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Die Kanzlei GJW bietet professionelle rechtliche Unterstützung im Bereich des kollektiven Arbeitsrechts. Unsere auf Arbeitsrecht spezialisierten Juristen gewährleisten Unternehmern eine umfassende Unterstützung bei der Erstellung, Änderung und Aufhebung von Regelungen des kollektiven Arbeitsrechts. Dies betrifft insbesondere die Vorbereitung und wirksame Einführung von Arbeits-, Vergütungs- und Bonusordnungen für Arbeitnehmer sowie deren Änderung oder Aufhebung.
Eine sachgerechte Ausarbeitung des Inhalts von Arbeits-, Vergütungs- oder Bonusordnungen, die die Besonderheiten der vom Arbeitgeber ausgeübten wirtschaftlichen Tätigkeit berücksichtigen, ermöglicht es, die Interessen des Arbeitgebers wirksam zu schützen und transparente Regeln für die Arbeitsorganisation und die Vergütung der Arbeitnehmer einzuführen.
Wir verfügen über Erfahrung in der rechtlichen Beratung bei der Einführung oder Änderung von Tarifverträgen sowie bei Verhandlungen mit Gewerkschaften in diesem Bereich.
Die umfassende rechtliche Unterstützung der Kanzlei GJW bei der Vorbereitung und Einführung von Arbeits-, Vergütungs- und Bonusordnungen für Arbeitnehmer – erbracht durch auf Arbeitsrecht spezialisierte Juristen – umfasst insbesondere:
Die Kanzlei GJW unterstützt Arbeitgeber bei der Vorbereitung auf eine Kontrolle durch die Staatliche Arbeitsinspektion. Im Rahmen der Beratung führen wir ein Audit der Personaldokumentation durch, das die Prüfung der Übereinstimmung der geltenden Unterlagen und Verfahren mit den arbeitsrechtlichen Vorschriften umfasst.
Gegenstand der Analyse sind insbesondere die Personaldokumentation, die Arbeitszeiterfassung sowie die im Unternehmen geltenden Regelungen. Ziel des Audits ist die Identifizierung potenzieller Unregelmäßigkeiten, die zu von der Staatlichen Arbeitsinspektion verhängten Sanktionen führen können.
Solche Audits führen wir auch im Zusammenhang mit dem geplanten Verkauf eines Unternehmens sowie bei geplanten M&A-Transaktionen, insbesondere im Rahmen der Due-Diligence-Prüfung im Bereich des Arbeitsrechts, durch.
Die Kanzlei GJW erarbeitet auch andere innerbetriebliche Regelungen und arbeitsbezogene Unterlagen. Dies betrifft insbesondere die Regelung des Betrieblichen Sozialleistungsfonds, im Rahmen dessen der Arbeitgeber finanzielle Mittel sammelt, um sie für die soziale Unterstützung der hierzu berechtigten Arbeitnehmer zu verwenden. Wir beraten unsere Mandanten auch im Bereich der Durchführung von PPE- und PPK-Programmen. Darüber hinaus bereiten wir innerbetriebliche Programme vor und führen sie ein, die in erster Linie der Steigerung der Motivation, des Engagements und der Loyalität der Arbeitnehmer dienen. Zu den bekanntesten zählen die sogenannten Cafeteria-Systeme, die ein außergehaltliches Vergütungssystem für Arbeitnehmer darstellen. Diese Programme sehen Benefits für Arbeitnehmer in Form von Gutscheinen, Karten und Mitgliedschaften vor, unter Berücksichtigung von Bereichen wie Sport, Unterhaltung, Catering und Medizin.