechende Erklärung über die Einwilligung zu der Verarbeitung der personenbezogenen Daten im CV mit der eigenhändiger Unterschrift erteilen.

Die personenbezogenen Daten können ebenfalls unabhängig von der Erteilung der Einwilligung verarbeitet werden, soweit dies zur Wahrung der berechtigten Interessen der Kanzlei erforderlich ist, z.B. bei eventuellen Forderungen betreffend das Bewerbungsverfahren (Art. 6 Abs. 1 Buch. f DSGVO).

Unten finden Sie ein Beispiel von der Klausel, die je nach dem Umfang der erteilten Einwilligung entsprechend modifiziert werden kann:

„Ich erteile die Einwilligung, dass  Gramza Jenerowicz Wspólnicy Kancelaria Radców Prawnych Spółka partnerska mit Sitz in Poznań meine personenbezogenen Daten zum folgenden Zweck ….. (z.B. zum Zweck der Abwicklung des aktuellen Bewerbungsverfahrens und zum Zweck der Teilnahme an der durch die Kanzlei geführten zukünftigen Bewerbungsverfahren) verarbeitet.“

Die Angabe der Daten ist freiwillig wobei notwendig, damit der Bewerber an dem Bewerbungsverfahren und im Falle der Erteilung einer entsprechenden Einwilligung – ebenfalls an zukünftigen Bewerbungsverfahren teilnimmt.

Die personenbezogenen Daten des Bewerbers werden lediglich  während eines Bewerbungsverfahrens verarbeitet. Im Falle, wenn eine  entsprechende Einwilligung zur Verarbeitung der Daten im Laufe der zukünftigen Bewerbungsverfahren erteilt wird, werden die Daten des Bewerbers zu diesem Zweck ein Jahr verarbeitet.

Die personenbezogenen Daten des Bewerbers, die zum Zweck der Durchsetzung eigener Ansprüche oder zum Zweck der Verteidigung gegen die mit dem Bewerbungsverfahren zusammenhängenden Forderungen verarbeitet werden, können bis zum Zeitpunkt der Verjährung der mit dem Bewerbungsverfahren zusammenhängenden Forderungen verarbeitet werden.

Die personenbezogenen Daten des Bewerbers werden an andere Empfänger und Drittländer nicht übermittelt.

Der Bewerber hat folgende Rechte betreffend den Schutz seiner personenbezogenen Daten:

  1. das Recht, die erteilte Einwilligung jederzeit zu widerrufen. Die Widerrufung der Einwilligung hat keinen Einfluss auf die rechtmäßige Verarbeitung der Daten auf Grundlage der Einwilligung, die vor ihrer Widerrufung erfolgte,
  2. das Recht, einen Widerspruch gegen die Verarbeitung der personenbezogenen Daten des Bewerbers einzulegen – im Falle, wenn die Verarbeitung der Daten zur Wahrung der berechtigten Interessen der Kanzlei erforderlich ist,
  3. das Recht, einen Zugang zu personenbezogenen Daten zu haben und das Recht, eine Bestätigung zu erhalten, ob die personenbezogenen Daten verarbeitet werden, sowie das Recht, ihre Kopien und Informationen zu erhalten, wie z.B. über die Zwecke, für die die personenbezogenen Daten verarbeitet werden; die Kategorien personenbezogener Daten; gegebenenfalls die Empfänger oder Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten; die Dauer, für die die personenbezogenen Daten gespeichert werden; aus welcher Quelle die personenbezogenen Daten stammen; das Bestehen einer automatisierten Entscheidungsfindung einschließlich Profiling und Kopien,
  4. das Recht auf Datenübertragbarkeit, d.h. die betroffene Person hat das Recht, die sie betreffenden personenbezogenen Daten, die sie der Kanzlei bereitgestellt hat, in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format zu erhalten, sofern die Verarbeitung auf einer Einwilligung beruht oder der Erfüllung eines Vertrages dient,
  5. das Recht, die personenbezogenen Daten zu berichtigen, falls sie unvollständig oder unrichtig sind,
  6. das Recht, von der Kanzlei zu verlangen, dass die personenbezogene Daten des Bewerbers unverzüglich gelöscht werden, sofern a) der Bewerber seine Einwilligung widerruft oder  einen Widerspruch gegen die Verarbeitung einlegt und es an einer anderweitigen Rechtsgrundlage für die Verarbeitung fehlt oder b) die personenbezogenen Daten für die Zwecke, für die sie erhoben oder auf sonstige Weise verarbeitet wurden, nicht mehr notwendig sind oder c) der Bewerber einen Widerspruch gegen die Verarbeitung einlegt und die Kanzlei ihn annimmt oder d) die personenbezogenen Daten unrechtmäßig verarbeitet werden,
  7. das Recht, von der Kanzlei die Einschränkung der Verarbeitung zu verlangen, d.h. Einstellen der Verarbeitung außer ihrer Speicherung, wenn eine der folgenden Voraussetzungen gegeben ist: a) die Richtigkeit der personenbezogenen Daten wird von dem Bewerber bestritten, und zwar für eine Dauer, die es der Kanzlei ermöglicht, die Richtigkeit der personenbezogenen Daten zu überprüfen, oder b) die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung der personenbezogenen Daten durch die Kanzlei wird von dem Bewerber bestritten oder c) der Bewerber hat einen Widerspruch gegen die Verarbeitung eingelegt, solange noch nicht feststeht, ob die berechtigten Gründe der Kanzlei gegenüber denen des Bewerbers überwiegen.

Im Falle, wenn der Bewerber die Löschung der personenbezogenen Daten wegen des Einlegens des Widerspruchs oder wegen des Widerrufes der Einwilligung verlangt, ist die Kanzlei berechtigt, einige Informationen über den Bewerber zum Zweck der Feststellung, der Durchsetzung der Ansprüche oder des Schutzes der mit dem Bewerbungsverfahren zusammenhängenden Forderungen zu speichern.

Dem Bewerber steht ebenfalls das Recht zu,  eine Beschwerde an Präsident des Schutzamtes der personenbezogenen Daten einzulegen, insbesondere im Fall, wenn er der Meinung ist, dass seine personenbezogenen Daten unrichtig verarbeitet werden.