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HomeFachbereiche ⋅ Energiewirtschaft, Sektorregelungen

Energiewirtschaft, Sektorregelungen, Wettbewerbsschutz

Recht der Energiewirtschaft und die Sektorregelungen gehören zu den wichtigsten Schwerpunkten der Tätigkeit von GJW. Unser Team, das auf das Energiewirtschaftsrecht spezialisiert ist, berät seit Jahren den Marktführer des Elektroenergetik- und Gassektors in Polen. Unser Team besteht nicht nur aus erfahrenen Juristen, sondern auch aus Personen, die an der Rechtsetzung im Bereich der Energiewirtschaft beteiligt waren. Dank unserer Erfahrung hatten wir die Möglichkeit, die größten Unternehmungen auf dem Energiemarkt zu unterstützen.

Die Tätigkeit von GJW im Bereich der Sektorregelungen umfasst auch Probleme bezüglich des Kundenschutz und der Bekämfung des unlauteren Wettbewerbs. Wir verfügen über eine breite Erfahrung bei der Unterstützung von aus EU-Mitteln oder staatlicher Hilfe finanzierten Projekten.

Wir teilen gern mit Ihnen unsere langjährige Erfahrung und unser Wissen aus dem Bereich der Sektorregelungen auf einer der thematischen Webseiten Kanzlei: RegulacjewEnergetyce.pl.

Die von uns angebotenen Dienstleistungen umfassen insbesondere:

  • Beratung für Energieunternehmen und Energieempfänger im Bereich des Energierechts,;
  • Ganzheitliche Beratung für ausländische und inländische Investoren bezüglich der Durchführung von Energie-Investitionen (darunter Investitionen in die erneuerbaren Energien);
  • Beratung bei der Tarifbearbeitung;
  • Unterstützung von Kunden im Konzessionsvergabeverfahren – Erstellung und Begutachtung der Anträge auf Erteilung der Konzession zum: Erstellen, Versand, Übermittlung oder Vertrieb eines Brennstoffs oder einer Energie und Speichern eines Brennstoffs;
  • Beratung und Unterstützung bei der Vorbereitung und Durchführung von Fusionen, Übernahmen und Privatisierungen in der Energiebranche;
  • Vertretung der Kunden in Sachen Bedingungen für den Netzanschluss;
  • Vertretung der Kunden im Verfahren vor dem Präsidenten der Regulierungsbehörde für das Energiewesen (URE) und vor dem Präsidenten des Wettbewerbs- und Verbraucherschutzamtes (UOKiK);
  • Vertretung der Kunden in Gerichtsverfahren in Sachen des Energierechts;
  • Vertretung der Kunden vor dem  Wettbewerbs- und Verbraucherschutzgericht (SOKiK), ordentlichen Gerichten und Verwaltungsgerichten;
  • Erstellung von Entwürfen von Verträgen und allgemeinen Vertragsbedingungen für individuelle Kunden (Verbraucher) und Unternehmen;
  • Erstellung der Entwürfe von Verkaufsverträgen der Energie und Gas- und Liquid-Brennstoffen, und anderen Verträgen wie z.B.  Energiespeicherungs- und Versandverträgen;
  • Unterstützung bei Verhandlungen über Netzanschlussverträge;
  • Beratung in Korporationsangelegenheiten der Unternehmen aus der Energiebranche unter Berücksichtigung ihrer Spezifität;
  • Unterstützung bei der Erstellung aller vom Gesetz erforderten Programme und Unterlagen;
  • Rechtsberatung und Vertretung von Kunden in Antimonopolsachen und Sachen des Bekämpfens des unlauteren Wettbewerbs;
  • Unterstützung bei aus EU-Mitteln oder staatlicher Hilfe finanzierten Projekten und allen damit verbundenen Sachen, wie z.B. Finanzberichtigungen.

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