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Fusionen und Übernahmen von Gesellschaften

Bewertung der Zweckmäßigkeit einer Fusion oder Übernahme

Wir erstellen detaillierte rechtliche Analysen, in denen die Vorteile und Risiken einer geplanten Verschmelzung von Gesellschaften dargestellt werden. Wir helfen dabei festzustellen, welche Form der Verschmelzung aus steuerlicher und organisatorischer Sicht vorteilhafter ist. Wir unterstützen Gesellschaften dabei, den Fusions- oder Übernahmeprozess so zu organisieren, dass er die laufende Geschäftstätigkeit des Unternehmens so wenig wie möglich beeinträchtigt. Wir schlagen gegebenenfalls alternative Szenarien vor, um die von den Eigentümern, Gesellschaftern oder Aktionären gesetzten Ziele zu erreichen. Wir prüfen, wie sich die geplante Verschmelzung auf die von der Gesellschaft gehaltenen Genehmigungen, Konzessionen und Vergünstigungen auswirken wird.

Vorbereitung und Verhandlung von Investitionsverträgen

Wir bieten umfassende Unterstützung während des gesamten Prozesses der Vorbereitung von Investitionsverträgen – von der Phase des Letter of Intent bis zum Abschluss der Transaktion. Wir entwerfen Vertragsbestimmungen und Klauseln, deren Ziel die vollständige Umsetzung der Absichten der Vertragsparteien ist. Wir helfen dabei, partnerschaftliche Beziehungen zwischen den an der Fusion oder Übernahme beteiligten Unternehmen zu gestalten, und schaffen Regelungen, die vor Missbrauch schützen. Besonderes Augenmerk legen wir auf Bestimmungen, die die Haftung der beteiligten Unternehmen sowie ihre internen Beziehungen regeln. Im Namen unserer Mandanten verhandeln wir den Inhalt von Investitionsverträgen und helfen bei Bedarf bei der Einführung entsprechender Änderungen in bereits geschlossene Verträge.

Erstellung der für die Durchführung einer Fusion oder Übernahme erforderlichen Unterlagen

Wir bieten Unterstützung bei der Vorbereitung oder Beschaffung aller Unterlagen, die für die Durchführung einer Fusion oder Übernahme einer Gesellschaft erforderlich sind. Wir helfen bei der Erstellung eines Verschmelzungsplans, der die geplanten Investitionsvorhaben berücksichtigt. Wir erstellen Entwürfe der erforderlichen Beschlüsse, Änderungen des Gesellschaftsvertrags oder der Satzung der Gesellschaft sowie Erklärungen zur Situation der beteiligten Unternehmen. Wir arbeiten mit dem Wirtschaftsprüfer in dem Umfang zusammen, der erforderlich ist, damit dieser seine Stellungnahme schnell und zuverlässig abgeben kann. Im Fall grenzüberschreitender Fusionen helfen wir bei der Vorbereitung eines schriftlichen Berichts zur Begründung der Verschmelzung der Gesellschaften.

Vertretung von Gesellschaften in Kontakten mit Gläubigern

Wir unterstützen Gesellschaften in ihren Beziehungen zu Gläubigern in jeder Phase einer Fusion oder Übernahme. Wir leisten rechtliche Unterstützung in Angelegenheiten, die mit der Befriedigung oder Sicherung von Forderungen zusammenhängen, die vor dem Tag der Verschmelzung entstanden sind. Wir vertreten Organmitglieder in Verfahren betreffend ihre Haftung für Verbindlichkeiten der Gesellschaften. Wir arbeiten mit Gesellschaften bei der Bewertung der Auswirkungen der Verschmelzung auf ihre Gläubiger zusammen. Wir führen Verhandlungen mit Gläubigern und bereiten Vereinbarungen und Vergleiche vor, deren Ziel die Ermöglichung des Zusammenschlussprozesses ist.

Umfassende Betreuung des Prozesses der Verschmelzung von Gesellschaften

Wir vertreten unsere Mandanten bei allen behördlichen Handlungen im Zusammenhang mit dem Verschmelzungsprozess von Gesellschaften. Wir leisten Unterstützung in Registerverfahren sowie in Verwaltungsverfahren vor dem Präsidenten des Amtes für Wettbewerbs- und Verbraucherschutz und dem Minister für Inneres und Verwaltung, sofern die Zustimmung dieser Behörden für die wirksame Durchführung des Zusammenschlusses erforderlich ist. Wir unterstützen Gesellschaften bei der Erfüllung verfahrensrechtlicher Anforderungen und bereiten die erforderlichen Mitteilungen und gesellschaftsrechtlichen Unterlagen vor. Die Kanzlei GJW bietet außerdem rechtliche Unterstützung in Verfahren auf Aufhebung oder Feststellung der Nichtigkeit von Beschlüssen über die Verschmelzung von Gesellschaften.

Paulina Meller-Kmiecik Wie können wir Ihnen helfen?