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Die Kanzlei GJW Gramza i Wspólnicy bietet rechtliche Unterstützung bei der Führung von Gerichtsverfahren im Bereich des Arbeitsrechts und vertritt sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer in arbeitsrechtlichen Streitigkeiten, die aus dem Arbeitsverhältnis sowie aus anderen Beschäftigungsformen resultieren. Wir führen Verfahren betreffend Ansprüche von erheblicher rechtlicher und finanzieller Bedeutung und bieten Unterstützung sowohl in der vorgerichtlichen Phase als auch im Verlauf des Verfahrens vor dem Arbeitsgericht.
Wir vertreten unsere Mandanten in Angelegenheiten, die unter anderem die Beendigung eines Arbeitsvertrags, die Änderungskündigung von Arbeits- und Vergütungsbedingungen, Ansprüche auf Wiedereinstellung, Schadensersatz, Arbeitsvergütung, Überstunden, Prämien und andere Arbeitnehmerleistungen sowie Streitigkeiten über Mobbing, Diskriminierung, Ungleichbehandlung und die materielle Haftung von Arbeitnehmern betreffen. Wir führen auch Verfahren zur Feststellung des Bestehens eines Arbeitsverhältnisses, Streitigkeiten im Zusammenhang mit zivilrechtlichen Verträgen sowie Angelegenheiten aus dem Bereich der Sozialversicherung, darunter Verfahren gegen die Sozialversicherungsanstalt (ZUS).
Streitigkeiten im Bereich des Arbeitsrechts erfordern nicht nur die Kenntnis der Vorschriften, sondern auch die Fähigkeit zur Beurteilung der Beschäftigungspraxis, der Personaldokumentation sowie der organisatorischen und reputationsbezogenen Risiken im Zusammenhang mit dem geführten Verfahren. Aus diesem Grund analysieren wir jede Angelegenheit unter Berücksichtigung ihres rechtlichen, beweisrechtlichen und geschäftlichen Kontexts. Wir konzentrieren uns darauf, dass die prozessuale Position aus Tatsachen hervorgeht, die vor Gericht nachgewiesen werden können: aus Dokumenten, angewandten Verfahren und dem tatsächlichen Verlauf der Zusammenarbeit.
Angelegenheiten aus dem Bereich des Arbeitsrechts von erheblicher organisatorischer und reputationsbezogener Bedeutung übertragen wir einem spezialisierten Team von Juristen der Kanzlei GJW Gramza i Wspólnicy, das seit Jahren Arbeitgeber, Arbeitnehmer und Führungskräfte – darunter Vorstandsmitglieder und Top-Manager – vertritt. Wir verbinden fundierte Kenntnisse des Arbeitsrechts mit praktischer Erfahrung in der Betreuung von Streitigkeiten im Zusammenhang mit vertraglicher Haftung, Vertraulichkeitsklauseln und Wettbewerbsverboten; in Angelegenheiten, die ein sofortiges Handeln erfordern, gewährleisten wir schnelle prozessuale Maßnahmen sowie Online-Rechtsberatung. Unser Ziel ist der Schutz der Interessen des Mandanten in einer Weise, die finanzielle und reputationsbezogene Risiken minimiert und zugleich auf prozessuale und außergerichtliche Lösungen hinwirkt, die für das Unternehmen optimal sind.