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Wir bieten umfassende rechtliche Unterstützung im Bereich des öffentlichen Vergaberechts, sowohl für Auftraggeber als auch für Bieter in jeder Phase des Vergabeverfahrens. Unser Expertenteam unterstützt aktiv die Vorbereitung der Vergabeunterlagen sowie die sorgfältige Bewertung der Angebote und vertritt die Interessen unserer Mandanten wirksam in Streitigkeiten vor der Landesberufungskammer (KIO). Durch die Verbindung fundierter Fachkenntnisse mit prozessualer Erfahrung gewährleisten wir rechtliche Sicherheit und maximale Effektivität auch bei der Umsetzung besonders komplexer Aufträge.
Wir leisten rechtliche Unterstützung in der Phase der Verfahrensvorbereitung. Wir begleiten sämtliche Handlungen des Auftraggebers, die der Einleitung des Beschaffungsverfahrens vorausgehen (d. h. seiner öffentlichen Bekanntmachung oder der Einladung von Bietern zur Teilnahme am Verfahren). Wir unterstützen bei der Durchführung der Bedarfs- und Anforderungsanalyse, der Erstellung der Leistungsbeschreibung, der Schätzung des Auftragswerts, der Bewertung von Risiken im Zusammenhang mit der Aufteilung von Aufträgen (einschließlich der Beurteilung, ob ein bestimmter Einkauf als separater Auftrag behandelt werden kann), der Wahl der Verfahrensart, der Festlegung von Eignungskriterien sowie der Ausarbeitung der Vergabeunterlagen.
Bietern bieten wir Unterstützung bei der Vorbereitung der Angebotsabgabe. Wir analysieren die Bekanntmachung und die Vergabeunterlagen, zeigen Möglichkeiten auf, gegenüber dem Auftraggeber Änderungen der Ausschreibungsbedingungen zu beantragen (Teilnahmebedingungen, geforderte Sicherheiten, Vertragsklauseln usw.), bereiten im Namen unserer Mandanten die Korrespondenz mit Auftraggebern vor oder führen diese und legen Rechtsbehelfe gegen den Inhalt der Vergabeunterlagen bei der Landesberufungskammer (KIO) ein.
Wir arbeiten aktiv mit den zur Durchführung von Vergabeverfahren eingesetzten Vergabekommissionen zusammen. Wir unterstützen bei allen Verfahrenshandlungen, beraten laufend und erstellen Entwürfe von Schreiben und Dokumenten. Wir wirken bei Kontakten mit Bietern mit, unterstützen bei der Korrespondenz, bei der Beantwortung von Fragen zu den Vergabeunterlagen und bereiten gegebenenfalls Änderungen der Vergabeunterlagen vor. Auf Wunsch unserer Mandanten nehmen wir auch an Sitzungen der Vergabekommission teil.
Wir unterstützen Auftraggeber (Vergabekommissionen, Personen oder Organe, die die Aufgaben der Leitung des Auftraggebers wahrnehmen) bei Handlungen im Zusammenhang mit der Analyse und Bewertung von Angeboten. Wir helfen bei der Formulierung von Aufforderungen zur Erläuterung. Wir erstellen Rechtsgutachten zur Klärung bestimmter Zweifelsfragen, die als Grundlage für Entscheidungen des Auftraggebers dienen. Darüber hinaus unterstützen wir bei der Formulierung der Begründung von Entscheidungen des Auftraggebers, die zur Einlegung eines Rechtsbehelfs bei der KIO durch einen Bieter führen können, etwa bei der Zurückweisung eines Angebots, dem Ausschluss eines Bieters aus dem Verfahren oder der Aufhebung des Verfahrens. Wird durch einen Bieter ein Rechtsbehelf eingelegt, verteidigen wir die Position des Auftraggebers im Verfahren vor der Landesberufungskammer.
Wir unterstützen Auftraggeber aktiv bei der Erfüllung ihrer „vergabebezogenen Nebenpflichten“, die sich aus den Vorschriften des Vergaberechts ergeben. Insbesondere begleiten wir Auftraggeber bei der Durchführung der Bedarfs- und Anforderungsanalyse sowie bei der Vorbereitung des Beschaffungsplans für das Haushaltsjahr, einschließlich der Analyse geplanter Beschaffungen im Hinblick auf die Pflicht zur Zusammenrechnung ihrer Werte. Wir helfen bei der Erfüllung von Informationspflichten (zum Beispiel Bekanntmachungen über Bagatellaufträge, Bekanntmachungen über das Ergebnis des Verfahrens oder über die Vertragserfüllung) sowie von Berichtspflichten im Zusammenhang mit der Erstellung des jährlichen Berichts über vergebene Aufträge.
Das Vergaberecht auferlegt Auftraggebern zahlreiche Pflichten im Zusammenhang mit der Durchführung von Ausschreibungen und gewährt Bietern Rechte zur Durchsetzung dieser Pflichten. Welche Offerte letztlich als wirtschaftlichstes Angebot gewertet wird, hängt in der Praxis häufig von rein formalen Fragen ab. Bereits vor der Angebotsabgabe gewährleisten wir Bietern umfassende rechtliche Unterstützung bei der Analyse und gegebenenfalls der Anfechtung der vom Auftraggeber gestellten Anforderungen und Bedingungen. Wir bieten rechtliche Beratung auch in der Phase der Angebotserstellung und unterstützen Bieter bei der Durchsetzung ihrer Rechte während der Angebotsbewertung durch den Auftraggeber.