Blog Kancelarii GJW Mehrere hundert praxisorientierte Publikationen des GJW-Teams
Podatek od nieruchomości Neue Steuerregelungen ab 2025
Prawo na start Start-ups, Innovationen, E-Commerce, IT
Usługi Private Unterstützung in Ihren persönlichen Angelegenheiten
Cross-border Legal Grenzüberschreitende Rechtsangelegenheiten
Wir bieten rechtliche Unterstützung im Prozess der Gründung aller Arten von Vereinen und Stiftungen. Wir erstellen Analysen und Gutachten, die eine fundierte Entscheidung über die Rechtsform des geplanten Vorhabens ermöglichen. In unserem Vorgehen berücksichtigen wir die Ziele des neuen Rechtsträgers, seine personelle Struktur sowie den steuerlichen Kontext. Wir unterstützen unsere Mandanten bei der Gründung nicht eingetragener Vereine, eingetragener Vereine und internationaler Vereine sowie von Vereinigungen der Gebietskörperschaften. Unsere Tätigkeit umfasst auch die Errichtung von Stiftungen sowie die Gründung von Vertretungen ausländischer Stiftungen auf dem Gebiet der Republik Polen.
Wir leisten umfassende rechtliche Unterstützung bei der Ausarbeitung von Satzungen für Stiftungen und Vereine. Im Rahmen unserer Tätigkeit beraten wir unter anderem in Fragen des Mitglieder- und Vermögensmanagements, der Wahl und Wahrnehmung der Pflichten der Organe, der Vornahme von Satzungsänderungen sowie der Auflösung von Vereinen und Stiftungen. Wir erstellen auch Geschäftsordnungen für die Tätigkeit sowie andere interne Dokumente.
Wir bieten Unterstützung in jeder Phase der Gründung von Stiftungen und Vereinen. Wir vertreten die interessierten Rechtsträger in Verhandlungen und führen in ihrem Namen Korrespondenz. Wir unterstützen Stifter und Vereinsgründer in Fragen der Vermögensverwaltung der neu geschaffenen Rechtsträger. Wir bereiten interne Dokumente vor, darunter Beschlüsse und Geschäftsordnungen, die für die Wahl der Organe und die Aufnahme der Tätigkeit erforderlich sind. In unserem Vorgehen nutzen wir die neuesten rechtlichen Lösungen, darunter die Möglichkeit der Abstimmung mithilfe elektronischer Kommunikationsmittel. Wir helfen Stiftungen und Vereinen bei der Zusammenstellung der Unterlagen, die aus Sicht von Registerverfahren erforderlich sind.
Im Rahmen der von uns angebotenen Unterstützung vertreten wir die interessierten Rechtsträger vor Registergerichten und Verwaltungsbehörden. Wir ergreifen alle erforderlichen Maßnahmen, die auf die Eintragung in das Landesgerichtsregister oder in das Verzeichnis der zuständigen Verwaltungsbehörde gerichtet sind. Wir nehmen an Anhörungsterminen teil und führen Korrespondenz mit öffentlichen Stellen, um das Registrierungsverfahren zügig abzuschließen. Falls erforderlich, legen wir im Namen unserer Mandanten Rechtsmittel ein und vertreten sie in Rechtsmittelverfahren.
Wir bieten auch rechtliche Unterstützung im Rahmen der operativen Tätigkeit von Vereinen und Stiftungen. Wir zeigen mögliche Finanzierungsquellen sowie optimale Methoden zur Durchführung der geplanten Tätigkeit auf. Wir bereiten die erforderlichen Verträge und Beschlüsse vor, die von den Organen der Stiftungen und Vereine gefasst werden. Wir erstellen außerdem Rechtsgutachten zum Funktionieren der gegründeten Rechtsträger.