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Die Kanzlei GJW Gramza i Wspólnicy berät bei Transaktionen, die eine Genehmigung des Präsidenten des Amtes für Wettbewerb und Verbraucherschutz (UOKiK) im Rahmen der nach dem polnischen Kartell- und Wettbewerbsrecht vorgesehenen Verfahren zur Zusammenschlusskontrolle erfordern. Wir betreuen Mandate von der ersten Prüfung der Anmeldepflicht (Zuständigkeit, Umsatzschwellen, Ausnahmen) über die Erstellung einer vollständigen Anmeldung und die Entwicklung einer Argumentationsstrategie bis hin zur Vertretung des Mandanten im Verfahren vor dem Präsidenten des Amtes für Wettbewerb und Verbraucherschutz. Wir gewährleisten die vollständige Einhaltung der kartellrechtlichen Vorschriften und legen besonderen Wert auf eine fundierte Analyse der Marktsituation, um einen effizienten und sicheren Ablauf der Verfahren sicherzustellen.
In der Praxis hängt der Erfolg eines Zusammenschlusskontrollverfahrens von einer richtigen „Aufbereitung“ der Daten und der Entwicklung einer passenden Argumentationslinie ab: der Identifizierung der relevanten Marktsegmente, einer fundierten Beschreibung der Wertschöpfungskette, dem Nachweis, dass keine erhebliche Behinderung wirksamen Wettbewerbs (SIEC) vorliegt, sowie einem effizienten Management der Kommunikation mit der Behörde – einschließlich der Beantwortung von Auskunftsverlangen, der Präzisierung von Daten und der Ausgestaltung von Verpflichtungszusagen, sofern solche in Betracht gezogen werden.
Unser Leistungsumfang umfasst insbesondere:
Wenn das Risiko besteht, dass ein kartellrechtliches Verfahren wegen der Durchführung eines Zusammenschlusses ohne erforderliche Freigabe eingeleitet wird, beraten wir zu Strategien zur Begrenzung der Folgen, zur Vorbereitung von Stellungnahmen und zur Kommunikation mit der Behörde. Wir unterstützen auch bei der Analyse von Risiken, die sich aus der Umsetzung bedingter Entscheidungen und im Rahmen der Zusammenschlusskontrolle auferlegter Verpflichtungen ergeben.
Wir arbeiten transaktionsorientiert: Wir verbinden die Analyse des Wettbewerbsrechts mit den praktischen Anforderungen eines M&A-Prozesses, damit das Zusammenschlusskontrollverfahren das Closing nicht blockiert und zugleich auf Daten basiert, die einer Prüfung durch die Behörde standhalten. Statt pauschaler Aussagen über eine „fehlende Auswirkung auf den Markt“ entwickeln wir eine Argumentation auf Grundlage messbarer Parameter wie Marktanteile, Substituierbarkeit, Markteintrittsbarrieren, Wettbewerbsdynamik und belastbarer Unterlagen, die sich im Verfahren wirksam verteidigen lassen.
Diese Beratung wird von einem Team von Rechtsanwälten und Rechtsberatern mit Erfahrung im Wettbewerbsrecht erbracht, das an zahlreichen Verfahren im Bereich von Unternehmenszusammenschlüssen und der Zusammenschlusskontrolle beteiligt war. Wir laden Sie ein, mit uns Kontakt aufzunehmen, um eine erste Analyse der geplanten Transaktion vorzunehmen und den möglichen Umfang unserer Unterstützung zu besprechen.
Wählen Sie die gewünschte Dienstleistung aus und beschreiben Sie das Problem oder den Auftragsgegenstand. Sie können auch Dokumente anhängen. Wir antworten in der Regel innerhalb des nächsten Werktags. Wir erstellen für Sie kostenlos einen Kostenvoranschlag.
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Beratung / Rechtsberatung
Rechtsgutachten
Vertragsentwurf
Vertretung in einem Streitfall
Rechtliche Überprüfung oder Audit
Rechtliche Begleitung des Ausschreibungsverfahrens
Rechtliche Unterstützung für ein Geschäftsprojekt
Ständige, umfassende Rechtsberatung
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Wir informieren Sie, dass GJW Gramza i Wspólnicy Kancelaria Radców Prawnych Spółka partnerska mit Sitz in Poznań (61-626), ul. Szelągowska 27 der Verantwortliche für die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten ist. Die personenbezogenen Daten werden gemäß Art. 6 Abs. 1 Buch. f der DSGVO zu Kontaktzwecken auf Grund der berechtigten Interessen des Verantwortlichen betreffend die Beantwortung der mittels des Formulars gestellten Fragen verarbeitet.
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