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Paulina Meller-Kmiecik
Rechtsanwältin

Ewa Rostkowska
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Maciej Ziętek
Rechtsanwalt

Katarzyna Krempeć
Rechtsanwältin

HomeFachbereiche Arbeitsrecht

Arbeitsrecht

Wir bieten umfassende Rechtsberatung im Bereich des Individualarbeitsrechts und des kollektiven Arbeitsrechts an. Unser Team verfügt über umfangreiche Erfahrung in der Vorbereitung und den Verhandlungen verschiedener Unterlagen im Zusammenhang mit Arbeitsverträgen, Managementverträgen, Arbeits- und Vergütungsordnungen sowie mit Unternehmenssozialfonds. Wir vertreten unsere Mandanten vor Arbeitsgerichten und im Laufe der Prüfungsverfahren (die Nationale Arbeitsaufsichtsbehörde und die Sozialversicherungsanstalt).

Wir besitzen ein breites Fachwissen auf dem Gebiet des kollektiven Arbeitsrechts. Wir unterstützten unsere Mandanten bei den Verhandlungen der allgemeinverbindlichen Tarifverträge und der zusätzlichen Protokollen. Unser Team beriet mehrmals die Arbeitgeber im Laufe der Verhandlungen mit den Gewerkschaften und den Vertretern der Arbeitnehmer. Wir nahmen an dem Abschluss der Vergütungsvereinbarungen teil und bearbeiteten verschiedene Unterlagen betreffend Programme der freiwilligen Kündigungen.

Die von uns angebotenen Dienstleistungen umfassen insbesondere:

  • Verhandlungen und Vorbereitung der Managementverträgen
  • Vertretung der Mandanten in Streitigkeiten mit der Sozialversicherungsanstalt Die Vertretung des Mandanten vor einem Bezirksgericht im Laufe der Streitigkeiten mit der Sozialversicherungsanstalt betreffend die Pflicht der Sozialversicherung im Falle eines Geschäftsführers, der seine Aufgaben anhand eines  Managementvertrages erfüllte.
  • Beurteilung und Vorbereitung verschiedener Unterlagen aus dem Bereich des kollektiven Arbeitsrechts Die Beurteilung und die Vorbereitung verschiedener Unterlagen aus dem Bereich des kollektiven Arbeitsrechts – Vereinbarungen mit Gewerkschaften und mit einem Betriebsrat, Rechtsvorschriften über die Vorgänge bei der Wahl des Betriebsrates.
  • Komplexe Rechtsberatung bei der Anpassung des allgemeinverbindlichen Tarifvertrages in der Gesellschaft PSE S.A. und ihren Niederlassungen Die komplexe Rechtsberatung bei der Anpassung des  allgemeinverbindlichen Tarifvertrages in der Gesellschaft PSE S.A. und ihren Niederlassungen (rechtliche Unterstützung des Arbeitgebers im Laufe der Verhandlungen, insbesondere bei laufenden Konsultationen, sowie die Verfassung der Vorschriften des Tarifvertrages und die Vorbereitung der Empfehlungen und Vorschläge der Vorgehensweise).
  • Vertretung der Arbeitgeber vor Arbeitsgerichten Die Vertretung der Arbeitgeber vor Arbeitsgerichten umfasst insbesondere die Gerichtsstreitigkeiten betreffend den Wettbewerb, die Anfechtungen der Arbeitsvertragskündigung, das Mobbing, die Diskrimination und den Schutz der Persönlichkeitsrechte.
  • Zahlreiche Gutachten betreffend vielschichtige Probleme aus dem Bereich des Arbeitsrechts Die Vorbereitung zahlreicher Gutachten betreffend u.a. folgende Schwerpunkte: Verarbeitung personenbezogenen Daten der Arbeitnehmer und der Bewerber, Arbeitszeit, Dienstreisen, Urlaube, Vergütungsregeln, Sicherheit, Gesundheitsschutz und Hygiene am Arbeitsplatz, Brandschutz, Rückerstattung der Brillenkosten, Vergütungszuschüsse, Bewerbungsverfahren, Auszahlung des Übergangsgeldes, Rechtsfertigung der
    Abwesenheit am Arbeitsplatz und Wettbewerbsverbot.

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