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Die Kanzlei GJW Gramza i Wspólnicy bietet eine umfassende rechtliche Betreuung von Ausschreibungen für Bauleistungen. Wir unterstützen Investoren, öffentliche Auftraggeber, Projektentwickler sowie Baukonzerne in den Phasen der Vorbereitung und Durchführung des Vergabeverfahrens. Wir unterstützen auch Bauunternehmen, die an Bauausschreibungen teilnehmen, und bieten ihnen rechtliche Beratung in jeder Phase des Vergabeverfahrens – beginnend mit der Analyse der Unterlagen bis hin zur Vertretung in Verfahren vor der Landesberufungskammer (KIO). Unsere langjährige Erfahrung und unser Expertenwissen gewährleisten eine effektive Unterstützung in jeder Phase des Vergabeverfahrens.
Wir verfügen über umfangreiche Erfahrung in der Beratung im Bereich des öffentlichen Vergaberechts. In den vergangenen Jahren haben wir sowohl öffentliche Auftraggeber als auch Auftragnehmer wiederholt in Vergabeverfahren unterstützt, deren Gegenstand Bauleistungen waren. Praktische Erfahrung sowie eine fundierte Kenntnis der Rechtsvorschriften und der Rechtsprechung der KIO ermöglichen es uns, unseren Mandanten ein Höchstmaß an Betreuung zu gewährleisten – unabhängig vom Schwierigkeitsgrad des Auftrags. Wir bieten eine umfassende rechtliche Beratung, die die Vorbereitung und Prüfung der Vergabeunterlagen, die Analyse der Leistungsbeschreibung und Vergabebedingungen (SWZ) sowie eine strategische Beratung bei der Wahl des optimalen Vergabeverfahrens umfasst.
Im Rahmen unseres Angebots zur rechtlichen Betreuung öffentlicher Aufträge analysieren wir unter anderem die Vergabeunterlagen detailliert unter dem Gesichtspunkt rechtlicher, finanzieller und technischer Risiken, wodurch wir die Interessen unserer Mandanten wirksam absichern.
Öffentlichen Auftraggebern bieten wir eine vollständige rechtliche Betreuung von Vergabeverfahren, einschließlich der Erstellung sämtlicher Unterlagen, die zur Einleitung des Vergabeverfahrens erforderlich sind. Wir helfen bei der Ausarbeitung der Leistungsbeschreibung (OPZ), von Vertragsentwürfen, Erklärungen sowie aller erforderlichen Anlagen zur SWZ. Wir überprüfen die Korrektheit der Unterlagen und beseitigen potenzielle Unregelmäßigkeiten, die zu Nachprüfungsverfahren oder gerichtlichen Streitigkeiten führen könnten.
Zugleich gewährleisten wir den Auftragnehmern professionelle Unterstützung bei der Analyse der Vergabeunterlagen sowie bei der Ausarbeitung von Angeboten, die den Anforderungen des Auftraggebers entsprechen. Wir vertreten unsere Mandanten bei Verhandlungen über Vertragsklauseln und achten auf günstige Bedingungen für die Durchführung des Bauvertrags (unter anderem bereiten wir Vorschläge zur Änderung des vom Auftraggeber bereitgestellten Vertragsentwurfs vor und unterstützen unsere Mandanten in den Kontakten mit dem Auftraggeber).
Unsere Kanzlei gewährleistet eine umfassende rechtliche Betreuung von Vergabeverfahren unabhängig von der gewählten Vergabeart. Wir führen Verfahren im offenen und nichtoffenen Verfahren, im Verhandlungsverfahren mit und ohne Bekanntmachung, im wettbewerblichen Dialog, in der Innovationspartnerschaft sowie im freihändigen Vergabeverfahren. Wir helfen bei der Ausarbeitung klarer Zuschlagskriterien und Teilnahmebedingungen für Auftragnehmer und minimieren dadurch das Risiko von Missverständnissen und Nachprüfungsverfahren vor der KIO.
Wir bieten umfassende rechtliche Unterstützung sowohl bei der Vorbereitung und Durchführung des Vergabeverfahrens als auch in streitigen Angelegenheiten. Wir vertreten unsere Mandanten in Verfahren vor der KIO sowie vor dem Bezirksgericht Warschau.
