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Mobbing und Diskriminierung am Arbeitsplatz

Die Kanzlei GJW bietet professionelle rechtliche Unterstützung in Angelegenheiten betreffend Mobbing am Arbeitsplatz, Diskriminierung, Ungleichbehandlung sowie die Verletzung von Persönlichkeitsrechten am Arbeitsplatz. Die Grenze zwischen den vorgenannten Rechtsverletzungen ist recht fließend und mitunter schwer erkennbar, weshalb jede Angelegenheit im Bereich Mobbing und Diskriminierung am Arbeitsplatz eines individuellen Ansatzes sowie der Entwicklung von Lösungen bedarf, die der jeweiligen Situation angemessen sind.

Unsere Mandanten vertrauen uns die sensibelsten Angelegenheiten an, die besondere Vertraulichkeit, eine zutreffende rechtliche Beurteilung, Planung und anschließend ein wirksames Vorgehen erfordern. Die Rechtsberatung der Kanzlei GJW in diesem Bereich umfasst insbesondere:

  • eine umfassende und sorgfältige Analyse des Sachverhalts im Hinblick auf das Vorliegen der genannten Rechtsverletzungen,
  • die Vorlage von Empfehlungen an den Mandanten hinsichtlich des weiteren Vorgehens in der Angelegenheit, auch in Form eines Informationsmemorandums oder eines Rechtsgutachtens,
  • Rechtsberatung und laufende Konsultationen,
  • die Führung von Verhandlungen mit der Gegenseite, sofern eine solche Möglichkeit besteht,
  • Unterstützung bei der gerichtlichen Lösung des entstandenen Konflikts zwischen den Parteien, insbesondere durch Prozessvertretung in jeder Phase des Gerichtsverfahrens,
  • Beratung für Arbeitgeber im Bereich der Verhinderung von Mobbing und Diskriminierung am Arbeitsplatz.

Verhinderung von Mobbing und Diskriminierung am Arbeitsplatz

Eine der grundlegenden Pflichten des Arbeitgebers, die sich aus den arbeitsrechtlichen Vorschriften ergeben, ist die Verhinderung von Mobbing, Diskriminierung und Ungleichbehandlung von Arbeitnehmern am Arbeitsplatz. Der Arbeitgeber sollte außerdem darauf achten, dass die Persönlichkeitsrechte der Arbeitnehmer nicht verletzt werden.

Um den Bedürfnissen der Arbeitgeber gerecht zu werden, entwickeln und implementieren wir Programme zur Verhinderung unerwünschter Erscheinungen im Arbeitsverhältnis, wie Mobbing, Diskriminierung, Ungleichbehandlung oder Verletzung der Persönlichkeitsrechte von Arbeitnehmern. Ein Beispiel für eine solche Lösung ist die Einführung einer innerbetrieblichen Anti-Mobbing-Richtlinie, die Präventionsmaßnahmen und das Beschwerdeverfahren für den Fall des Auftretens solcher Situationen präzise regelt. Im Rahmen des Beschwerdeverfahrens ist es auch möglich, beim Arbeitgeber eine Anti-Mobbing-Kommission einzurichten, die aus unabhängigen, dem Arbeitgeber nicht untergeordneten Personen besteht und deren Aufgabe es ist, zu prüfen, ob die Beschwerde des Arbeitnehmers begründet ist. Wir unterstützen Arbeitgeber auch durch die Organisation und Durchführung von Schulungen für Arbeitnehmer und Führungskräfte im Bereich der Verhinderung von Mobbing und Diskriminierung am Arbeitsplatz.

Gerichtsstreitigkeiten im Bereich Mobbing und Diskriminierung

Die Kanzlei GJW berät und führt Gerichtsverfahren in Angelegenheiten betreffend Schadensersatz und Schmerzensgeld wegen Mobbing, Diskriminierung, Ungleichbehandlung von Arbeitnehmern sowie Verletzung von Persönlichkeitsrechten am Arbeitsplatz. Streitigkeiten dieser Art gehören zu den komplizierteren Schadensersatzverfahren. Aufgrund unserer bisherigen Erfahrung weisen wir darauf hin, dass in diesem Bereich am häufigsten die Sammlung von Beweisen problematisch ist, die den Nachweis einer konkreten Rechtsverletzung ermöglichen sollen. In der gerichtlichen Praxis kommt in solchen Angelegenheiten Zeugenaussagen große Bedeutung zu.

Angelegenheiten betreffend Mobbing, Diskriminierung, Ungleichbehandlung oder Verletzung von Persönlichkeitsrechten am Arbeitsplatz zeichnen sich durch einen hohen Grad an Sensibilität aus. Es ist auch zu beachten, dass solche Rechtsverletzungen mitunter die Merkmale einer Ordnungswidrigkeit oder Straftat erfüllen können. Daher bieten wir ebenfalls Prozessvertretung im Ermittlungsverfahren sowie in der gerichtlichen Phase in Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren an – als Verteidiger der Angeklagten bzw. Beschuldigten sowie als Bevollmächtigte der Geschädigten.

Die Kanzlei GJW beschäftigt Spezialisten im Bereich des Arbeitsrechts mit langjähriger Erfahrung in Zivil- und Strafverfahren. Unsere Juristen übernehmen die Zusammenarbeit mit Mandanten in Angelegenheiten betreffend Mobbing, Diskriminierung sowie andere Verletzungen von Arbeitnehmerrechten und bieten umfassende rechtliche Unterstützung, auch bei der Durchsetzung von Ansprüchen wie Schadensersatz oder Schmerzensgeld.

Paulina Meller-Kmiecik Wie können wir Ihnen helfen?