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Das Wettbewerbsverbot stellt ein wesentliches rechtliches Instrument zum Schutz der Interessen des Unternehmers sowie zur Sicherung von Informationen dar, die ein Geschäftsgeheimnis, ein Handelsgeheimnis oder andere vertrauliche Unternehmensinformationen bilden. Angemessen formulierte Bestimmungen zum Wettbewerbsverbot ermöglichen es, das Risiko einer konkurrierenden Tätigkeit von Arbeitnehmern oder Vertragspartnern zu begrenzen und zugleich Situationen wie die Verletzung des Wettbewerbsverbots oder die Offenlegung von Geschäftsgeheimnissen zu verhindern.
Die Kanzlei GJW unterstützt Unternehmer bei der Vorbereitung und Verhandlung von Bestimmungen zum Wettbewerbsverbot, sowohl während der Dauer der Zusammenarbeit als auch nach deren Beendigung – insbesondere in Form eines Wettbewerbsverbots nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses, auch in B2B-Beziehungen. Eine angemessene Regelung dieser Fragen ermöglicht es, das Risiko einer Verletzung des Wettbewerbsverbots durch einen Arbeitnehmer oder ehemaligen Arbeitnehmer zu begrenzen, und im Falle einer Verletzung die Geltendmachung von Ansprüchen, einschließlich Schadensersatz wegen Verletzung des Wettbewerbsverbots.
In der Praxis hat das Wettbewerbsverbot den Charakter einer Loyalitätsverpflichtung zwischen den Parteien der Zusammenarbeit. Aus diesem Grund sollten die entsprechenden Bestimmungen klar, präzise und an die Besonderheiten der Tätigkeit des Unternehmers angepasst formuliert werden, damit sie einen wirksamen Schutz seiner Interessen sowie eine tatsächliche Möglichkeit ihrer Durchsetzung im Falle einer Verletzung des Wettbewerbsverbots gewährleisten.
Ein Geschäftsgeheimnis bilden Informationen und Daten, die aus Sicht des Mandanten und seiner Tätigkeit wesentlich sind. Im Wesentlichen stellen alle Informationen über das Unternehmen des Mandanten ein Geheimnis dar, die ihm einen Wettbewerbsvorteil gegenüber anderen Unternehmen verschaffen können und nicht an Dritte weitergegeben werden.
Deshalb ermöglicht eine angemessene Sicherung vertraulicher Informationen bereits in einer frühen Phase der Zusammenarbeit mit Arbeitnehmern, Vertragspartnern oder Geschäftspartnern, das Risiko von Situationen wie der Verletzung des Geschäftsgeheimnisses, einschließlich der Verletzung des Geschäftsgeheimnisses durch einen Arbeitnehmer, sowie anderer Handlungen zu begrenzen, die unlauteren Wettbewerb darstellen können.
Die Kanzlei GJW unterstützt bei der Vorbereitung und Umsetzung präventiver Maßnahmen, damit es nicht zur Offenlegung vertraulicher Informationen kommt. Wir beraten bei der Wahl einer wirksamen Methode des Rechtsschutzes und unterstützen insbesondere bei der Ausarbeitung geeigneter Vertragsbestimmungen zur Wahrung der Vertraulichkeit von Informationen und zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen. In manchen Fällen empfehlen wir unseren Mandanten den Abschluss einer Vertraulichkeitsvereinbarung (NDA – Non Disclosure Agreement), die die Regeln für die Weitergabe und Nutzung vertraulicher Informationen zwischen den Parteien umfassend regelt. Eine solche Lösung wird insbesondere vor der Aufnahme wichtiger Geschäftsgespräche, in der Phase der Verhandlung von Kooperationsgrundsätzen oder vor der Durchführung einer Due Diligence, also der Prüfung des Zustands eines bestimmten Unternehmens, angewendet.
Wir betreuen auch gerichtliche Streitigkeiten im Zusammenhang mit der Verletzung des Wettbewerbsverbots, insbesondere Verfahren auf Schadensersatz wegen Verletzung des Wettbewerbsverbots. Wir führen auch Verfahren betreffend die Nichtzahlung der Vergütung aus einem vertraglich vereinbarten Wettbewerbsverbot sowie Angelegenheiten im Zusammenhang mit der Verletzung des Geschäftsgeheimnisses oder der Pflicht zur Wahrung der Vertraulichkeit von Informationen. Zu unserer Praxis gehören auch Streitigkeiten über unlauteren Wettbewerb sowie andere unlautere Marktpraktiken.
Aufgrund des besonderen Charakters der vorgenannten Angelegenheiten nutzen wir häufig das Institut der einstweiligen Sicherung des Anspruchs für die Dauer des Verfahrens, etwa indem das Gericht dem Beklagten aufgibt, bestimmte Handlungen zu unterlassen oder bestimmte Maßnahmen zu ergreifen.
Wir verfügen über ein erfahrenes und festes Team von Juristen, das auf die Führung von Gerichtsverfahren spezialisiert ist, insbesondere in Angelegenheiten betreffend die Verletzung des Wettbewerbsverbots, den Schutz von Geschäftsgeheimnissen sowie Fälle des unlauteren Wettbewerbs. In Angelegenheiten, in denen dies möglich ist, empfehlen wir unseren Mandanten die Aufnahme von Verhandlungen, einer Mediation oder eines Schlichtungsverfahrens mit der Gegenseite, um ein langwieriges Gerichtsverfahren zu vermeiden – selbstverständlich bei gleichzeitiger möglichst umfassender Sicherung der Interessen des Mandanten.
Streitigkeiten über das Wettbewerbsverbot gehören zu den besonders sensiblen wirtschaftsrechtlichen Angelegenheiten, weil sie häufig den Schutz zentraler Unternehmensinteressen betreffen, darunter Geschäftsgeheimnisse und Kundenbeziehungen. Im Falle einer Verletzung des Wettbewerbsverbots kann der Unternehmer Ansprüche geltend machen, einschließlich Schadensersatz wegen Verletzung des Wettbewerbsverbots. Deshalb ist sowohl eine angemessene Vorbereitung auf ein mögliches Gerichtsverfahren als auch die Ergreifung von Maßnahmen zur gütlichen Beilegung des Streits von wesentlicher Bedeutung. Die Kanzlei GJW – Juristen, die auf Angelegenheiten des Wettbewerbsverbots spezialisiert sind – bietet umfassende rechtliche Unterstützung bei der Vorbereitung von Wettbewerbsverbotsvereinbarungen sowie bei der Führung von Streitigkeiten im Zusammenhang mit der Verletzung des Wettbewerbsverbots.