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Beziehungen zu Gewerkschaften

Unsere Beratung umfasst sämtliche Phasen des sozialen Dialogs – von der Gestaltung von Kooperationsverfahren über die Führung von Verhandlungen und Konsultationen bis hin zur Vertretung des Arbeitgebers in kollektiven Streitigkeiten. Wir beraten auch bei der Entwicklung von Strategien zum Aufbau von Beziehungen zu Gewerkschaftsorganisationen. Unsere Priorität ist die Sicherstellung der Rechtskonformität des Handelns des Arbeitgebers bei gleichzeitiger Wahrung der operativen Kontinuität der Unternehmenstätigkeit.

Der Umfang unserer Leistungen umfasst insbesondere:
  • rechtliche Beratung in den Beziehungen zwischen Arbeitgeber und Gewerkschaften,
  • Unterstützung bei der Durchführung von Verhandlungen, Konsultationen und Gesprächen mit der Gewerkschaftsseite,
  • Erstellung, Prüfung und Verhandlung von Tarifverträgen, Vereinbarungen und Regelungen, die einer Abstimmung mit den Gewerkschaften bedürfen,
  • Betreuung von Restrukturierungsprozessen, Massenentlassungen und organisatorischen Veränderungen, die einen sozialen Dialog erfordern,
  • Beratung im Bereich der Rechte von Gewerkschaftsorganisationen und des Schutzes von Gewerkschaftsfunktionären,
  • Unterstützung bei kollektiven Streitigkeiten, Mediationen sowie Verfahren vor Verwaltungsbehörden und Arbeitsgerichten,
  • Vorbereitung von Kommunikationsstrategien und Risikomanagement in den Beziehungen zur Sozialseite,
  • Schulungen für Führungskräfte und HR-Abteilungen im Bereich der Zusammenarbeit mit Gewerkschaften.

Kollektive Streitigkeiten sowie Beratung in Krisensituationen

Wir verfügen über Erfahrung im Management von Konflikten zwischen Arbeitgeber und Gewerkschaften. Wir suchen praktische Lösungen in streitigen Situationen, die eine Einigung ohne Einschaltung externer Institutionen ermöglichen. Wir bereiten unsere Mandanten inhaltlich vor und erarbeiten Entwürfe von Stellungnahmen und Erklärungen. Wir vertreten Unternehmen in jeder Phase kollektiver Streitigkeiten – vom Zeitpunkt der Geltendmachung der Forderungen durch die Gewerkschaft über Mediationen bis hin zu etwaigen Verfahren vor Kollegien und Gerichten. Wir vertreten Arbeitgeber in Streitigkeiten über die Beurteilung der Rechtmäßigkeit eines Streiks, in individuellen Streitigkeiten, die aus einem kollektiven Streit hervorgehen, sowie in Verfahren vor dem Kollegium für soziale Schiedsgerichtsbarkeit.

Erarbeitung moderner Richtlinien und Tarifverträge

Wir gestalten stabile rechtliche Rahmenbedingungen für Arbeitsbeziehungen. Unser Team ist auf die Konzeption, Begutachtung und Verhandlung betrieblicher Tarifverträge (ZUZP) sowie anderer kollektiver Vereinbarungen spezialisiert. Wir verfügen über umfangreiche Erfahrung in der Ausarbeitung von Arbeits-, Vergütungs-, Bonusordnungen sowie Regelungen des Betrieblichen Sozialleistungsfonds. Jedes Dokument passen wir an die individuellen Besonderheiten des Unternehmens und seine strategischen Ziele an. Unsere Lösungen schaffen eine moderne Corporate Governance im Bereich arbeitsrechtlicher Regelungen und schützen das Unternehmen wirksam vor dem Risiko der Entstehung kollektiver Streitigkeiten.

Paulina Meller-Kmiecik Wie können wir Ihnen helfen?