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Die Durchführung von aus Mitteln der Europäischen Union kofinanzierten Projekten, einschließlich EU-Ausschreibungen, erfordert die Einhaltung genau festgelegter Verfahren, die Transparenz, Effizienz und die Vereinbarkeit mit den Grundsätzen des fairen Wettbewerbs gewährleisten. Die Kanzlei GJW ist auf die rechtliche Betreuung von Empfängern von EU-Fördermitteln spezialisiert, unterstützt sie in jeder Phase der Durchführung von EU-Projekten und bietet professionelle Beratung bei der Durchführung von Ausschreibungsverfahren unter Anwendung des Wettbewerbsgrundsatzes.
EU-Ausschreibungen sind Aufträge, die aus EU-Mitteln finanziert oder kofinanziert werden und von Begünstigten durchgeführt werden, die Projekte im Rahmen von EU-Programmen umsetzen. Sie umfassen sowohl Projekte, die in Polen, als auch solche, die in anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union durchgeführt werden. Die Verfahren im Zusammenhang mit EU-Ausschreibungen müssen mit den unionsrechtlichen und nationalen Vorschriften sowie mit den Leitlinien des jeweiligen EU-Programms im Einklang stehen.
Bei aus EU-Mitteln finanzierten Aufträgen, die nicht dem Vergaberecht unterliegen, sind die Begünstigten verpflichtet, die vom Minister für Fonds und Regionalpolitik veröffentlichten Leitlinien zur Förderfähigkeit von Ausgaben für die Jahre 2021–2027 anzuwenden, die vorsehen, dass die Mittel im Rahmen von EU-Projekten unter Anwendung des sogenannten Wettbewerbsgrundsatzes ausgegeben werden müssen. Diese Regelungen bestimmen unter anderem die Grundsätze für die Veröffentlichung von Angebotsanfragen, die Bewertung von Angeboten und die Auswahl des Auftragnehmers, deren Einhaltung erforderlich ist, um die Förderfähigkeit der im Zusammenhang mit der Durchführung des Projekts getätigten Ausgaben zu wahren.
Die Kanzlei GJW bietet umfassende rechtliche Unterstützung bei der Durchführung von EU-Ausschreibungen und aus EU-Mitteln finanzierten Aufträgen und gewährleistet die vollständige Übereinstimmung mit den rechtlichen Vorschriften und den Programmlinien.
Analyse des Projektbudgets und Erstellung eines Plans für Ausschreibungsverfahren
Vorbereitung der Ausschreibungsunterlagen
Veröffentlichung von Bekanntmachungen und Steuerung des Ausschreibungsprozesses
Bewertung der Angebote und Auswahl des Auftragnehmers
Prüfung möglicher Interessenkonflikte bei der Auftragsvergabe
Vertretung in Streitfällen
Schulungen und Beratung für Begünstigte
Kontrolle und Abrechnung von Aufträgen
Mit GJW Gramza i Wspólnicy gewinnen Sie einen Partner mit langjähriger Erfahrung in der Betreuung von EU-Projekten, sowohl im Bereich großer Infrastrukturinvestitionen, innovativer und forschungsbezogener Projekte, des Kaufs von Maschinen und Anlagen als auch kleinerer unternehmerischer Vorhaben. Wir sind auf Vergaberecht und die Vorschriften über EU-Fördermittel spezialisiert, was es uns ermöglicht, Begünstigte in jeder Phase des Verfahrens wirksam zu unterstützen – von der Vorbereitung der Unterlagen bis hin zur Vertretung und Beratung in sämtlichen Streitfragen.
Unser umfassender Ansatz und unsere detaillierte Kenntnis der Leitlinien zur Förderfähigkeit von Ausgaben sowie der Regeln für die Durchführung von Beschaffungsverfahren unter Anwendung des Wettbewerbsgrundsatzes ermöglichen es, das Risiko von Verfahrensfehlern zu minimieren, die zum Verlust der Finanzierung (etwa durch eine Entscheidung über eine Finanzkorrektur) oder zu anderen negativen Folgen führen könnten. Dank präziser Beratung und professioneller Unterstützung helfen wir Begünstigten, Beschaffungsverfahren rechtskonform, effizient und rechtssicher durchzuführen.