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Wir bieten umfassende rechtliche Unterstützung im Bereich des öffentlichen Vergaberechts, sowohl für Auftraggeber als auch für Bieter in jeder Phase des Vergabeverfahrens. Wir erstellen Vergabeunterlagen und führen Vergabeverfahren durch. Wir unterstützen in jeder Phase und vertreten unsere Mandanten vor der KIO.
Wir vertreten Auftraggeber in Nachprüfungsverfahren vor der Landesberufungskammer (KIO): Wir erarbeiten Erwiderungen auf Nachprüfungsanträge, analysieren die erhobenen Rügen und treten vor der Kammer auf. Dabei sorgen wir für eine wirksame Verteidigung der vom Auftraggeber getroffenen Entscheidungen.
Wir bieten Empfängern von EU-Mitteln rechtliche Unterstützung bei Ausschreibungen auf Grundlage des Wettbewerbsgrundsatzes: Wir erstellen die Dokumentation, führen die Verfahren durch und achten auf die Einhaltung der Leitlinien. Zugleich helfen wir, das Risiko finanzieller Korrekturen zu begrenzen.
Wir bereiten Nachprüfungsanträge an die KIO vor und gewährleisten Bietern rechtliche Vertretung im Verfahren vor der Landesberufungskammer: Wir analysieren die Vergabeunterlagen, erstellen Nachprüfungsanträge und führen Verfahren vor der Kammer. Wir helfen dabei, die Rechte der Bieter in Vergabeverfahren wirksam durchzusetzen.
Wir führen Audits von Verfahren zur Vergabe öffentlicher Aufträge durch: Wir analysieren die Vereinbarkeit mit dem Vergaberecht oder mit Leitlinien, identifizieren Unregelmäßigkeiten und empfehlen Abhilfemaßnahmen. Wir bieten rechtliche Unterstützung, die rechtliche und finanzielle Risiken begrenzt.
Wir beraten bei der Bildung von Konsortien von Auftraggebern: Wir erstellen Konsortialverträge, in denen wir Arbeitspläne, Kooperationsregeln und Haftungsgrundsätze festlegen. Dabei achten wir auf die Vereinbarkeit mit den geltenden Vorschriften. Zudem gestalten wir Regelungen, die eine effiziente Durchführung gemeinsamer Vergabeverfahren fördern.
Wir erstellen Vergabeunterlagen: Vergabeunterlagen (SWZ), Vertragsentwürfe und Anlagen. Dabei achten wir auf die Klarheit der Formulierungen, die Vereinbarkeit mit dem Vergaberecht, die angemessene Auswahl von Kriterien und Anforderungen an die Bieter sowie auf einen wirksamen Schutz der Interessen des Auftraggebers im Verlauf des Vergabeverfahrens und bei der Ausführung des Auftrags.
Wir beraten Auftragnehmer bei der Bildung von Konsortien: Wir erstellen Konsortialverträge, regeln die Grundsätze der Zusammenarbeit und Haftung sowie die Aufgabenverteilung. Dabei achten wir auf die Vereinbarkeit mit den in den Vergabeunterlagen oder im Vergaberecht festgelegten Anforderungen sowie auf die rechtliche Sicherheit der Konsortiumsteilnehmer.
Wir erstellen und aktualisieren Regelwerke für die Vergabe öffentlicher Aufträge und passen sie an gesetzliche Vorschriften, interne Regelungen sowie die Besonderheiten der jeweiligen Organisation an. Dabei achten wir auf Transparenz und Effizienz der Verfahren sowie auf die Vereinbarkeit mit dem Vergaberecht und den Leitlinien der finanzierenden Institutionen.