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Verfahren vor dem Präsidenten des Amtes für Wettbewerbs- und Verbraucherschutz (UOKiK)

In der Energiebranche erfordert die Beurteilung von Marktverhalten häufig eine parallele Analyse von Börsen- und OTC-Mechanismen, Regeln für den Zugang zu Infrastruktur und Netzen, Tarifen und regulatorischen Pflichten sowie Risiken aus vertikalen Beziehungen (Erzeugung–Handel–Verteilung), insbesondere im Kontext des Strommarktes und der sich aus dem Energierecht ergebenden Regulierung.

Unsere Unterstützung umfasst die Ausarbeitung einer kohärenten Verfahrens- und Beweisstrategie, damit das Handeln des Unternehmens auch im Lichte der sich aus dem regulatorischen Regime ergebenden Pflichten verteidigt werden kann. In der Zusammenarbeit mit unseren Mandanten empfehlen wir präventive Maßnahmen, die auf ein wirksames Management regulatorischer Risiken ausgerichtet sind. Dank der Erfahrung des Teams von Rechtsberatern unserer Kanzlei, die auf Energierecht und Wettbewerbsrecht spezialisiert sind, bieten wir zudem Lösungen an, die rechtlichen Änderungen vorgreifen und aus der laufenden Beobachtung von Gesetzgebungsvorhaben resultieren.

Verfahren vor dem Präsidenten des Amtes für Wettbewerbs- und Verbraucherschutz – umfassende rechtliche Betreuung

Der Umfang unserer Dienstleistungen umfasst insbesondere:

  • Bewertung von Risiken und Vertretung in Verfahren wegen Missbrauchs einer marktbeherrschenden Stellung im Energiesektor (u. a. Verweigerung des Zugangs zu Infrastruktur, diskriminierende Bedingungen, Verdrängungspraktiken, Margin Squeeze, Bundling),
  • Führung von Verfahren betreffend wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen (einschließlich Vorwürfen der Verhaltenskoordinierung, des Informationsaustauschs, von Exklusivitätsklauseln sowie territorialen und kundenbezogenen Beschränkungen),
  • Unterstützung in Verfahren zu vertikalen Beziehungen (Erzeuger–Verkäufer–DSO/TSO, Verteilnetzbetreiber–Verkäufer, Aggregatoren, Anbieter von Bilanzierungsdienstleistungen),
  • Betreuung von UOKiK-Vorprüfungen und Untersuchungsverfahren: Vorbereitung von Stellungnahmen, Marktdaten und Begründungen für Geschäftspraktiken,
  • Beratung und Vertretung bei der Fusionskontrolle im Energiesektor (Erzeugung, EE-Portfolios, Speicher, Handelsgesellschaften, Infrastruktur),
  • Vorbereitung auf Kontrollen und Durchsuchungen (Dawn Raids): Verfahren, Schulungen, Anweisungen für das Personal, Sicherung der Verfahrensrechte des Unternehmens im Verlauf von Verfahren vor dem Präsidenten des Amtes für Wettbewerbs- und Verbraucherschutz,
  • Ausarbeitung und Implementierung wettbewerbsrechtlicher Compliance-Strategien für Energieunternehmen (einschließlich Regeln für Kontakte mit Wettbewerbern, Standards für den Informationsaustausch und die Dokumentation von Entscheidungen),
  • Vorbereitung wirtschaftlicher Argumentation und des Beweismaterials (relevante Märkte, Marktanteile, Markteintrittsbarrieren, Substituierbarkeitsanalyse, Verdrängungseffekte),
  • Unterstützung in „sensiblen“ Bereichen des Energiesektors: Lieferantenwechsel, Zugang zu Messdaten, Netzanschlussbedingungen, Bilanzierungsregeln, Abrechnungen und Netzentgelte – soweit diese kartellrechtliche Risiken begründen können,
  • Vertretung in Verfahren über Geldbußen und Abhilfemaßnahmen, einschließlich der Verhandlung von Verpflichtungszusagen, der Begrenzung von Sanktionen sowie der Vorbereitung von Umsetzungsplänen für Entscheidungen,
  • Koordination von Positionen in Angelegenheiten mit paralleler regulatorischer Perspektive (URE) und kartellrechtlicher Perspektive (UOKiK), damit die Argumentation kohärent bleibt und im jeweils anderen Regime keine Risiken erzeugt.

Bedeutung der regulatorischen Analyse auf dem Strommarkt

In Verfahren vor der UOKiK kommt in Energiesachen volumen- und preisbezogenen Daten (Profil, Band, Produkte), Bilanzierungsmechanismen und technischen Beschränkungen, den Pflichten von DSO/TSO, den Tarifbildungsgrundsätzen sowie dem Einfluss der Regulierung auf Möglichkeit und Umfang von Marktaktivitäten besondere Bedeutung zu. Deshalb legen wir großen Wert auf die sorgfältige Vorbereitung der Unterlagen: Entscheidungsdokumente, geschäftliche Begründungen, Abrechnungsmodelle und operative Praktiken – um zwischen regulatorisch bedingtem Verhalten und wettbewerbswidrigem Verhalten zu unterscheiden, was in der Praxis das Wissen und die Erfahrung von Energierechtlern erfordert.

Energierechtler – der ganzheitliche Ansatz der Kanzlei GJW

Wir verbinden Prozesserfahrung vor der UOKiK mit einem Verständnis der Realitäten des Energiemarktes. Das Team von GJW besteht aus erfahrenen Experten, die die Energiebranche kennen und auch mit den in der Branche eingesetzten technischen Lösungen vertraut sind. Wir arbeiten „transaktional und operativ“: Parallel zur Wahrung der Interessen des Mandanten im Verfahren ordnen wir interne Risiken (Compliance, Kommunikation, Dokumentation) und entwickeln Lösungen, die die Fortführung der Geschäftstätigkeit ermöglichen, ohne kartellrechtliche Risiken zu verschärfen. Wir gewährleisten eine fundierte fachliche und prozessuale Unterstützung und schaffen eine stabile rechtliche Begleitung für die geschäftliche Entwicklung unserer Mandanten.

Paulina Meller-Kmiecik Wie können wir Ihnen helfen?