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Cross-border Legal Grenzüberschreitende Rechtsangelegenheiten
Die Kanzlei bietet Rechtsberatung im Rahmen der Projekte mit Nutzung der EU-Mittel an. Wir vertreten unsere Mandanten vor Verwaltungs- und Vermittlungsinstitutionen und unterstützen Abwicklung der Prozeduren betreffend Ausgeben der Mittel unter Beachtung des Grundsatzes der Wettbewerbsfähigkeit.
Partnerin der Kanzlei GJW, Rechtsanwältin, Leiterin des Fachbereichs Gesellschaftsrecht – Transaktionen, Umwandlungen, Due Diligence sowie Cross-Border Legal. Zu ihren Kompetenzbereichen gehören zudem die Begleitung von Investitionsprozessen, EU-Fonds sowie Arbeitsrecht. Sie verfügt über langjährige Berufserfahrung und hat die rechtliche Betreuung zahlreicher Projekte mit erheblichem Volumen geleitet.
Wir unterstützen unsere Mandanten in der Phase der Kontrolle von aus EU-Mitteln finanzierten Projekten: Wir analysieren die Dokumentation, bereiten Erklärungen vor, entwickeln die Argumentation und vertreten sie vor den zuständigen Institutionen. Wir achten auf den Schutz ihrer Interessen und die Minimierung des Risikos einer Finanzkorrektur.
Wir bieten rechtliche Beratung bei Transaktionen mit Beteiligung von EU-Fördermittelempfängern: Wir analysieren die Förderbedingungen, identifizieren Risiken und unterstützen bei der Vorbereitung der Dokumentation. Wir achten auf die Übereinstimmung der geplanten Maßnahmen mit den Leitlinien, dem Inhalt des Antrags und den Bedingungen des Fördervertrags.
Wir beraten in Angelegenheiten, in denen eine Finanzkorrektur verhängt wurde oder eine Entscheidung über die Rückzahlung der Förderung ergangen ist: Wir analysieren die Begründetheit der Entscheidung, bereiten Stellungnahmen vor und vertreten unsere Mandanten in Verfahren. Wir helfen, die finanziellen und rechtlichen Folgen nachteiliger Entscheidungen zu begrenzen.
Wir beraten bei Änderungen von Förderverträgen: Wir analysieren die Möglichkeiten zur Änderung der Vertragsbedingungen, bereiten Anträge vor und verhandeln die Bedingungen mit den Institutionen. Wir achten auf die Vereinbarkeit der Änderungen mit den Leitlinien sowie auf die Sicherheit des Projekts und der Finanzierung.
Wir vertreten unsere Mandanten in Rechtsmittelverfahren gegen die negative Bewertung von Förderanträgen: Wir analysieren die Bewertungskriterien, bereiten Rechtsmittel vor und gewährleisten Unterstützung bei der Durchsetzung des Rechts auf Erhalt der Förderung.
Wir vertreten unsere Mandanten in Streitigkeiten mit Verwaltungs- und Zwischeninstitutionen: Wir analysieren die Dokumentation, erarbeiten eine detaillierte Argumentation und beraten im Verlauf von Verfahren und Verhandlungen. Wir achten auf den Schutz der Interessen der Begünstigten und auf eine wirksame Lösung des Streits.
die finanzielle Unterstützung beantragen
die mit EU-Mitteln kofinanzierte Projekte durchführen
die EU-Fördermittel in Anspruch nehmen
die EU-Fonds umsetzen
die Unterstützung gewähren
die Fördermittel in Anspruch nehmen und deren Anteile oder Aktien veräußert werden sollen
die am Erwerb eines Unternehmens interessiert sind, das Unterstützung in Anspruch nimmt
Aktive Mitwirkung an der rechtlichen Beratung bei der Durchführung von mehreren Dutzend aus europäischen Fonds finanzierten Projekten, sowohl auf Seiten der Begünstigten als auch auf Seiten der verwaltenden/umsetzenden Institutionen.
Erbringung von Rechtsdienstleistungen im Bereich Beihilferecht und EU-Fonds im Auftrag des Zentrums für Projekte „Digitales Polen“
Beratung im Bereich von Fragestellungen im Zusammenhang mit der Möglichkeit der Gewährung finanzieller Unterstützung aus anvertrauten Mitteln (zurückgezahlte Mittel im Rahmen der JESSICA-Initiative).
Rechtsberatungsleistungen für das Ministerium für Infrastruktur und Entwicklung im Bereich der Vorbereitung der Umsetzung des Operationellen Programms Ostpolen 2014–2020 (rechtliche Konsultationen, Erstellung von Rechtsgutachten, Ausarbeitung von Entwürfen von Rechtsakten).
Leistungen umfassender spezialisierter Rechtsberatung für das Ministerium für Infrastruktur und Entwicklung – Betreuung in den Jahren 2015–2016.