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Ersitzung von Immobilien

Die Kanzlei GJW Gramza i Wspólnicy bietet rechtliche Unterstützung bei der Führung gerichtlicher Verfahren im Zusammenhang mit der Ersitzung von Immobilien – sowohl für Personen und Unternehmen, die die Feststellung der Ersitzung begehren, als auch für Eigentümer, die ihren Rechtstitel an der Immobilie verteidigen. Verfahren betreffend die Feststellung der Ersitzung erfordern eine präzise Feststellung des Sachverhalts über einen langjährigen Zeitraum sowie eine ordnungsgemäße Vorbereitung des Beweismaterials, da die Entscheidung davon abhängt, ob Eigenbesitz, Kontinuität des Besitzes und der Ablauf der gesetzlichen Frist nachgewiesen oder widerlegt werden.

In der Praxis betreffen Ersitzungsverfahren nicht nur den Erwerb des Eigentums an einer Immobilie, sondern auch Grundstücksgrenzen, Zufahrten, die Nutzung eines Teils eines Grundstücks, Einfriedungen, Versorgungsanlagen, Bebauung und vom Besitzer vorgenommene Investitionen. Wir führen Verfahren betreffend Grundstücke, bebaute Immobilien, Lokale sowie – soweit gesetzlich zulässig und durch die gefestigte Rechtsprechung anerkannt – auch die Ersitzung von Miteigentumsanteilen.

Umfassende Betreuung in Verfahren über die Ersitzung von Immobilien

Umfang unserer Leistungen:

  • rechtliche und beweisrechtliche Analyse, ob in der Angelegenheit die Voraussetzungen des Eigenbesitzes vorliegen und ob davon ausgegangen werden kann, dass die Ersitzungsfrist abgelaufen ist,
  • Vorbereitung und Einreichung eines Antrags auf Feststellung der Ersitzung zusammen mit einer vollständigen Beweisthese und der Konstruktion der Anträge,
  • Vertretung von Eigentümern in Streitigkeiten mit dem Ziel der Abweisung des Antrags – Nachweis von Fremdbesitz (z. B. Miete, Pacht, Leihe) oder der Unterbrechung des Laufs der Ersitzung,
  • Führung von Verfahren mit Beteiligung vieler Beteiligter (Erben, Miteigentümer, Rechtsnachfolger), einschließlich der Ordnung der Prozessführungsbefugnis und der Rechtsnachfolge,
  • umfassende Vorbereitung des Beweismaterials: Dokumente, Zeugenaussagen, Karten, Fotos, Korrespondenz, Rechnungen, Verwaltungsentscheidungen,
  • Zusammenarbeit mit und Koordination von Beweismitteln mit Vermessungsingenieuren/Sachverständigen, insbesondere in Verfahren betreffend den Grenzverlauf, die Fläche und die Identifizierung eines Teils der Immobilie,
  • Streitigkeiten über die Folgen der Ersitzung für das Grundbuch sowie Folgemaßnahmen (Eintragung des Rechts, Beseitigung von Unstimmigkeiten, Berichtigungen),
  • Unterstützung in „ersitzungsnahen“ Streitigkeiten im Zusammenhang mit der Nutzung der Immobilie (z. B. ergänzende Ansprüche, vertragslose Nutzung – soweit der Prozessstrategie angemessen),
  • Regelung des rechtlichen Status im Zusammenhang mit der Durchführung von Investitionsprojekten – wir vertreten Unternehmer in Streitigkeiten, die auf die Feststellung einer langjährigen Herrschaft über Grundstücke gerichtet sind,
  • Ersitzung von Grunddienstbarkeiten und Übertragungsdienstbarkeiten – wir vertreten sowohl Unternehmen, die den Status ihrer Anlagen rechtlich ordnen wollen, als auch Grundstückseigentümer, die den Schutz ihrer Rechte gegen die vertragslose Nutzung ihrer Immobilien verlangen.

Beweisstreitigkeiten

In Ersitzungsverfahren ist von besonderer Bedeutung, nachzuweisen, wie die Herrschaft über die Immobilie in der Praxis ausgeübt wurde: wer über die Art der Nutzung entschied, wer die Lasten trug, wer in die Immobilie investierte und wie sich diese Person gegenüber Dritten und Behörden verhielt. Deshalb legen wir Wert darauf, dass die Beweise nicht nur „beschreibend“ sind, sondern die Abfolge der Ereignisse rekonstruieren: von der Inbesitznahme der Immobilie über die Art der Nutzung bis hin zu Verhaltensweisen, die auf die Ausübung von Eigentümerrechten hindeuten.

Unser Ansatz

Wir entwickeln die Prozessstrategie auf Grundlage einer Risikoanalyse: Wir identifizieren Schwachstellen wie die Kontinuität des Besitzes, die Art des Besitzes, mögliche Unterbrechungen, familiäre Beziehungen und abgeleitete Rechtstitel und ordnen die Beweise so, dass das Gericht ein stimmiges Bild des Besitzes im erforderlichen Zeitraum erhält. Wir unterstützen unsere Mandanten in allen Instanzen und vertreten sie vor Amtsgerichten, Landgerichten und dem Obersten Gericht. Unser Ziel ist es, eine Entscheidung zu erwirken, die nicht nur formal die Ersitzung feststellt oder ausschließt, sondern auch eine sichere Ordnung des rechtlichen Status der Immobilie ermöglicht.

Die Rechtsanwaltskanzlei GJW gewährleistet die Mitwirkung erfahrener Rechtsanwälte und Rechtsberater in Verfahren über die Ersitzung von Immobilien und bietet eine umfassende Betreuung sowohl in der vorgerichtlichen Phase als auch im Verlauf des Verfahrens. Wir erbringen unsere Leistungen in ganz Polen und bieten auch die Möglichkeit von Online-Konsultationen an.

Paulina Meller-Kmiecik Wie können wir Ihnen helfen?