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Die Kanzlei GJW Gramza i Wspólnicy bietet professionelle Beratung im Bereich der EU-Fördermittel in Streitfällen im Zusammenhang mit der Durchführung und Abrechnung von aus Mitteln der Europäischen Union kofinanzierten Projekten, die in Beziehungen zu Verwaltungs- und Zwischeninstitutionen geführt werden. Wir unterstützen Begünstigte sowie Antragsteller bei der Vorbereitung von Stellungnahmen, der Führung von Korrespondenz und der Nutzung verfügbarer Verfahrensmittel, insbesondere in Situationen wie der Kontrolle von EU-Fonds, der Kontrolle eines EU-Projekts, der Ablehnung einer Förderung oder der Rückzahlung eines EU-Zuschusses.
Streitigkeiten im Bereich der EU-Fonds betreffen am häufigsten die stark formalisierte Überprüfung der Übereinstimmung des Handelns des Begünstigten mit der Projektdokumentation und den Förderbedingungen, insbesondere der Art der Mittelverwendung, der Ordnungsmäßigkeit von Beschaffungen, der Erreichung von Indikatoren sowie der Einhaltung von Nachhaltigkeitsanforderungen. Bei Projekten, die dem Regime der staatlichen Beihilfe unterliegen, ist auch der Nachweis der Übereinstimmung mit den Voraussetzungen der Gewährung der Unterstützung von wesentlicher Bedeutung, insbesondere im Bereich der Qualifizierung der Beihilfe, der Intensität, der Kumulation und der förderfähigen Kosten.
Der Umfang unserer Leistungen umfasst insbesondere:
Bei der Vorbereitung einer Stellungnahme konzentrieren wir uns auf eine präzise Bezugnahme auf die Projektdokumente und Bewertungskriterien sowie auf die Darstellung der Beweise in einer Form, die der Institution eine effiziente und positive Prüfung erleichtert. In Angelegenheiten betreffend Finanzkorrekturen, Kürzungen der Förderung oder die Rückzahlung eines EU-Zuschusses ist es wesentlich, tatsächliche Fragen von Auslegungsfragen zu trennen und zu bewerten, welche Elemente Einfluss auf Umfang und Höhe der finanziellen Folgen haben, insbesondere auf die Ordnungsmäßigkeit der Abrechnung von EU-Zuschüssen und die Förderfähigkeit der Ausgaben.
Unser Ansatz
Im Rahmen einer umfassenden Beratung im Bereich der EU-Fördermittel streben wir eine geordnete Lösung der Angelegenheiten unter Beachtung der Verfahren und unter Berücksichtigung der praktischen Folgen für die Durchführung des Projekts an. Ziel ist die wirksame Begrenzung finanzieller Risiken, die Wahrung der Ordnungsmäßigkeit der Abrechnungen und die Sicherstellung der vollständigen Übereinstimmung der Maßnahmen mit den Regeln der staatlichen Beihilfe.