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Wir bieten professionelle Unterstützung in Nachprüfungsverfahren und konzentrieren uns auf die Minimierung von Risiken und Kosten durch eine sorgfältige Analyse der Vergabeunterlagen noch vor dem Eintritt in den Streit. Wir entwickeln wirksame Prozessstrategien und Erwiderungen auf Nachprüfungsanträge und gewährleisten eine dynamische Vertretung vor der Landesberufungskammer (KIO), wobei wir auf eine präzise Umsetzung der geschäftlichen und rechtlichen Ziele unserer Mandanten achten. Unsere Unterstützung umfasst auch die gerichtliche Phase, einschließlich der Ausarbeitung von Beschwerden gegen Entscheidungen der KIO, und gewährleistet damit einen umfassenden Schutz der Interessen auf jeder Stufe der Kontrolle des Vergabeverfahrens.
Bevor es zu einer Auseinandersetzung und einem kostspieligen Nachprüfungsverfahren vor der KIO kommt, prüfen wir die Vergabeunterlagen im Detail: die Auftragsbekanntmachung, die Bestimmungen der Vergabeunterlagen (SWZ), die Beschreibung des Auftragsgegenstands (OPZ) sowie sämtliche weiteren Dokumente und Umstände des Falls. Nach der Analyse der Vergabeunterlagen stellen wir dem Auftraggeber die mit einer Auseinandersetzung vor der KIO verbundenen Risiken dar. Wir erarbeiten und präsentieren Empfehlungen zu Entscheidungen im Zusammenhang mit dem Nachprüfungsverfahren. Wir beraten, ob im konkreten Sachverhalt eine Verteidigung gegen sämtliche Rügen gerechtfertigt ist oder ob angesichts festgestellter Fehler im Vergabeverfahren eine teilweise Stattgabe des Nachprüfungsantrags die günstigere Lösung darstellt, um das Risiko der mit dem Nachprüfungsverfahren verbundenen Kosten zu verringern.
Wir unterstützen Auftraggeber bei der Beurteilung, ob die von Bietern erhobenen Rügen von der KIO als berechtigt angesehen werden könnten. Wurde der Nachprüfungsantrag in der Phase vor Angebotsabgabe eingelegt, hat der Auftraggeber vor Eintritt in den Streit die Möglichkeit, die Vergabeunterlagen entsprechend zu ändern. Die von uns erstellten Analysen der SWZ oder OPZ zeigen die Risiken auf, dass bestimmte Bestimmungen als mit den Vorschriften des Vergaberechts unvereinbar angesehen werden könnten. Wir gehen auf die Bedürfnisse unserer Mandanten ein und helfen bei der Ausgestaltung neuer Bestimmungen, damit die Ziele des Auftraggebers bestmöglich umgesetzt werden, wobei wir gleichzeitig die Grundsätze beachten, die in Vergabeverfahren einzuhalten sind.
Im Rahmen der Vorbereitung auf die mündliche Verhandlung vor der KIO erarbeiten wir die Erwiderung auf den Nachprüfungsantrag. Bei der Beantwortung der vom Bieter erhobenen Rügen berücksichtigen wir den Auftragsgegenstand sowie die Besonderheiten der Tätigkeit des Auftraggebers. Wir formulieren die Erwiderung so, dass die darin enthaltene Argumentation von der KIO bei der Ausarbeitung der Begründung ihrer Entscheidung verwendet werden kann. In der Praxis kommt es vor, dass der Inhalt der Erwiderung den Bieter dazu veranlasst, den Nachprüfungsantrag noch vor Eröffnung der Verhandlung vor der KIO zurückzunehmen.
Das Nachprüfungsverfahren vor der KIO ist durch eine hohe Dynamik geprägt, da eine zügige Entscheidung Priorität hat. Entscheidungen ergehen in der Regel nach Durchführung nur einer einzigen Verhandlung. Wir sind mit der Besonderheit und dem Tempo der Verfahren vor der KIO vertraut, weshalb unsere Maßnahmen schnell und strukturiert sind. Zugleich bleiben wir stets in Kontakt mit unseren Mandanten und informieren laufend über den Verlauf des Verfahrens.
Die Beschwerde gegen eine Entscheidung der Landesberufungskammer ist ein Rechtsbehelf, der – anders als der Nachprüfungsantrag – auch dem Auftraggeber zusteht. Die Beschwerde gegen eine Entscheidung der KIO ist innerhalb von 14 Tagen ab Zustellung der Entscheidung einzulegen; im Falle einer nachteiligen Entscheidung der KIO unterstützen wir den Auftraggeber daher zügig bei der Ausarbeitung der Beschwerde. Wir vertreten den Auftraggeber auch dann, wenn der Bieter die Partei ist, die Beschwerde gegen die Entscheidung der KIO einlegt.