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Wir bieten Unterstützung bei der Identifizierung der Bedürfnisse der Gesellschaft und ihrer Gesellschafter sowie bei der Beurteilung der Zweckmäßigkeit ihrer Umwandlung. Wir prüfen, ob die geplanten Maßnahmen Auswirkungen auf das Managementmodell des Unternehmens haben und ob sie dessen Funktionsweise verbessern werden. Wir passen die vorgeschlagenen Umwandlungslösungen an das wirtschaftliche Risiko an und berücksichtigen in unseren Analysen auch die steuerlichen Folgen der geplanten Maßnahmen. Im Rahmen der von uns erstellten Gutachten analysieren wir auch Alternativen zur Umwandlung der Gesellschaft, etwa ihre Liquidation, eine Änderung des Gesellschaftsvertrags oder die Verschmelzung mit einer anderen Gesellschaft.
Wir führen alle Arten von Umwandlungen durch, die das polnische Recht vorsieht. Unsere Unterstützung umfasst die Umwandlung einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts in eine offene Handelsgesellschaft, die Umwandlung einer Handelsgesellschaft eines bestimmten Typs in eine andere Handelsgesellschaft sowie die Umwandlung der gewerblichen Tätigkeit einer natürlichen Person in eine Einpersonenkapitalgesellschaft. Unsere rechtliche Unterstützung umfasst auch Maßnahmen zur Beseitigung von Hindernissen bei der Umwandlung von Gesellschaften, darunter die Beendigung von Liquidations-, Restrukturierungs- oder Insolvenzverfahren.
Wir erstellen sämtliche Arten von Unterlagen, die für die wirksame Durchführung eines Umwandlungsverfahrens erforderlich sind. Unsere Leistungen umfassen unter anderem Unterstützung bei der Vorbereitung des Umwandlungsplans, der für die Umwandlung erforderlichen Beschlüsse, des Entwurfs des Gesellschaftsvertrags oder der Satzung der umgewandelten Gesellschaft sowie Hilfe bei der Erstellung des Jahresabschlusses. Im Rahmen unserer Unterstützung begleiten wir Gesellschaften bei der Einholung der erforderlichen Stellungnahmen von Wirtschaftsprüfern sowie steuerlicher Informationen und Unterlagen.
Die Kanzlei GJW bietet umfassende Unterstützung in der Phase der Verhandlungen über die Bedingungen der Umwandlung und ihre Folgen. Wir unterstützen die Gesellschaft bei der Erarbeitung einer Vereinbarung zwischen den Gesellschaftern, die die Bestimmung des Werts künftiger Anteile oder Aktien, den Inhalt des Gesellschaftsvertrags oder der Satzung der neuen Gesellschaft sowie die Bewertung des Gesellschaftsvermögens umfasst. Wir implementieren bewährte Modelle der Beziehungen zwischen den Organen der Gesellschaft. Wir beraten hinsichtlich der Rechtsbeziehungen zwischen der Gesellschaft und ihren Vertragspartnern sowie Arbeitnehmern und in Fragen des Einflusses der Umwandlung auf diese Beziehungen.
Wir setzen alles daran, dass der Umwandlungsprozess die Kontinuität des laufenden Geschäftsbetriebs des umzuwandelnden Unternehmens so wenig wie möglich beeinträchtigt. Wir unterstützen die Gesellschaft bei der Durchführung von Gesellschafterversammlungen und nehmen bei Bedarf an Sitzungen der Geschäftsführungen und Aufsichtsräte teil. Wir beschaffen die erforderlichen Unterlagen von öffentlichen Behörden und erfüllen im Namen der Gesellschaft deren Informationspflichten. Wir ergreifen Maßnahmen zur Beseitigung von Hindernissen, die den erfolgreichen Abschluss des Umwandlungsprozesses verhindern könnten.
Wir vertreten die Gesellschaft im Registerverfahren vor Gericht sowie in Verfahren vor anderen öffentlichen Stellen. Wir bereiten die erforderlichen Anträge vor und legen Rechtsmittel ein, wenn für unsere Mandanten nachteilige Entscheidungen ergehen. Wir bieten außerdem Unterstützung in Verfahren auf Aufhebung oder Nichtigerklärung von Umwandlungsbeschlüssen sowie in Angelegenheiten der Schadensersatzhaftung von Personen, die im Namen der umzuwandelnden Gesellschaft handeln.