Zum Hauptinhalt springen

Geistiges Eigentum in Arbeitsverhältnissen

Die Kanzlei GJW Gramza i Wspólnicy bietet umfassende rechtliche Beratung im Bereich des Schutzes und des Managements von Rechten des geistigen Eigentums (IP), die im Rahmen von Beschäftigungsverhältnissen (Arbeitsverträgen) und der Zusammenarbeit mit Personal auf Grundlage von B2B-Verträgen entstehen. Wir unterstützen Arbeitgeber dabei, Rechte an den Ergebnissen der schöpferischen Arbeit von Arbeitnehmern, Vertragspartnern und Führungskräften wirksam abzusichern.

Die dynamische Entwicklung der wissensbasierten Wirtschaft führt dazu, dass die zentralen Vermögenswerte von Unternehmen – darunter Software, Know-how, technische Entwürfe, Marketingmaterialien oder technologische Lösungen – in Arbeitsverhältnissen oder im Rahmen von B2B-Verträgen entstehen. In solchen Situationen kommt dem richtigen Management des geistigen Eigentums im Unternehmen sowie der ordnungsgemäßen Regelung der Nutzung der Ergebnisse schöpferischer Arbeit besondere Bedeutung zu.

In vielen Unternehmen besteht die Notwendigkeit, die Urheberrechte des Arbeitnehmers, die Regeln für die Nutzung von Arbeitnehmerwerken sowie die Übertragung von Urheberrechten auf den Arbeitgeber ordnungsgemäß zu regeln.

Der Umfang unserer Leistungen umfasst insbesondere:
  • Beratung im Bereich der Urheberrechte im Arbeitsvertrag sowie des Erwerbs der vermögensrechtlichen Urheberrechte an Arbeitnehmerwerken durch den Arbeitgeber,
  • Erstellung und Prüfung von Arbeitsverträgen, Managementverträgen sowie B2B-Verträgen, insbesondere im Bereich von Wettbewerbsverbotsklauseln für Arbeitnehmer, Wettbewerbsverboten im B2B-Bereich sowie Bestimmungen zum Schutz des geistigen Eigentums im Unternehmen,
  • Regelung der Grundsätze für die Nutzung von Arbeitnehmerwerken, Computerprogrammen und Datenbanken,
  • Erstellung von Verfahren zum Management des geistigen Eigentums in der Organisation,
  • Erstellung und Prüfung von Dokumenten zum Schutz von Know-how, Geschäftsgeheimnissen sowie Systemen zum Management des geistigen Eigentums im Unternehmen,
  • Sicherung von Geschäftsgeheimnissen und vertraulichen Informationen,
  • Ausarbeitung von Vertraulichkeitsvereinbarungen (NDA),
  • Erstellung von Wettbewerbsverbotsklauseln, einschließlich des Wettbewerbsverbots für Arbeitnehmer sowie Bestimmungen zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen und vertraulichen Informationen,
  • Unterstützung bei der Einführung von Vergütungssystemen für Urheber und Schöpfer (einschließlich beispielsweise einer Prämierung für die Entwicklung innovativer Lösungen),
  • Erstellung und Prüfung von Dokumenten wie Loyalitätsvereinbarungen, Wettbewerbsverbotsvereinbarungen mit Arbeitnehmern sowie Vereinbarungen über die Befreiung eines Arbeitnehmers vom Wettbewerbsverbot,
  • Audits von Rechten des geistigen Eigentums in Beschäftigungsverhältnissen,
  • Vertretung in Streitigkeiten betreffend Urheberrechte, Verletzungen von Geschäftsgeheimnissen sowie Ansprüche von Arbeitnehmern als Urhebern.

Gerichtsstreitigkeiten und Schutz vor Verletzungen

Wenn Zweifel hinsichtlich der Rechte an den Ergebnissen der schöpferischen Arbeit von Arbeitnehmern oder Vertragspartnern auftreten – etwa an Programmcode, einem Entwurf oder einem anderen Werk –, empfehlen wir zunächst eine Mediation und suchen nach einer gütlichen Lösung des Streits. Wenn Verhandlungen zu keinem Ergebnis führen, setzen wir die Rechte unserer Mandanten entschieden vor Gericht durch. Wir vertreten Unternehmer in Verfahren wegen Urheberrechtsverletzungen, unbefugter Nutzung von Geschäftsgeheimnissen sowie in Streitigkeiten mit Arbeitnehmern als Urhebern.

Immer häufiger betreffen diese Streitigkeiten auch Software, IT-Systeme, auf künstlicher Intelligenz (KI) basierende Lösungen sowie die Nutzung des Know-hows eines Unternehmens. In technisch besonders komplexen Angelegenheiten arbeiten wir mit Patentanwälten und Branchenexperten zusammen und gewährleisten eine Unterstützung, die Recht mit technologischem Wissen und Marktpraxis verbindet.

Unser Ansatz

Wir verbinden Arbeitsrecht mit dem Recht des geistigen Eigentums sowie den Realitäten moderner Organisationen. Wir helfen Arbeitgebern, Risiken zu vermeiden, die mit einer fehlerhaften Rechteübertragung, dem Fehlen geeigneter Vertragsbestimmungen oder dem Ausscheiden wichtiger Mitarbeiter verbunden sind, die Zugang zu strategischem Know-how des Unternehmens haben.

Unser Ziel ist die Schaffung klarer und wirksamer rechtlicher Mechanismen, die dem Unternehmen die volle Kontrolle über die Ergebnisse und Produkte schöpferischer Arbeiten des Personals sichern und zugleich die Vereinbarkeit mit den Vorschriften des Arbeitsrechts und des Urheberrechts gewährleisten.

Paulina Meller-Kmiecik Wie können wir Ihnen helfen?