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Umweltrecht – Beratung

Umfang der Beratung im Umweltrecht

Analyse von Vorschriften und Erstellung von Rechtsgutachten

Wir erstellen detaillierte Analysen der geltenden Vorschriften und stellen sie unseren Mandanten in klarer und verständlicher Form dar. Wir verfolgen den Gesetzgebungsprozess laufend, sodass die von uns vertretenen Unternehmen nicht von Änderungen der Rechtslage überrascht werden. Wir verfassen umfassende Rechtsgutachten zur Auslegung des Umweltrechts und schlagen auf dieser Grundlage konkrete Investitionslösungen vor.

Umweltverträglichkeitsprüfung von Vorhaben

Im Rahmen unserer Beratung vertreten wir Mandanten in allen Phasen der Umweltverträglichkeitsprüfung von Vorhaben. Wir bereiten die erforderlichen Unterlagen vor und beraten dazu, wie die von den Behörden gestellten Anforderungen erfüllt werden können. Bei der Durchführung der Umweltverträglichkeitsprüfung arbeiten wir mit Fachleuten aus den jeweiligen Bereichen zusammen, um die Interessen unserer Mandanten bestmöglich abzusichern.

Vertretung vor Behörden

Wir übernehmen die umfassende Betreuung von Investitionen in Verwaltungsverfahren. Wir vertreten unsere Mandanten in Verfahren zur Erteilung von Umweltentscheidungen, Emissionsgenehmigungen (einschließlich integrierter Genehmigungen), Genehmigungen für die Abfallbewirtschaftung sowie in anderen Verfahren, die für die wirksame Durchführung einer Investition erforderlich sind. Wir treten vor Behörden und Verwaltungsgerichten auf und bereiten außerdem Rechtsmittel gegen Entscheidungen und Urteile dieser Stellen vor.

Verträge und Vereinbarungen im Bereich des Umweltrechts

Wenn eine Investition Auswirkungen auf benachbarte Grundstücke hat, erstellen und verhandeln wir Verträge zur Regelung umweltrechtlicher Fragen. Wir analysieren die Bedürfnisse unserer Mandanten und schlagen Lösungen vor, die ihre Vorhaben gegen Ansprüche aus Verstößen gegen das Umweltrecht absichern. Im Falle von Konflikten in diesem Bereich erstellen wir Entwürfe von Vereinbarungen und vertreten unsere Mandanten in Vergleichsgesprächen.

Abwehr von Haftung

Wir gewährleisten eine umfassende Verteidigung gegen strafrechtliche, verwaltungsrechtliche und zivilrechtliche Haftung. In Verfahren im Bereich des Umweltrechts überwachen wir laufend den Stand der Angelegenheit und suchen nach optimalen Lösungen zum Schutz der Interessen des Investors. Wir schützen sowohl die Beteiligten des Bauprozesses als auch deren Führungskräfte vor Haftung.

Paulina Meller-Kmiecik Wie können wir Ihnen helfen?