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Die Kanzlei GJW Gramza i Wspólnicy bietet rechtliche Unterstützung bei der Führung gerichtlicher Verfahren im Zusammenhang mit der Ersitzung von Immobilien – sowohl für Personen und Unternehmen, die die Feststellung der Ersitzung begehren, als auch für Eigentümer, die ihren Rechtstitel an der Immobilie verteidigen. Verfahren betreffend die Feststellung der Ersitzung erfordern eine präzise Feststellung des Sachverhalts über einen langjährigen Zeitraum sowie eine ordnungsgemäße Vorbereitung des Beweismaterials, da die Entscheidung davon abhängt, ob Eigenbesitz, Kontinuität des Besitzes und der Ablauf der gesetzlichen Frist nachgewiesen oder widerlegt werden.
In der Praxis betreffen Ersitzungsverfahren nicht nur den Erwerb des Eigentums an einer Immobilie, sondern auch Grundstücksgrenzen, Zufahrten, die Nutzung eines Teils eines Grundstücks, Einfriedungen, Versorgungsanlagen, Bebauung und vom Besitzer vorgenommene Investitionen. Wir führen Verfahren betreffend Grundstücke, bebaute Immobilien, Lokale sowie – soweit gesetzlich zulässig und durch die gefestigte Rechtsprechung anerkannt – auch die Ersitzung von Miteigentumsanteilen.
In Ersitzungsverfahren ist von besonderer Bedeutung, nachzuweisen, wie die Herrschaft über die Immobilie in der Praxis ausgeübt wurde: wer über die Art der Nutzung entschied, wer die Lasten trug, wer in die Immobilie investierte und wie sich diese Person gegenüber Dritten und Behörden verhielt. Deshalb legen wir Wert darauf, dass die Beweise nicht nur „beschreibend“ sind, sondern die Abfolge der Ereignisse rekonstruieren: von der Inbesitznahme der Immobilie über die Art der Nutzung bis hin zu Verhaltensweisen, die auf die Ausübung von Eigentümerrechten hindeuten.
Wir entwickeln die Prozessstrategie auf Grundlage einer Risikoanalyse: Wir identifizieren Schwachstellen wie die Kontinuität des Besitzes, die Art des Besitzes, mögliche Unterbrechungen, familiäre Beziehungen und abgeleitete Rechtstitel und ordnen die Beweise so, dass das Gericht ein stimmiges Bild des Besitzes im erforderlichen Zeitraum erhält. Wir unterstützen unsere Mandanten in allen Instanzen und vertreten sie vor Amtsgerichten, Landgerichten und dem Obersten Gericht. Unser Ziel ist es, eine Entscheidung zu erwirken, die nicht nur formal die Ersitzung feststellt oder ausschließt, sondern auch eine sichere Ordnung des rechtlichen Status der Immobilie ermöglicht.
Die Rechtsanwaltskanzlei GJW gewährleistet die Mitwirkung erfahrener Rechtsanwälte und Rechtsberater in Verfahren über die Ersitzung von Immobilien und bietet eine umfassende Betreuung sowohl in der vorgerichtlichen Phase als auch im Verlauf des Verfahrens. Wir erbringen unsere Leistungen in ganz Polen und bieten auch die Möglichkeit von Online-Konsultationen an.