Blog Kancelarii GJW Mehrere hundert praxisorientierte Publikationen des GJW-Teams
Podatek od nieruchomości Neue Steuerregelungen ab 2025
Prawo na start Start-ups, Innovationen, E-Commerce, IT
Usługi Private Unterstützung in Ihren persönlichen Angelegenheiten
Cross-border Legal Grenzüberschreitende Rechtsangelegenheiten
Wir unterstützen unter anderem Energieerzeuger, Netzbetreiber, Energieverkäufer und Industrieabnehmer bei den täglichen Herausforderungen im Zusammenhang mit der Ausübung ihrer Geschäftstätigkeit im komplexen regulatorischen Umfeld des Energiesektors. Wir verfügen über Erfahrung in der Beratung von Unternehmen, die Energie aus konventionellen sowie erneuerbaren Energiequellen erzeugen.
Partner der Kanzlei GJW. Leiter des Fachbereichs Energierecht, Regulierungsfragen und Wettbewerbsrecht. Zu seinen Tätigkeitsbereichen gehören zudem die Begleitung von Transaktionsprozessen (M&A, Finanzierung, Restrukturierungen) sowie von Beschaffungs- und Vergabeverfahren (einschließlich des öffentlichen Vergaberechts). Er hat bei zahlreichen Projekten beraten, die für den Elektrizitätssektor von wesentlicher Bedeutung waren. Er verbindet juristische Expertise mit technischem Fachwissen im Energiebereich sowie mit Erfahrung in der Leitung und Aufsicht von Unternehmen der Energiebranche.
Wir führen Due-Diligence-Prüfungen von Energieunternehmen durch: Wir analysieren rechtliche, regulatorische und vertragliche Aspekte, identifizieren Risiken und unterstützen unsere Mandanten bei Investitions- und Transaktionsprozessen. Wir klassifizieren Risiken und erstellen sowohl umfassende als auch Managementberichte (Red-Flag-Reports) aus der Due-Diligence-Prüfung für Banken und Investoren.
Wir beraten bei M&A-Transaktionen (Fusionen und Übernahmen) in der Energiebranche: Wir strukturieren Prozesse, führen Verhandlungen, erstellen die Transaktionsdokumentation, identifizieren regulatorische Risiken und gewährleisten eine umfassende rechtliche Unterstützung in jeder Phase der Transaktion.
Wir vertreten Mandanten aus der Energiebranche in Verfahren vor dem Präsidenten der UOKiK: in Fusionskontrollverfahren, in Angelegenheiten betreffend wettbewerbsbeschränkende Praktiken sowie bei Verstößen gegen Verbraucherinteressen. Wir bieten professionelle rechtliche Unterstützung in jeder Phase des Verfahrens.
Wir beraten bei der Gründung von Energiegenossenschaften: Wir analysieren die Wirtschaftlichkeit, erstellen die Dokumentation, unterstützen die Eintragung in das KRS und das KOWR, entwerfen Verträge zur Regelung der Zusammenarbeitsbedingungen zwischen den Mitgliedern der Genossenschaft, prüfen Verträge mit dem DSO und gewährleisten die Einhaltung der Vorschriften des Energierechts sowie der Regelungen für erneuerbare Energien.
Wir unterstützen Mandanten in Konzessionsverfahren: Wir erstellen Anträge, analysieren regulatorische Anforderungen und vertreten sie gegenüber den zuständigen Behörden in Verfahren zur Erteilung, Änderung oder zum Widerruf von Konzessionen. Darüber hinaus beraten wir Unternehmen aus verschiedenen Branchen bei der laufenden Erfüllung ihrer konzessionsrechtlichen Pflichten.
Wir erstellen und verhandeln Verträge über den Verkauf, die Übertragung und die Verteilung von Energie. Wir analysieren die Vertragsbedingungen, achten auf die Einhaltung regulatorischer Anforderungen und die Wahrung der Interessen unserer Mandanten in den Beziehungen zu Netzbetreibern und Vertragspartnern. Wir vertreten unsere Mandanten in außergerichtlichen und gerichtlichen Streitigkeiten wegen Nichterfüllung oder nicht ordnungsgemäßer Erfüllung vertraglicher Verpflichtungen.
Wir beraten in der Phase der Vorbereitung und Durchführung von Investitionen in erneuerbare Energien (Photovoltaik, Windparks, Biogasanlagen). Wir unterstützen bei der Erlangung von Genehmigungen und Konzessionen sowie bei der Erstellung von Verträgen und achten dabei auf die Einhaltung regulatorischer Anforderungen. Darüber hinaus vertreten wir Investoren in Mediationen und gerichtlichen Streitigkeiten im Zusammenhang mit der Nichterfüllung von Verträgen.
Wir vertreten Mandanten in Verfahren vor dem Präsidenten der URE, insbesondere in Angelegenheiten betreffend Konzessionen, Tarife, Verwaltungsgeldbußen und regulatorische Streitigkeiten. Wir erarbeiten Rechtsmittel gegen Entscheidungen des Präsidenten der URE und vertreten Unternehmen in Rechtsmittelverfahren im Zusammenhang mit der Verhängung von Geldbußen.
