Blog Kancelarii GJW Mehrere hundert praxisorientierte Publikationen des GJW-Teams
Podatek od nieruchomości Neue Steuerregelungen ab 2025
Prawo na start Start-ups, Innovationen, E-Commerce, IT
Usługi Private Unterstützung in Ihren persönlichen Angelegenheiten
Cross-border Legal Grenzüberschreitende Rechtsangelegenheiten
Die Kanzlei GJW Gramza i Wspólnicy berät bei der Gründung und Durchführung von Konsortien von Auftraggebern sowie anderen Formen der gemeinsamen Vergabe öffentlicher Aufträge. Wir unterstützen öffentliche Stellen und andere zur Anwendung des Vergaberechts verpflichtete Einrichtungen bei der Entwicklung eines Kooperationsmodells, der Erstellung der Dokumentation sowie der Organisation gemeinsam durchgeführter Vergabeverfahren unter Berücksichtigung der Aufteilung von Zuständigkeiten, Verantwortlichkeiten und Informationsflüssen zwischen den Konsortiumsteilnehmern.
Die gemeinsame Vergabe von Aufträgen erfordert eine präzise Auswahl und anschließende Festlegung der Rollen, einschließlich der Bestimmung eines federführenden Auftraggebers, der Einführung von Entscheidungsregeln sowie von Standards für die Dokumentation der vorgenommenen Handlungen.
Bei Projekten, die aus öffentlichen Mitteln finanziert werden, etwa aus EU-Mitteln, ist darüber hinaus sicherzustellen, dass gemeinsame Beschaffungen vollständig mit den Finanzierungsbedingungen in Einklang stehen. Soweit Elemente staatlicher Beihilfen berührt sind, ist zudem umfassend zu prüfen, ob das Beschaffungsmodell die Förderfähigkeit der Ausgaben und die wettbewerbliche Neutralität des Vorhabens beeinflusst.
Der Umfang unserer Leistungen umfasst insbesondere:
Gemeinsame öffentliche Aufträge in Bauprojekten sind ein Modell, das bei Vorhaben größeren Umfangs oder solchen, die die Zusammenarbeit mehrerer Stellen erfordern, Anwendung findet. Dieses Modell ermöglicht die Koordinierung der Maßnahmen der Auftraggeber, die Vereinheitlichung der Dokumentation und eine effiziente Durchführung des Verfahrens.
Aus organisatorischer und rechtlicher Sicht ist die zutreffende Festlegung der Kooperationsregeln von wesentlicher Bedeutung, insbesondere hinsichtlich der Aufteilung von Zuständigkeiten, Verantwortung und der Art der Entscheidungsfindung. Ein sachgerecht ausgestaltetes Verfahrensmodell beeinflusst nicht nur den Ablauf des Verfahrens, sondern auch die Sicherheit der Umsetzung der Investition sowie die Möglichkeit einer ordnungsgemäßen Abrechnung der Ausgaben, insbesondere bei Projekten, die aus öffentlichen Mitteln finanziert werden.
Wir konzentrieren uns auf die Schaffung einer wirksamen und effizienten Kooperationsstruktur. Unsere Juristen bieten umfassende Beratung im Bereich des öffentlichen Vergaberechts und unterstützen Mandanten bei der Abstimmung der Grundsätze der von den einzelnen Auftraggebern im Rahmen des Konsortiums zu tragenden Verantwortung. Wir gestalten die Dokumentation und den Prozess so, dass das Verfahren organisatorisch reibungslos verläuft und zugleich in formeller und beweisrechtlicher Hinsicht vollständig ist. Dabei gewährleisten wir laufende rechtliche Beratung im Vergaberecht sowie Unterstützung in jeder Phase des Verfahrens. Bei Projekten mit öffentlicher Finanzierung berücksichtigen wir die Anforderungen an die Abrechnung sowie beihilferechtliche Fragestellungen, damit die gemeinsame Vergabe von Aufträgen die Förderfähigkeit der Ausgaben und die Verwirklichung der Projektziele nicht beeinträchtigt.