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Managementverträge

Die Kanzlei GJW bietet umfassende rechtliche Unterstützung für Mandanten bei der Begründung, Festlegung und Änderung von Bedingungen, der Aussetzung der Durchführung sowie der Beendigung von Managementverträgen, die mit Mitgliedern des Managementpersonals geschlossen werden – insbesondere mit Vorstands- und Aufsichtsratsmitgliedern sowie Führungskräften auf hoher Ebene. Wir helfen unseren Mandanten, Probleme im Zusammenhang mit der Beschäftigung von Führungspersonal zu vermeiden. Wir beraten sowohl Arbeitgeber als auch Personen, die den Abschluss eines Managementvertrags erwägen oder sich in dessen Durchführung befinden.

Die Rechtsberatung der Kanzlei GJW im Bereich der Managementverträge umfasst insbesondere:

  • Beratung bei der Wahl der optimalen Form der Beschäftigung von Führungskräften,
  • Erstellung des Inhalts von Managementverträgen: Verträge über die Erbringung von Managementdienstleistungen, Verträge über die Ausübung der Geschäftsführung, Verträge über die Wahrnehmung der Geschäftsführung, Verträge über die Übertragung der Geschäftsführung, Verträge über die Führung eines Unternehmens oder eines Unternehmensteils sowie Auftragsverträge,
  • Analyse und Begutachtung von vom Arbeitgeber vorbereiteten Managementverträgen,
  • Erstellung und Analyse von Bestimmungen über das Wettbewerbsverbot für Vorstandsmitglieder, die Wahrung der Vertraulichkeit sowie die Schadensersatzhaftung,
  • Vorbereitung von Klauseln zum Wettbewerbsverbot nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses sowie zu den Grundsätzen der Zahlung einer Entschädigung für das Wettbewerbsverbot nach Beendigung des Vertrags,
  • Verhandlungen über die Beschäftigungsbedingungen vor Abschluss der vorstehend genannten Verträge sowie laufende rechtliche Konsultationen während der geführten Verhandlungen,
  • Vertretung von Mandanten in Registerverfahren vor dem Registergericht im Zusammenhang mit der Einstellung und Entlassung von Führungspersonal sowie Vorbereitung der entsprechenden Registerdokumentation zur Vornahme dieser Änderungen, einschließlich der Vorbereitung von Beschlüssen der Organe von Handelsgesellschaften,
  • Erstellung spezialisierter Rechtsgutachten im Bereich des Arbeitsrechts,
  • Due Diligence im Bereich des Arbeitsrechts in Handelsgesellschaften,
  • Schulungen für Führungskräfte im Bereich des Arbeitsrechts.

Wir erstellen Entwürfe von Managementverträgen so, dass die Interessen der Gesellschaft tatsächlich abgesichert werden und zugleich der Manager zur Erreichung bestimmter Geschäftsziele motiviert wird.

Besondere Managementverträge

Wir verfügen über umfassende Erfahrung bei der Formulierung von Vertragsinhalten, die den Anforderungen des Gesetzes vom 3. März 2000 über die Vergütung von Personen, die bestimmte juristische Personen leiten, sowie des Gesetzes vom 9. Juni 2016 über die Grundsätze der Gestaltung der Vergütung von Personen, die bestimmte Gesellschaften leiten, entsprechen.

Wir achten auf die ordnungsgemäße Absicherung und den langfristigen Schutz der Interessen von Unternehmen, die aufgrund des größeren Umfangs ihrer Geschäftstätigkeit, des bestimmten Gegenstands ihrer Tätigkeit oder ihrer Eigentümerstruktur strengeren Anforderungen im Bereich des Arbeitsrechts unterliegen.

Managementverträge aus buchhalterisch-steuerlicher Sicht

Dank der ständigen Zusammenarbeit mit Steuerberatern und der Buchhaltung bieten wir unseren Mandanten auch professionelle rechtliche Beratung im Bereich von Managementverträgen aus der Sicht der Sozialversicherungsanstalt ZUS, insbesondere hinsichtlich der Sozialversicherungsbeiträge, der Krankenversicherungsbeiträge sowie der Besteuerungsgrundsätze. Wir beraten auch in Situationen, in denen ein Managementvertrag im Rahmen einer gewerblichen Tätigkeit ausgeführt wird, und analysieren die Folgen eines solchen Kooperationsmodells. Wir suchen für unsere Mandanten nach optimalen buchhalterisch-steuerlichen Lösungen für die Durchführung von Managementverträgen.

Gerichtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit Managementverträgen

Streitigkeiten im Zusammenhang mit Managementverträgen betreffen am häufigsten finanzielle Abrechnungen sowie die Grundsätze der Haftung der Parteien. Wir vertreten Mandanten in Gerichtsverfahren, die sich aus der Durchführung, Beendigung oder Kündigung eines Managementvertrags ergeben.

Wir führen Verfahren betreffend Vergütungen in Managementverträgen, darunter Streitigkeiten über Boni, Abfindungen, die Erreichung von Managementzielen sowie andere im Vertrag vorgesehene Leistungen. Wir analysieren auch die Begründetheit der geltend gemachten Ansprüche sowie die Folgen der Nicht- oder Schlechterfüllung der Pflichten des Managers.

Wir vertreten Mandanten in Fällen, in denen der Managementvertrag im B2B-Modell im Rahmen einer ausgeübten gewerblichen Tätigkeit durchgeführt wurde. In solchen Fällen sind Fragen der steuerlichen und beitragsrechtlichen Abrechnung sowie das Risiko einer Einstufung der B2B-Zusammenarbeit als die Voraussetzungen eines Arbeitsverhältnisses erfüllend von wesentlicher Bedeutung.

Wir verfügen über Erfahrung in Streitigkeiten betreffend die Beitragspflicht aus Managementverträgen, die Feststellung der Sozialversicherungspflicht sowie die Verletzung des Wettbewerbsverbots eines Vorstandsmitglieds. Wir gewährleisten umfassende prozessuale Unterstützung – von der Risikoanalyse bis zur Vertretung vor Gericht.

Paulina Meller-Kmiecik Wie können wir Ihnen helfen?