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Konsortien von Bietern

Die Kanzlei GJW bietet eine umfassende rechtliche Betreuung von Bieterkonsortien – sowohl in der Phase des Vergabeverfahrens als auch bei der Durchführung des Vertrags mit dem Auftraggeber. Wir kennen die Besonderheiten und Bedürfnisse von Unternehmen, die sich häufig ad hoc zusammenschließen, um ihre Kräfte und Erfahrungen für die Durchführung großer und komplexer öffentlicher Aufträge zu bündeln. Die von uns für unsere Mandanten vorbereiteten Konsortialverträge sind mitunter ebenso wichtig wie der Vertrag über die Auftragsausführung selbst – ihre Qualität entscheidet oft darüber, ob Streitigkeiten zwischen den Konsortialmitgliedern vermieden werden können, die andernfalls zu Verzögerungen bei der Vertragserfüllung und zur Belastung der Konsortialmitglieder mit Vertragsstrafen führen könnten.

Wir unterstützen Unternehmen, die Konsortien bilden, bei der Organisation einer effizienten Zusammenarbeit und achten dabei auf die formalen Aspekte sowie die Vereinbarkeit mit den Vorschriften des öffentlichen Vergaberechts. Unser Ziel ist es, eine stabile rechtliche Grundlage zu schaffen, die eine gute Zusammenarbeit, wirksame Mechanismen zur Beilegung von Streitigkeiten zwischen den Konsortialmitgliedern sowie eine reibungslose Durchführung der mit dem Auftraggeber geschlossenen Verträge ermöglicht.

Warum erfordern Bieterkonsortien eine spezialisierte Betreuung?

Bieterkonsortien zeichnen sich durch eine besondere Dynamik aus – es handelt sich um Zusammenschlüsse von Unternehmen, die sich häufig deutlich voneinander unterscheiden und gemeinsam an der Durchführung eines Auftrags mitwirken, in der Regel eines Projekts von erheblichem Wert und hoher Komplexität. Eine solche Zusammenarbeit erfordert eine präzise Aufteilung der Pflichten, die Festlegung der Grundsätze der Haftung, klare Regeln für das Finanzmanagement des Konsortiums sowie eine wirksame Kommunikation zwischen den Konsortiumsteilnehmern. Als Kanzlei unterstützen wir die Bieter, die Konsortien bilden, in jeder Phase der Projektdurchführung – von der Vorbereitung des Konsortialvertrags über die Teilnahme am Vergabeverfahren bis hin zur Vertragserfüllung.

Öffentliches Vergaberecht – zentrale Leistungen für Bieterkonsortien

Erstellung und Analyse von Konsortialverträgen

Die Zusammenarbeit im Rahmen eines Konsortiums erfordert klar definierte Regeln. Wir entwerfen und analysieren Konsortialverträge, die die Beziehungen zwischen den Teilnehmern regeln, eine reibungslose Aufgabenverteilung sicherstellen und jeder Partei rechtliche Sicherheit gewährleisten. Mit unserer Unterstützung erhalten die Konsortiumsteilnehmer eine stabile rechtliche Grundlage für ihre Zusammenarbeit, mit deren Hilfe sie potenzielle Streitigkeiten vermeiden und – falls solche dennoch entstehen – auf vorab festgelegte Regeln zu ihrer Beilegung zurückgreifen können.

Unterstützung bei der Vorbereitung des Angebots

Bieterkonsortien übernehmen häufig große Projekte, die ein sorgfältig vorbereitetes Angebot erfordern. Wir helfen bei der Ausarbeitung der Angebotsunterlagen unter Berücksichtigung der Besonderheiten des Projekts, der in den Vergabeunterlagen enthaltenen Anforderungen des Auftraggebers sowie der gesetzlichen Vorschriften. Wir stellen sicher, dass das Angebot des Konsortiums mit den Vorschriften des öffentlichen Vergaberechts übereinstimmt und sämtliche formalen Anforderungen erfüllt. Auf Wunsch des Mandanten prüfen wir das vorbereitete Angebot auch im Hinblick auf seine Vereinbarkeit mit dem öffentlichen Vergaberecht und den in den Vergabeunterlagen enthaltenen Anforderungen.

