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Wir bereiten Nachprüfungsanträge an die KIO gegen Bestimmungen der Vergabeunterlagen (SWZ) sowie gegen Entscheidungen des Auftraggebers vor, die im Verlauf des Vergabeverfahrens getroffen werden. Wir vertreten Bieter in Nachprüfungsverfahren vor der KIO sowie in Verfahren vor dem Bezirksgericht Warschau im Zusammenhang mit der Anfechtung einer Entscheidung der Landesberufungskammer.
Wir bieten rechtliche Unterstützung bei der Analyse der Vergabeunterlagen, insbesondere im Hinblick auf die Zulässigkeit bestimmter vom Auftraggeber festgelegter Teilnahmebedingungen. Wir prüfen, ob die vom Auftraggeber veröffentlichten Vergabeunterlagen nicht gegen die in dem Vergaberecht festgelegten Grundsätze für die Durchführung des Verfahrens verstoßen. Wir unterstützen bei der Formulierung von Anträgen an den Auftraggeber auf Erläuterung der Vergabeunterlagen, um das Risiko einer möglichen Zurückweisung des Angebots oder des Ausschlusses des Bieters aus dem Verfahren zu minimieren. Wir unterstützen auch die Korrespondenz mit dem Auftraggeber, die darauf abzielt, die Berechtigung von Änderungen der Teilnahmebedingungen oder von Änderungen des Vertragsentwurfs darzulegen, der infolge des durchgeführten Verfahrens geschlossen werden soll.
Der Auftraggeber als Organisator des Verfahrens legt die Regeln für dessen Durchführung sowie die an die Bieter gestellten Anforderungen fest. Das Vergaberecht gewährt dem Auftraggeber jedoch keine vollständige Freiheit hinsichtlich der im Verlauf des Verfahrens vorgenommenen Handlungen. Nach den gesetzlichen Vorgaben muss das Vergabeverfahren unter Bedingungen eines fairen Wettbewerbs sowie unter Beachtung der Grundsätze der Gleichbehandlung der Bieter, der Verhältnismäßigkeit, der Transparenz und der Öffentlichkeit durchgeführt werden. Werden diese Grundsätze nicht eingehalten oder begeht der Auftraggeber andere Verstöße gegen die gesetzlichen Vorschriften, können die Bieter Rechtsschutzmittel in Anspruch nehmen, indem sie die vom Auftraggeber vorgenommenen Handlungen vor der Landesberufungskammer anfechten. Wir prüfen sorgfältig die Ordnungsgemäßheit der vom Auftraggeber vorgenommenen Handlungen und untersuchen, ob das Vorgehensschema des Auftraggebers im Verlauf des Verfahrens gegen die Vorschriften des Vergaberechts oder die zu diesem Gesetz erlassenen Durchführungsbestimmungen verstößt. Wir stellen fest, ob ein bestimmter Verstoß einen Rügepunkt darstellen kann, auf dessen Grundlage dem Bieter das Recht zur Einlegung eines Nachprüfungsantrags bei der KIO zusteht.
Der Gesetzgeber hat Bietern sowie anderen im Gesetz genannten Stellen Instrumente eingeräumt, mit denen Handlungen und Unterlassungen des Auftraggebers im Vergabeverfahren angefochten werden können. Diese Instrumente werden als Rechtsschutzmittel bezeichnet. Das grundlegende Rechtsschutzmittel, das Bietern, die ein Interesse an der Erlangung des Auftrags haben und infolge eines Verstoßes des Auftraggebers gegen die Vorschriften des Vergaberechts einen Schaden erlitten haben oder erleiden konnten, zur Verfügung steht, ist der Nachprüfungsantrag an die Landesberufungskammer. Wir beraten in Angelegenheiten im Zusammenhang mit der Einlegung eines Nachprüfungsantrags bei der KIO, indem wir die Aussichten auf eine günstige Entscheidung analysieren, und wir bereiten Nachprüfungsanträge vor und reichen sie ein. Im Inhalt des Nachprüfungsantrags benennen wir die rechtswidrigen Handlungen oder Unterlassungen des Auftraggebers und legen eine rechtliche und tatsächliche Begründung dar, die sich auf den Auftragsgegenstand, die Teilnahmebedingungen oder andere für die Sache wesentliche Umstände bezieht. Bei der Ausarbeitung des Nachprüfungsantrags arbeiten wir eng mit dem Bieter zusammen. Wir behandeln jede Angelegenheit individuell und setzen uns das Ziel, für unseren Mandanten eine günstige Entscheidung zu erreichen.
Wir verfügen über langjährige Erfahrung in der Vertretung von Bietern vor der Landesberufungskammer. Wir stehen in laufendem Kontakt mit unseren Mandanten und informieren sie über alle für die Sache wesentlichen Umstände. Während der mündlichen Verhandlung tragen wir die im Nachprüfungsantrag enthaltenen Rügen mündlich vor und setzen uns mit den Argumenten auseinander, die vom Auftraggeber oder von anderen Beteiligten vorgebracht werden, die auf Seiten des Auftraggebers am Verfahren vor der KIO teilnehmen.
Die Beschwerde gegen eine Entscheidung der Landesberufungskammer ist eines der Rechtsschutzmittel und zugleich die letzte Rechtsmittelinstanz im Rahmen des Vergaberechts. Eine Beschwerde gegen Entscheidungen der KIO ist ausschließlich gegen eine in der Sache selbst ergehende Entscheidung sowie gegen Beschlüsse statthaft, die das Nachprüfungsverfahren beenden. Die Kanzlei GJW erstellt Beschwerden gegen Entscheidungen der KIO nach einer eingehenden Analyse der Entscheidung der KIO, einschließlich des Urteils und seiner Begründung. Im Rahmen dieser Analyse weisen wir auf mögliche Risiken hin, bestimmen die Kosten der Verfahrensführung und schätzen die Erfolgsaussichten für eine günstige Entscheidung ein. Wir vertreten Bieter in Verfahren vor dem Bezirksgericht Warschau, das über Beschwerden gegen Entscheidungen der Landesberufungskammer entscheidet.