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Arbeits-, Vergütungs- und Bonusordnungen

Die Kanzlei GJW bietet professionelle rechtliche Unterstützung im Bereich des kollektiven Arbeitsrechts. Unsere auf Arbeitsrecht spezialisierten Juristen gewährleisten Unternehmern eine umfassende Unterstützung bei der Erstellung, Änderung und Aufhebung von Regelungen des kollektiven Arbeitsrechts. Dies betrifft insbesondere die Vorbereitung und wirksame Einführung von Arbeits-, Vergütungs- und Bonusordnungen für Arbeitnehmer sowie deren Änderung oder Aufhebung.

Eine sachgerechte Ausarbeitung des Inhalts von Arbeits-, Vergütungs- oder Bonusordnungen, die die Besonderheiten der vom Arbeitgeber ausgeübten wirtschaftlichen Tätigkeit berücksichtigen, ermöglicht es, die Interessen des Arbeitgebers wirksam zu schützen und transparente Regeln für die Arbeitsorganisation und die Vergütung der Arbeitnehmer einzuführen.

Wir verfügen über Erfahrung in der rechtlichen Beratung bei der Einführung oder Änderung von Tarifverträgen sowie bei Verhandlungen mit Gewerkschaften in diesem Bereich.

Audit der Personaldokumentation – Rechtsberatung für Arbeitgeber

Die umfassende rechtliche Unterstützung der Kanzlei GJW bei der Vorbereitung und Einführung von Arbeits-, Vergütungs- und Bonusordnungen für Arbeitnehmer – erbracht durch auf Arbeitsrecht spezialisierte Juristen – umfasst insbesondere:

  • Analyse der geltenden Arbeits-, Vergütungs- und Bonussysteme der Arbeitnehmer im Hinblick auf ihre Vereinbarkeit mit den gesetzlichen Vorschriften sowie auf die Identifizierung potenzieller rechtlicher Risiken, auch im Rahmen eines Audits im Betrieb,
  • Analyse der individuellen Bedürfnisse und Erwartungen des Arbeitgebers im Kontext der Besonderheiten der vom Arbeitgeber ausgeübten Geschäftstätigkeit im Hinblick auf die Einführung oder Änderung entsprechender Regelungen, die eine Quelle des Arbeitsrechts darstellen,
  • Erarbeitung von Vorschlägen für die günstigsten rechtlichen Lösungen im Hinblick auf die einzelnen Elemente der Regelungen sowie Empfehlungen für deren Einführung in Fällen, in denen ihr Vorhandensein nach den arbeitsrechtlichen Vorschriften nicht verpflichtend ist,
  • Erstellung vollständiger Arbeits-, Vergütungs- oder Bonusordnungen für Arbeitnehmer, die unter anderem folgende Aspekte berücksichtigen:
    • Arbeitsorganisation, Gestaltung von Arbeitsplätzen und Arbeitszuweisung, Arbeitszeitsysteme und Arbeitszeitverteilungen, Art und Weise der Bestätigung des Erscheinens und der Anwesenheit am Arbeitsplatz durch Arbeitnehmer, Art und Weise der Entschuldigung von Abwesenheiten, Urlaubsgewährung, Überwachung des Arbeitsplatzes, Schutz der Arbeit von Frauen und Personen, die Kinder erziehen, sowie Schutz der Arbeit von Jugendlichen, Grundsätze des Arbeitsschutzes und der Arbeitssicherheit sowie Ordnungsstrafen,
    • Grundsätze und Bedingungen der Vergütung der Arbeitnehmer für ihre Arbeit, einschließlich während des Urlaubs und der Arbeitsunfähigkeit des Arbeitnehmers, Vergütungsbestandteile und deren Zuerkennung, zusätzliche Leistungen des Arbeitgebers zugunsten der Arbeitnehmer, Art und Frist der Auszahlung der Vergütung und anderer Arbeitnehmerleistungen,
    • Grundsätze, Bedingungen und Kriterien für die Bonusgewährung an Arbeitnehmer, Arten der vom Arbeitgeber gewährten Boni, Art und Weise der Festlegung des Arbeitnehmerbonus, Regeln für die Bildung von Bonusfonds und deren Verteilung unter den Arbeitnehmern,
  • Unterstützung bei der Einführung der oben genannten Regelungen im Betrieb – rechtliche Beratung im Bereich des Einführungsverfahrens, einschließlich laufender Rechtskonsultationen,
  • bei Bedarf – Kontakt und Verhandlungen mit den beim Arbeitgeber tätigen Gewerkschaftsorganisationen in Fragen im Zusammenhang mit der Abstimmung des Inhalts der jeweiligen Regelungen.

Vorbereitung auf eine Kontrolle durch die Staatliche Arbeitsinspektion

Die Kanzlei GJW unterstützt Arbeitgeber bei der Vorbereitung auf eine Kontrolle durch die Staatliche Arbeitsinspektion. Im Rahmen der Beratung führen wir ein Audit der Personaldokumentation durch, das die Prüfung der Übereinstimmung der geltenden Unterlagen und Verfahren mit den arbeitsrechtlichen Vorschriften umfasst.

Gegenstand der Analyse sind insbesondere die Personaldokumentation, die Arbeitszeiterfassung sowie die im Unternehmen geltenden Regelungen. Ziel des Audits ist die Identifizierung potenzieller Unregelmäßigkeiten, die zu von der Staatlichen Arbeitsinspektion verhängten Sanktionen führen können.

Solche Audits führen wir auch im Zusammenhang mit dem geplanten Verkauf eines Unternehmens sowie bei geplanten M&A-Transaktionen, insbesondere im Rahmen der Due-Diligence-Prüfung im Bereich des Arbeitsrechts, durch.

Einführung anderer innerbetrieblicher Regelungen und Programme beim Arbeitgeber

Die Kanzlei GJW erarbeitet auch andere innerbetriebliche Regelungen und arbeitsbezogene Unterlagen. Dies betrifft insbesondere die Regelung des Betrieblichen Sozialleistungsfonds, im Rahmen dessen der Arbeitgeber finanzielle Mittel sammelt, um sie für die soziale Unterstützung der hierzu berechtigten Arbeitnehmer zu verwenden. Wir beraten unsere Mandanten auch im Bereich der Durchführung von PPE- und PPK-Programmen. Darüber hinaus bereiten wir innerbetriebliche Programme vor und führen sie ein, die in erster Linie der Steigerung der Motivation, des Engagements und der Loyalität der Arbeitnehmer dienen. Zu den bekanntesten zählen die sogenannten Cafeteria-Systeme, die ein außergehaltliches Vergütungssystem für Arbeitnehmer darstellen. Diese Programme sehen Benefits für Arbeitnehmer in Form von Gutscheinen, Karten und Mitgliedschaften vor, unter Berücksichtigung von Bereichen wie Sport, Unterhaltung, Catering und Medizin.

Paulina Meller-Kmiecik Wie können wir Ihnen helfen?