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Konsortien von Auftraggebern

Die Kanzlei GJW Gramza i Wspólnicy berät bei der Gründung und Durchführung von Konsortien von Auftraggebern sowie anderen Formen der gemeinsamen Vergabe öffentlicher Aufträge. Wir unterstützen öffentliche Stellen und andere zur Anwendung des Vergaberechts verpflichtete Einrichtungen bei der Entwicklung eines Kooperationsmodells, der Erstellung der Dokumentation sowie der Organisation gemeinsam durchgeführter Vergabeverfahren unter Berücksichtigung der Aufteilung von Zuständigkeiten, Verantwortlichkeiten und Informationsflüssen zwischen den Konsortiumsteilnehmern.

Die gemeinsame Vergabe von Aufträgen erfordert eine präzise Auswahl und anschließende Festlegung der Rollen, einschließlich der Bestimmung eines federführenden Auftraggebers, der Einführung von Entscheidungsregeln sowie von Standards für die Dokumentation der vorgenommenen Handlungen.

Bei Projekten, die aus öffentlichen Mitteln finanziert werden, etwa aus EU-Mitteln, ist darüber hinaus sicherzustellen, dass gemeinsame Beschaffungen vollständig mit den Finanzierungsbedingungen in Einklang stehen. Soweit Elemente staatlicher Beihilfen berührt sind, ist zudem umfassend zu prüfen, ob das Beschaffungsmodell die Förderfähigkeit der Ausgaben und die wettbewerbliche Neutralität des Vorhabens beeinflusst.

Der Umfang unserer Leistungen umfasst insbesondere:

  • die Auswahl der geeigneten Form der gemeinsamen Auftragsvergabe: Konsortium von Auftraggebern, Kooperationsvereinbarung, gemeinsames Verfahren mit einem federführenden Auftraggeber – unter Berücksichtigung der organisatorischen Bedürfnisse der Beteiligten,
  • die Erstellung und Verhandlung von Dokumenten zur Regelung der Zusammenarbeit: Vereinbarung/Konsortiumsvertrag, Aufgabenverteilung, Finanzierungsgrundsätze, Verantwortlichkeit, Abrechnung sowie Entscheidungsmechanismen,
  • die Entwicklung eines wirksamen organisatorischen Modells für Vergabeverfahren: Zuständigkeiten des federführenden Auftraggebers, Mitwirkung der übrigen Auftraggeber bei der Vorbereitung der Vergabeunterlagen, der Bewertung der Angebote und der Auswahl des Auftragnehmers,
  • Unterstützung bei der Festlegung des Auftragsgegenstands und seiner Struktur, einschließlich einer Aufteilung in Lose, unter Berücksichtigung der Bedürfnisse der einzelnen Auftraggeber und der Grundsätze der Wirtschaftlichkeit,
  • Beratung und Begleitung bei der Schätzung des Auftragswerts und der Beschaffungsplanung in Mehrparteienkonstellationen,
  • die Erstellung und Prüfung der Vergabeunterlagen, darunter Vergabeunterlagen/Leistungsbeschreibung, Zuschlagskriterien, Teilnahmebedingungen und Vertragsentwurf, damit diese für alle Beteiligten konsistent sind,
  • die Ausarbeitung von Regeln für Kommunikation und Dokumentenfluss, einschließlich Standards für die Archivierung und eines Audit-Trails, der für Kontrolle und Abrechnung wesentlich ist,
  • Unterstützung bei der Vorbereitung sowie beim Abschluss des Vertrags mit dem Auftragnehmer: Struktur der Leistungen zugunsten der einzelnen Auftraggeber, Abnahmen, Abrechnungen, Verantwortlichkeit und Regeln für Vertragsänderungen,
  • bei aus öffentlichen Mitteln finanzierten Projekten: Prüfung der Vereinbarkeit gemeinsamer Beschaffungen mit den Finanzierungsbedingungen, einschließlich Dokumentations- und Abrechnungsanforderungen,
  • Analyse beihilferechtlicher Fragestellungen, soweit sie für die gemeinsame Beschaffung relevant sind, insbesondere Bewertung der Risiken eines selektiven Vorteils sowie des Einflusses des Modells auf Kosten und deren Marktüblichkeit,
  • professionelle Vertretung in Nachprüfungsverfahren und Streitigkeiten betreffend Handlungen des Auftraggebers, soweit diese mit der Organisation des gemeinsamen Vergabeverfahrens zusammenhängen.

Gemeinsame öffentliche Aufträge in Bauprojekten

Gemeinsame öffentliche Aufträge in Bauprojekten sind ein Modell, das bei Vorhaben größeren Umfangs oder solchen, die die Zusammenarbeit mehrerer Stellen erfordern, Anwendung findet. Dieses Modell ermöglicht die Koordinierung der Maßnahmen der Auftraggeber, die Vereinheitlichung der Dokumentation und eine effiziente Durchführung des Verfahrens.

Aus organisatorischer und rechtlicher Sicht ist die zutreffende Festlegung der Kooperationsregeln von wesentlicher Bedeutung, insbesondere hinsichtlich der Aufteilung von Zuständigkeiten, Verantwortung und der Art der Entscheidungsfindung. Ein sachgerecht ausgestaltetes Verfahrensmodell beeinflusst nicht nur den Ablauf des Verfahrens, sondern auch die Sicherheit der Umsetzung der Investition sowie die Möglichkeit einer ordnungsgemäßen Abrechnung der Ausgaben, insbesondere bei Projekten, die aus öffentlichen Mitteln finanziert werden.

Unser Ansatz

Wir konzentrieren uns auf die Schaffung einer wirksamen und effizienten Kooperationsstruktur. Unsere Juristen bieten umfassende Beratung im Bereich des öffentlichen Vergaberechts und unterstützen Mandanten bei der Abstimmung der Grundsätze der von den einzelnen Auftraggebern im Rahmen des Konsortiums zu tragenden Verantwortung. Wir gestalten die Dokumentation und den Prozess so, dass das Verfahren organisatorisch reibungslos verläuft und zugleich in formeller und beweisrechtlicher Hinsicht vollständig ist. Dabei gewährleisten wir laufende rechtliche Beratung im Vergaberecht sowie Unterstützung in jeder Phase des Verfahrens. Bei Projekten mit öffentlicher Finanzierung berücksichtigen wir die Anforderungen an die Abrechnung sowie beihilferechtliche Fragestellungen, damit die gemeinsame Vergabe von Aufträgen die Förderfähigkeit der Ausgaben und die Verwirklichung der Projektziele nicht beeinträchtigt.

Paulina Meller-Kmiecik Wie können wir Ihnen helfen?