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Rechtsanwältin in der Kanzlei GJW. Sie spezialisiert sich auf Baurecht, die Betreuung von Investitionsprozessen sowie die rechtliche Betreuung von Beschaffungsverfahren, die nach den Verfahren des Gesetzes über das öffentliche Auftragswesen durchgeführt werden.
Sie verfügt über Erfahrung in der Erstellung rechtlicher Analysen sowie in der Ausarbeitung und Verhandlung von Vertragsentwürfen. Sie berät unter anderem zu Vertragsstrafen wegen Rücktritts von Bauverträgen, Vertragsstrafen wegen Verzugs sowie zur Vergütung für zusätzliche und Ersatzarbeiten. Sie unterstützt Mandanten in Verfahren vor den ordentlichen Gerichten, mit besonderem Schwerpunkt auf der Baubranche. Sie befasst sich mit der laufenden rechtlichen Beratung im Bereich des öffentlichen Vergaberechts, sowohl in der Phase des Vergabeverfahrens als auch bei der Durchführung des öffentlichen Auftragsvertrags.
Sie ist Absolventin der Fakultät für Recht und Verwaltung der Kardinal-Stefan-Wyszyński-Universität in Warschau. Sie ist in die Liste der Rechtsanwälte der Bezirkskammer der Rechtsanwälte in Warschau eingetragen.