Wir unterstützen Mandanten im Netzanschlussverfahren: Wir beraten bei der Erlangung der Anschlussbedingungen, analysieren und verhandeln Netzanschlussverträge im Detail und unterstützen in den Beziehungen zu den Betreibern von Energiesystemen.
Wir beraten bei Unternehmenszusammenschlüssen: Wir analysieren Transaktionen, prüfen, ob eine Genehmigungspflicht besteht, bereiten Anmeldungen beim Präsidenten des Amtes für Wettbewerbs- und Verbraucherschutz (UOKiK) und bei der Europäischen Kommission vor und vertreten unsere Mandanten in den Verfahren, wobei wir die Einhaltung des Kartellrechts sicherstellen.
Unternehmen aus dem Bereich der konventionellen Energiewirtschaft sowie der erneuerbaren Energien (EE), ebenso wie einzelnen Investoren, die kleinere Energieprojekte zu Erwerbszwecken oder zur Deckung des eigenen Bedarfs realisieren
durch laufende Unterstützung bei der Lösung rechtlicher Probleme im Zusammenhang mit dem Betrieb von Energieverteilungssystemen sowie durch rechtliche Begleitung des Ausbaus und der Transformation von Verteilnetzen
durch punktuelle oder laufende rechtliche Beratung beim Abschluss und der Abrechnung von Verträgen mit Energieerzeugern, bei der Vorbereitung und Genehmigung von Tarifen und Preislisten sowie in Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit der Abrechnung von Kunden
durch umfassende Unterstützung in jeder Phase der Investition im Bereich des Immobilienrechts, Baurechts und Energierechts
insbesondere sogenannten industriellen Abnehmern, indem wir bei der Organisation der Erfüllung von Anforderungen im Bereich der Energieeffizienz sowie bei der Erfüllung von Pflichten gegenüber dem Präsidenten der Energieregulierungsbehörde unterstützen
Regulatorische Beratung im Zusammenhang mit dem Erwerb der Vermögenswerte der EDF Investment SAS in Polen durch ein Konsortium polnischer Energiegruppen.
Beratung in der Phase der Vorbereitung einer Investition, die der Umsetzung eines Vorhabens zur Verbesserung der Energieeffizienz dient, um Energieeffizienzzertifikate zu erhalten und die dem Mandanten auferlegten Verpflichtungen zu reduzieren.
Rechtliche Unterstützung eines Stromerzeugungsunternehmens im Verlauf öffentlicher Konsultationen zu Entwürfen regulatorischer Rechtsakte, insbesondere des Gesetzes über erneuerbare Energiequellen, des Gesetzes über das Handelssystem für Treibhausgasemissionszertifikate sowie zahlreicher Durchführungsrechtsakte.
Umfassende Analyse sowie Unterstützung bei der Implementierung organisatorischer Lösungen zur Einschränkung des freien Informationsflusses zwischen den Unternehmen einer Kapitalgruppe, die im Sinne des polnischen Energierechts ein „vertikal integriertes Energieunternehmen“ bildet.
Analyse des rechtlichen Status der Übertragungsinfrastruktur, die von einer im Norden Polens tätigen Betreibergesellschaft genutzt wird.
Beratung zur Erfüllung der Pflicht eines Mineralölkonzerns zur Umsetzung des Nationalen Reduktionsziels (UER-Zertifikate), die sich aus dem Gesetz über die Überwachung und Kontrolle der Kraftstoffqualität sowie aus weiteren Vorschriften ergibt.
Zahlreiche Analysen zur Pflicht, dem Präsidenten des Amtes für Wettbewerbs- und Verbraucherschutz (UOKiK) die Absicht des Erwerbs eines anderen Unternehmens nach den kartellrechtlichen Vorschriften in Zusammenschlusssachen anzuzeigen.
Rechtliche Beratung im Rahmen eines Ermittlungsverfahrens vor dem Präsidenten des Amtes für Wettbewerbs- und Verbraucherschutz im Zusammenhang mit vorübergehenden Komplikationen bei der Abrechnung gegenüber Kunden für erbrachte Komplettdienstleistungen und gelieferte elektrische Energie.
Anmeldung und Einholung der Freigabe des Präsidenten des Amtes für Wettbewerbs- und Verbraucherschutz für einen Zusammenschluss in Form des Erwerbs von Aktien der Zweckgesellschaft Elektrownia Ostrołęka S.A. mit Sitz in Ostrołęka zum Zweck der Vorbereitung, des Baus und des Betriebs eines mit Steinkohle befeuerten Kraftwerksblocks der 1.000-MW-Klasse.
Rechtliche Beratung in einem Streit auf vorgerichtlicher Ebene – Analyse und Bewertung der Begründetheit von Ansprüchen ehemaliger Vorstandsmitglieder eines Konzernunternehmens im Zusammenhang mit dem angeblichen Begehen von Handlungen unlauteren Wettbewerbs.