Blog Kancelarii GJW Mehrere hundert praxisorientierte Publikationen des GJW-Teams
Podatek od nieruchomości Neue Steuerregelungen ab 2025
Prawo na start Start-ups, Innovationen, E-Commerce, IT
Usługi Private Unterstützung in Ihren persönlichen Angelegenheiten
Cross-border Legal Grenzüberschreitende Rechtsangelegenheiten
Die Kanzlei GJW Gramza i Wspólnicy berät bei grenzüberschreitenden Verschmelzungen von Gesellschaften (cross-border mergers) im Rahmen von Konzernstrukturen sowie bei Reorganisationstransaktionen, die Gesellschaften aus verschiedenen Jurisdiktionen umfassen. Wir unterstützen unsere Mandanten bei der Gestaltung des Verschmelzungsmodells, der Vorbereitung der vollständigen gesellschaftsrechtlichen und registerrechtlichen Dokumentation sowie bei der Koordination mit lokalen Beratern, damit der Prozess mit den polnischen gesellschaftsrechtlichen Vorschriften, den registerrechtlichen Anforderungen und den Standards zum Schutz von Gesellschaftern und Gläubigern im Einklang steht. Dabei handeln wir in Übereinstimmung mit den EU-Richtlinien und dem nationalen polnischen Handelsgesellschaftsgesetzbuch und berücksichtigen zugleich die sektorbezogenen Besonderheiten der an der Verschmelzung beteiligten Unternehmen.
Die grenzüberschreitende Verschmelzung ist ein mehrstufiger Prozess, dessen Erfolg von der richtigen Abfolge der Beschlüsse und Bekanntmachungen, einem ordnungsgemäß vorbereiteten Verschmelzungsplan, der Kohärenz der Dokumente in mehreren Rechtsordnungen sowie dem Management der Risiken im Zusammenhang mit Vertretung, Gläubigerschutz, Rechten von Minderheitsgesellschaftern und der Fortführung von Verträgen und Genehmigungen abhängt. Wir bieten Betreuung von der Planungsphase bis zur Eintragung in das Register und der Ordnung der Rechtsfolgen der Verschmelzung.
Der Umfang unserer Leistungen umfasst insbesondere:
Grenzüberschreitende Verschmelzungen von Gesellschaften erfordern die Verbindung von Kenntnissen im Gesellschaftsrecht, der Unternehmensreorganisation sowie der praktischen Erfahrung mit gesellschaftsrechtlichen und registerrechtlichen Verfahren in mehr als einem Staat. Von entscheidender Bedeutung ist die richtige Planung des gesamten Prozesses, die Absicherung der Eigentümerinteressen sowie die Sicherstellung der Vereinbarkeit der geplanten Maßnahmen mit den geltenden formellen Anforderungen. Aus diesem Grund führen wir jede Angelegenheit unter Berücksichtigung ihres rechtlichen, geschäftlichen und internationalen Kontexts.
Unsere Juristen, die über Erfahrung in der Durchführung gesellschaftsrechtlicher Prozesse verfügen, setzen mit der gebotenen Sorgfalt alle erforderlichen Maßnahmen zur Eintragung der Verschmelzung in das Landesgerichtsregister um, einschließlich der Sicherstellung der Erlangung von Bescheinigungen über die Rechtmäßigkeit der grenzüberschreitenden Verschmelzung. Wir führen im Namen unserer Mandanten Korrespondenz sowohl mit öffentlichen Behörden als auch mit ausländischen Stellen und achten auf den ordnungsgemäßen Ablauf des Verschmelzungsprozesses und der Eintragung in die zuständigen Register. Im Falle einer Ablehnung handeln wir in Rechtsmittelverfahren und legen Rechtsbehelfe ein.
Wir arbeiten prozess- und projektorientiert: Wir ordnen die Abfolge der Maßnahmen, achten auf die Vollständigkeit der Unterlagen in beiden oder mehreren Jurisdiktionen und minimieren registerrechtliche Risiken, die die Finalisierung der Verschmelzung am häufigsten blockieren. Wir führen den Prozess anhand messbarer Elemente: Zeitplan, Verantwortungsmatrix, kohärente Dokumentenversionen und Kontrolle der formellen Anforderungen in jeder Phase.
Das Ergebnis ist eine Verschmelzung, die nicht nur rechtlich korrekt, sondern auch operativ optimal ist, unter Berücksichtigung der Interessen der Gesellschafter und Gläubiger sowie der Kontinuität der Geschäftstätigkeit der Gesellschaft nach der Registereintragung.