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Arbeitsunfälle

Angelegenheiten im Zusammenhang mit Arbeitsunfällen sowie Berufskrankheiten, in deren Rahmen Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden, gehören zu den komplexesten und anspruchsvollsten Fällen im Arbeitsrecht. In solchen Angelegenheiten ist eine genaue Analyse der Umstände der Arbeitsausführung von großer Bedeutung – insbesondere der Art des Arbeitsplatzes, des Umfangs der Pflichten des Arbeitnehmers, der Arbeitsbedingungen, der Arbeitsschutzbedingungen sowie der Dauer des Beschäftigungsverhältnisses.

Die Folgen eines Arbeitsunfalls, insbesondere eines schweren Arbeitsunfalls, oder des Auftretens einer Berufskrankheit dauern oft viele Jahre an, und ihre Minimierung erfordert nicht nur einen erheblichen Zeitaufwand und die Unterstützung nahestehender Personen, sondern vor allem auch den Einsatz erheblicher finanzieller Mittel für die Behandlung.

Von entscheidender Bedeutung für die wirksame Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen ist eine angemessene Vorbereitung auf die Führung der Angelegenheit. Eine sorgfältige Analyse der Umstände des Ereignisses sowie der Dokumentation ermöglicht die Wahl einer geeigneten Strategie und erhöht die Chancen auf den Erhalt einer zustehenden Entschädigung wegen eines Arbeitsunfalls oder anderer im Arbeitsrecht vorgesehener Leistungen.

Rechtsberatung in Angelegenheiten von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten

Die Rechtsberatung der Kanzlei GJW im Bereich von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten umfasst insbesondere:

  • rechtliche Analyse im Hinblick auf die Qualifikation eines bestimmten Ereignisses nach den geltenden Rechtsvorschriften als Arbeitsunfall, Wegeunfall auf dem Weg zur oder von der Arbeit sowie bei der Erfüllung dienstlicher Pflichten außerhalb des Firmensitzes,
  • rechtliche Analyse im Hinblick auf die Qualifikation einer bestimmten Krankheit als sogenannte Berufskrankheit,
  • Analyse der mit dem Unfall oder der Berufskrankheit verbundenen Dokumentation, insbesondere der vom Arbeitgeber erhaltenen Unterlagen, zum Beispiel des Unfallprotokolls, sowie von anderen Stellen und Behörden, etwa dem Versicherer, und die Vorbereitung von Entwürfen für Schreiben und Stellungnahmen als Reaktion auf die vorgelegten Unterlagen und Feststellungen,
  • Vorbereitung der Dokumentation auf Seiten des Arbeitgebers im Zusammenhang mit einem Arbeitsunfall oder dem Auftreten einer Berufskrankheit bei einem Arbeitnehmer sowie Erarbeitung von Empfehlungen für das weitere Vorgehen in der Sache,
  • professionelle Prozessvertretung in jeder Phase des Gerichtsverfahrens sowie in Verfahren vor den zuständigen Behörden, insbesondere vor der Sozialversicherungsanstalt ZUS, der Staatlichen Arbeitsinspektion sowie der Sanitätsinspektion, in Angelegenheiten betreffend Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten, die von einem auf Arbeitsrecht spezialisierten Rechtsberater unserer Kanzlei geführt werden,
  • Führung außergerichtlicher Verhandlungen zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber oder deren Versicherern.

Verfahren mit Beteiligung von Verwaltungsbehörden

Zu unserem Leistungsumfang gehört auch die Führung von Verfahren vor Verwaltungsbehörden und Verwaltungsgerichten, die unter anderem verschiedene Entscheidungen der Staatlichen Arbeitsinspektion oder der Staatlichen Sanitätsinspektion im Zusammenhang mit Arbeitsunfällen oder mit der Feststellung des Vorliegens einer Berufskrankheit betreffen. In diesem Zusammenhang ist auch die Zusammenarbeit mit Fachleuten des jeweiligen Gebiets, etwa Ärzten oder gerichtlichen Sachverständigen, von Bedeutung, die wir ebenfalls sicherstellen.

Unsere auf Arbeitsrecht spezialisierten Juristen unterstützen Mandanten bei der Beantragung von Leistungen im Zusammenhang mit einem Arbeitsunfall oder einer Berufskrankheit, wie Krankengeld, Rehabilitationsleistung, Pflegezulage, Ausgleichsgeld, Rente wegen Arbeitsunfähigkeit oder Hinterbliebenenrente.

Gerichtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit Arbeitsunfällen

Wir führen Angelegenheiten im Zusammenhang mit Entschädigungen, Schmerzensgeld sowie Renten wegen Arbeitsunfällen, Wegeunfällen auf dem Weg zur oder von der Arbeit sowie bei der Erfüllung dienstlicher Pflichten außerhalb des Firmensitzes oder wegen des Auftretens einer Berufskrankheit. Je nach Umständen analysieren wir auch die Möglichkeit, Ansprüche wie Entschädigung wegen eines Arbeitsunfalls aus Verschulden des Arbeitgebers oder Entschädigung wegen eines Arbeitsunfalls aus Verschulden des Arbeitnehmers geltend zu machen. Wir vertreten Arbeitgeber und Arbeitnehmer in Streitigkeiten vor den ordentlichen Gerichten und dem Obersten Gerichtshof.

Angelegenheiten betreffend Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten haben für die betroffenen Personen eine besondere Bedeutung, da sie häufig deren Gesundheit und mitunter sogar ihr Leben betreffen. Zugleich sind dies sensible Angelegenheiten, weshalb eine angemessene Vorbereitung auf ein mögliches Gerichtsverfahren oder – sofern dies möglich ist – der Versuch einer gütlichen Streitbeilegung, einschließlich einer Mediation mit der Gegenseite, von besonderer Bedeutung ist.

Unseren Mandanten stellen wir stets mögliche Lösungswege für die Angelegenheit vor, die ihre Interessen in geeigneter Weise absichern. Die endgültige Entscheidung über die Wahl des Verfahrenswegs bleibt jedoch stets beim Mandanten.

Die Kanzlei GJW beschäftigt hochqualifizierte Spezialisten im Bereich des Arbeitsrechts mit langjähriger Erfahrung in der Durchsetzung von Ansprüchen, die Mandanten umfassende rechtliche Unterstützung in Angelegenheiten betreffend Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten bieten.

Paulina Meller-Kmiecik Wie können wir Ihnen helfen?