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Gerichtsstreitigkeiten – Baurecht

Die Kanzlei GJW Gramza i Wspólnicy bietet rechtliche Unterstützung bei der Führung von Gerichtsverfahren im Zusammenhang mit dem Baurecht und vertritt Investoren, Auftragnehmer, Nachunternehmer, Planer, Bauaufsichtsinspektoren sowie Immobilieneigentümer in baurechtlichen Streitigkeiten, die aus der Durchführung des Investitionsprozesses resultieren. Wir unterstützen unsere Mandanten sowohl in der Phase vor Einleitung des Verfahrens als auch im Verlauf von Verfahren vor den ordentlichen Gerichten und den Verwaltungsgerichten.

Wir führen insbesondere Verfahren betreffend Ansprüche wegen mangelhafter Ausführung von Bauleistungen, Verzögerungen bei der Durchführung von Investitionen, Mängeln an Bauwerken, Vergütungsstreitigkeiten, Vertragsstrafen, Rücktritt vom Vertrag, Haftung der Beteiligten des Bauprozesses sowie Fragen im Zusammenhang mit Verwaltungsentscheidungen, die im Verlauf einer Investition ergehen. Unsere auf Baurecht spezialisierten Juristen vertreten Mandanten in Angelegenheiten, in denen sowohl die Analyse der Bau- und Vertragsdokumentation als auch die Beurteilung der Übereinstimmung des Handelns der Parteien mit den gesetzlichen Vorschriften von wesentlicher Bedeutung ist.

Durchsetzung und Abwehr von Ansprüchen auf Vergütung für Bauleistungen und Planungsleistungen

  • Durchsetzung und Abwehr von Ansprüchen auf Vergütung für Bauleistungen und Planungsleistungen, einschließlich Abrechnungen nach Beendigung der Zusammenarbeit,
  • Streitigkeiten über zusätzliche und Ersatzleistungen – Feststellung der Grundlagen, des Umfangs, der Nachweise der Ausführung und der Bewertung,
  • Streitigkeiten über die Valorisierung der Vergütung und die Abrechnung gestiegener Durchführungskosten,
  • Abwehr oder Geltendmachung von Vertragsstrafen, einschließlich Herabsetzung und Prüfung der Grundlagen ihrer Berechnung,
  • Streitigkeiten über Verzögerungen und Störungen – Feststellung der Ursachen, Mitursachen sowie der Auswirkungen von Änderungen und Entscheidungen des Investors auf Fristen,
  • Streitigkeiten über die Abnahme von Bauleistungen, einschließlich Verweigerung der Abnahme, bedingte Abnahme, Folgen von Protokollen, Vorbehalte und ihre beweisrechtliche Bedeutung,
  • Streitigkeiten über Mängel und Nichtübereinstimmungen der Bauleistungen – Haftung, Umfang der Nachbesserung, Kosten der Mängelbeseitigung und alternative Ansprüche,
  • Streitigkeiten über den Rücktritt von oder die Beendigung des Vertrags sowie Abrechnungen nach dem Rücktritt, einschließlich der Folgen für Sicherheiten und Nachunternehmer,
  • Durchsetzung von Ansprüchen auf Kosten der Fertigstellung der Bauleistungen (Cover) sowie Regressansprüche in der Vertragskette,
  • Streitigkeiten über vertragliche Sicherheiten wie Retentionen, Sicherheiten für die ordnungsgemäße Vertragserfüllung und Garantien für die Mängelbeseitigung – Regeln ihrer Inanspruchnahme und Rückgabe,
  • Sicherung von Beweisen in technischen Angelegenheiten, einschließlich Besichtigungen und Sicherung des Zustands der Bauleistungen – insbesondere vor dem Verdecken oder der Nachbesserung,
  • Sicherung von Ansprüchen und Eilmaßnahmen, unter anderem zum Schutz der Liquidität oder zur Begrenzung des Insolvenzrisikos eines Vertragspartners,
  • Führung von Streitigkeiten aus Verträgen nach FIDIC / EPC / „Planen und Bauen“ – zeitbezogene und kostenbezogene Ansprüche, Änderungen, vertragliche Verfahren,
  • Streitigkeiten betreffend die planerische und aufsichtsrechtliche Haftung – Fehler in der Dokumentation, Kollisionen, Umfang der Autoren- und Investorenaufsicht,
  • Vertretung in verwaltungsrechtlichen Streitigkeiten im Zusammenhang mit der Durchführung von Bauarbeiten, einschließlich Baustopps, Anordnungen, Verpflichtungen zur Beseitigung von Unregelmäßigkeiten, Abnahmefragen und Nutzung.

Baurechtskanzlei – Umfang der Unterstützung

Angelegenheiten aus dem Bereich des Baurechts erfordern die Verbindung juristischen Wissens mit einem Verständnis für die Besonderheiten von Investitionen, technischer Dokumentation sowie der vertraglichen Beziehungen zwischen den Beteiligten des Bauprozesses. Von entscheidender Bedeutung sind die richtige Beurteilung des Sachverhalts, die Sicherung des Beweismaterials sowie die Wahl einer Prozessstrategie, die dem Charakter der Investition und den Zielen des Mandanten entspricht. Aus diesem Grund wird jede Angelegenheit von Juristen bearbeitet, die sich seit Jahren auf das Baurecht spezialisiert haben und über umfangreiche Erfahrung in der Führung komplexer Gerichtsverfahren sowie in der Beratung bei der Durchführung von Investitionen verfügen.

Unsere Praxis beruht auf der Verbindung juristischen Wissens mit einem Verständnis der Realitäten des Bauprozesses, und das Vertrauen, das uns unsere Mandanten entgegenbringen, bestätigt die hohen Standards unserer Dienstleistungen und die gefestigte Marktposition der Kanzlei in Posen. Ziel unserer Tätigkeit ist es, unseren Mandanten eine wirksame Vertretung in baurechtlichen Streitigkeiten zu gewährleisten und ihre Interessen in Angelegenheiten zu schützen, die einen wesentlichen Einfluss auf den Verlauf der Investition, die finanzielle Haftung und die rechtliche Sicherheit des Vorhabens haben.

Paulina Meller-Kmiecik Wie können wir Ihnen helfen?