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Wir achten darauf, dass die Interessen des Investors im Verlauf der Durchführung einer Bauinvestition umfassend abgesichert werden. Wir analysieren Verträge, darunter auch Verträge mit Auftragnehmern, im Hinblick auf mögliche Ansprüche von Nachunternehmern. Wir prüfen die gemeldeten Leistungsumfänge und Vertragsklauseln, die sich auf die Haftung des Investors auswirken können. Wir untersuchen die dem Investor vorgelegten Meldungen von Nachunternehmern und empfehlen die Ergreifung konkreter Maßnahmen. Wir sorgen dafür, dass ein Widerspruch gegen die dem Nachunternehmer übertragenen Arbeiten in der richtigen Form und innerhalb der gesetzlich vorgesehenen Frist eingelegt wird.
Bei der Vertretung des Auftragnehmers (Generalunternehmers) sichern wir einerseits seine Interessen im Verhältnis zum Investor und andererseits gegenüber den Nachunternehmern. Wir unterstützen den Auftragnehmer bei der ordnungsgemäßen Meldung der an Nachunternehmer vergebenen Arbeiten und erstellen in diesem Zusammenhang die entsprechenden Verträge. Wir analysieren den Status weiterer Nachunternehmer und beraten dazu, wie man sich wirksam gegen deren Ansprüche absichern kann. Ebenso wie im Fall des Investors erstellen wir im Namen des Auftragnehmers Widersprüche bezüglich weiterer Nachunternehmer und reichen diese bei den zuständigen Stellen fristgerecht ein.
Im Rahmen der rechtlichen Unterstützung für Nachunternehmer sorgen wir dafür, ihre Ansprüche gegenüber dem Auftragnehmer und dem Investor umfassend abzusichern. Wir erstellen geeignete Verträge und Meldungen, dank derer der Nachunternehmer im Fall von Problemen bei der Erlangung seiner Vergütung deren Zahlung von anderen Beteiligten des Bauprozesses verlangen kann. Wir sichern auch die Rechte und Pflichten des Nachunternehmers in der unmittelbaren Beziehung zum Auftragnehmer. Wir beraten dazu, wie die Ansprüche unserer Mandanten durchgesetzt und wie sie vor unangemessener Behandlung durch Vertragspartner geschützt werden können. Eine entsprechende rechtliche Unterstützung leisten wir auch für weitere Nachunternehmer und nutzen dabei sämtliche Instrumente, die ihnen das polnische Recht zur Verfügung stellt.
Bei der Vertretung der Beteiligten des Bauprozesses setzen wir alles daran, auftretende Streitigkeiten schnell und unter Berücksichtigung ihrer Interessen zu lösen. In unserem Vorgehen berücksichtigen wir die komplexe Besonderheit von Verfahren unter Beteiligung von Nachunternehmern. Wir achten darauf, dass die von uns vorgeschlagenen Lösungen nicht nur die Beilegung des Konflikts ermöglichen, sondern auch den weiteren ungestörten Fortgang der Investition gewährleisten. Im Rahmen der Streitbeilegung nehmen wir an Verhandlungen und Mediationen teil und suchen nach schnelleren und wirtschaftlich vernünftigeren Wegen der Konfliktlösung als dem Gerichtsweg, zum Beispiel vor Schiedsgerichten. Unsere Priorität bleibt stets das weit verstandene Interesse des Mandanten im Sinne des bestmöglichen Schutzes seiner wirtschaftlichen Interessen.