Vertretung von Konsortien in Vergabeverfahren

Wir bieten rechtliche Unterstützung bei sämtlichen formalen Handlungen im Zusammenhang mit der Teilnahme an Vergabeverfahren, damit sich die Konsortiumsteilnehmer auf die strategischen Aspekte des Projekts konzentrieren können. Wir unterstützen in der Phase der Angebotserstellung, bei der Erteilung von Erläuterungen sowie bei Verhandlungen mit dem Auftraggeber.

Streitbeilegung in Konsortien

Die Zusammenarbeit im Rahmen eines Konsortiums kann zu Meinungsverschiedenheiten zwischen seinen Teilnehmern führen. In der Phase der Vertragsdurchführung kommt es auch zu Streitigkeiten zwischen dem Konsortium und dem Auftraggeber. Wir bieten Unterstützung bei der Lösung strittiger Fragen und helfen, eine Einigung im Einklang mit dem Recht und den Interessen aller Parteien zu erzielen. In Konsortialverträgen schlagen wir unseren Mandanten häufig vor, Regeln und Verfahren für die Beilegung möglicher interner Streitigkeiten festzulegen, was deren Deeskalation erheblich erleichtert und eine gute Zusammenarbeit fördert.

Unterstützung bei der Projektdurchführung

Unsere Leistungen enden nicht mit der Auswahl des Angebots des Konsortiums im Vergabeverfahren. Wir helfen bei der Bewältigung der formal-rechtlichen Fragen der Projektdurchführung, überwachen die Vereinbarkeit der Maßnahmen mit den Vertragsbedingungen und bieten Unterstützung in problematischen Situationen wie Verzögerungen oder Änderungen des Vertragsumfangs. Darüber hinaus bieten wir Schulungen zu den Vorschriften des öffentlichen Vergaberechts an, um den Konsortiumsmitgliedern zu helfen, ihre Pflichten und ihren Verantwortungsbereich besser zu verstehen.

Gesamtschuldnerische Haftung der Konsortialmitglieder gegenüber dem Auftraggeber sowie Haftung der Konsortiumsmitglieder untereinander

Nach den Grundsätzen von Verträgen, die unter Anwendung des öffentlichen Vergaberechts durchgeführt werden, ist die gesamtschuldnerische Haftung der Konsortialmitglieder gegenüber dem Auftraggeber die Regel. Das bedeutet, dass der Auftraggeber die Erfüllung der gesamten vertraglichen Leistung von jedem einzelnen Konsortialmitglied oder von allen Konsortialmitgliedern gemeinsam verlangen kann. Im Innenverhältnis hingegen legen die Konsortialmitglieder in der Regel im Voraus fest, für welche Arbeits- und Lieferbereiche sie bei der Durchführung des Vertrags mit dem Auftraggeber jeweils verantwortlich sind. Nicht selten bestehen Konsortien aus Unternehmen unterschiedlicher Spezialisierung und Größe, was wiederum einen flexiblen Ansatz bei der Organisation der Zusammenarbeit erfordert. Die von unserer Kanzlei vorbereiteten Konsortialverträge berücksichtigen diese Aspekte und erhöhen dadurch das rechtliche und finanzielle Sicherheitsniveau der einzelnen Konsortiumsmitglieder erheblich, falls die Durchführung des Auftragsvertrags scheitert.

Moderne Instrumente für Konsortien

Unseren Mandanten, die im Rahmen von Konsortien tätig sind, bieten wir rechtliche Sicherheit, die eine effiziente Organisation der vom Auftrag umfassten Arbeiten unterstützt. Wir gewährleisten eine umfassende Unterstützung der Konsortialmitglieder in jeder Phase der Durchführung des Auftrags oder des Investitionsprojekts.

Paulina Meller-Kmiecik Wie können wir Ihnen helfen?