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Künstliche Intelligenz (AI) ist zu einem der zentralen Bereiche der Transformation von Unternehmen, Wirtschaft und digitalen Dienstleistungen geworden. Die Implementierung von Systemen auf Grundlage von AI ist jedoch mit erheblichen rechtlichen Risiken verbunden – insbesondere im Bereich des Urheberrechts, der Haftung für algorithmische Entscheidungen, der Vereinbarkeit mit dem AI Act sowie des Schutzes von Daten und Rechten des geistigen Eigentums.
Die Kanzlei GJW bietet spezialisierte Beratung im Bereich des AI-Rechts und des Rechts der künstlichen Intelligenz für Technologieunternehmen, Deep-Tech-Start-ups sowie medizinische, industrielle und finanzielle Unternehmen, die Lösungen auf Grundlage von maschinellem Lernen, generativer AI und Prozessautomatisierung implementieren.
AI-Lösungen bewegen sich an der Schnittstelle vieler Rechtsregime: Urheberrecht, gewerbliche Schutzrechte, DSGVO, IT-Recht, zivilrechtliche Haftung und sektorale Regulierung. Die ordnungsgemäße Implementierung von AI erfordert die Prüfung der Vereinbarkeit sowohl mit geltenden Vorschriften als auch mit den kommenden europäischen Regelungen.
Wir beraten insbesondere im Bereich:
Der AI Act führt in der Europäischen Union die Pflicht zur rechtskonformen Gestaltung, Implementierung und Nutzung von Systemen künstlicher Intelligenz in der Geschäftstätigkeit ein. Das bedeutet, dass der Einsatz neuer Technologien – darunter AI-Systeme, AI-Agenten, Prozessautomatisierung, Datenanalyse sowie generative Systeme – regulatorische Anforderungen im Bereich Sicherheit, Transparenz und der Vereinbarkeit von Daten und Modellen mit dem Recht erfüllen muss.
Die Regulierung betrifft nicht nur die Entwickler der Technologie, sondern auch Unternehmen, die AI in der Geschäftspraxis einsetzen, insbesondere in Bereichen wie IT und Softwareentwicklung, MedTech und Health-AI, FinTech und Versicherungen, E-Commerce, Industrie und Automatisierung, HR-Tech, digitales Marketing sowie Datenanalyse. In diesen Bereichen verlangt der AI Act unter anderem eine Risikobewertung der Systeme, die Kontrolle von Trainingsdaten, die Vereinbarkeit von AI mit dem Urheberrecht sowie die Vorbereitung regulatorischer Dokumentation.
Die Kanzlei GJW unterstützt Unternehmen, die neue Technologien entwickeln und implementieren, bei der Sicherstellung der Vereinbarkeit mit dem AI Act und dem Recht der künstlichen Intelligenz. Wir bieten rechtliche Audits von AI-Systemen, die Qualifizierung von Lösungen im Hinblick auf regulatorische Risiken, die Prüfung der Rechtmäßigkeit von Daten und Modellen, die Erstellung von Konformitätsdokumentation sowie Beratung bei Implementierungen und der Kommerzialisierung von Technologien. Wir beraten sowohl AI-Anbieter als auch Unternehmen, die künstliche Intelligenz in ihrer operativen Tätigkeit einsetzen.
Der Einsatz künstlicher Intelligenz in der Tätigkeit eines Unternehmens umfasst nicht nur die Entwicklung von Modellen, sondern auch deren praktische Implementierung in operativen Prozessen, digitalen Produkten und Entscheidungssystemen. Die Implementierung von AI ist Teil einer umfassenderen technologischen Transformation der Organisation, die Automatisierung, Datenanalyse, prädiktive Lösungen sowie generative Systeme umfasst.
Die Kanzlei GJW unterstützt Unternehmen bei der Implementierung neuer Technologien und Systeme künstlicher Intelligenz in Übereinstimmung mit den EU-Vorschriften und den Anforderungen des AI Act. Wir beraten bei AI-Forschungs- und Entwicklungsprojekten, bei der Implementierung algorithmischer Lösungen in die operative Tätigkeit, bei der Kommerzialisierung technologischer Produkte sowie bei der Integration von AI-Systemen in die bestehende Infrastruktur der Organisation.
Wir gewährleisten rechtliche Unterstützung bei der Implementierung künstlicher Intelligenz – von der Konzeptions- und Technologieplanungsphase über die Strukturierung der Rechte an Modellen und Daten bis hin zur rechtskonformen Nutzung von AI-Systemen in der Unternehmenstätigkeit. Wir verfügen über ein Team von Juristen, die auf AI und neue Technologien spezialisiert sind.