Im Rahmen unserer Spezialisierung auf das Vergaberecht im Bereich Bauleistungen bieten wir eine umfassende und professionelle Analyse von Vertragsentwürfen an, die integraler Bestandteil der Leistungsbeschreibung und Vergabebedingungen (SWZ) sind. Unsere auf Baurecht spezialisierten Juristen prüfen die Vertragsbestimmungen eingehend, insbesondere im Hinblick auf die Vergütungsbedingungen, den Umfang und die Verteilung der Haftung der Parteien, die Fristen für die Durchführung der Investition sowie Klauseln zur Valorisierung der Vergütung.
Den Auftragnehmern bieten wir eine professionelle rechtliche Vertretung in Verhandlungen mit dem Ziel, optimale Vertragsbedingungen zu erarbeiten und ihre wirtschaftlichen und rechtlichen Interessen wirksam abzusichern. Wir übernehmen auch die rechtliche Betreuung von Streitigkeiten, die sich aus der Durchführung von Bauverträgen sowie aus mit Nachunternehmern geschlossenen Verträgen ergeben, und gewährleisten umfassende Unterstützung sowohl in der Phase der gütlichen Streitbeilegung als auch in Gerichts- oder Schiedsverfahren.
Ein wesentlicher Aspekt unserer Tätigkeit ist die wirksame Vertretung unserer Mandanten vor der Landesberufungskammer sowie vor dem Bezirksgericht Warschau in Angelegenheiten des öffentlichen Vergaberechts. Wir analysieren die Grundlagen für die Einlegung von Nachprüfungsanträgen im Detail und vertreten die Interessen unserer Mandanten in Nachprüfungsverfahren wirksam. Im Auftrag öffentlicher Auftraggeber verteidigen wir Vergabeentscheidungen und minimieren das Risiko kostspieliger und zeitaufwendiger Streitigkeiten. Im Auftrag von Auftragnehmern entwickeln wir eine umfassende Rechtsschutzstrategie unter Berücksichtigung aller verfügbaren Rechtsbehelfe, um ihre Rechte vor den zur Streitentscheidung berufenen Organen wirksam durchzusetzen.
Unsere Kanzlei besteht aus einem Team erfahrener Spezialisten – darunter Rechtsberater mit Spezialisierung auf Baurecht sowie Experten im Bereich des öffentlichen Vergaberechts. Umfangreiche Erfahrung und breite berufliche Kompetenzen gewährleisten ein Höchstmaß an rechtlicher Betreuung.
Auszeichnend für uns ist der umfassende Ansatz in Bezug auf die Bedürfnisse von Unternehmenskunden. Wir betreuen öffentliche Auftraggeber, private Investoren, große Baukonzerne sowie Generalunternehmer, die strategische Investitionen in Polen und im Ausland realisieren. Unsere Spezialisten kennen die Realitäten der Baubranche und beraten wirksam in Angelegenheiten der Durchführung von Bauinvestitionen, minimieren das Risiko von Streitigkeiten und gewährleisten die Übereinstimmung der Maßnahmen mit den geltenden Rechtsvorschriften.
Da wir mit den Besonderheiten der Durchführung von Bauinvestitionen vertraut sind, gehen wir jedes Projekt stets individuell an. Wir analysieren die Bedürfnisse des Mandanten sowie die Besonderheiten der jeweiligen Investition eingehend und empfehlen optimale Handlungsstrategien.
Die Rechtsberater unseres Teams analysieren fortlaufend Gesetzesänderungen sowie die aktuelle Rechtsprechung der Landesberufungskammer, des Obersten Gerichts und des Gerichtshofs der Europäischen Union. Dadurch bieten wir unseren Mandanten stets aktuelle, wirksame und rechtmäßige Lösungen. Dieser Ansatz hat es uns ermöglicht, zahlreiche Erfolge zu erzielen, darunter günstige Entscheidungen vor der KIO sowie erhebliche Einsparungen infolge wirksamer Vertragsverhandlungen.
Ein weiteres Kennzeichen der Kanzlei GJW ist Transparenz und klar definierte Grundsätze der Zusammenarbeit. Unsere Mandanten können auf umfassende Unterstützung, klare Informationen zu den einzelnen Handlungsschritten sowie präzise Analysen der rechtlichen und finanziellen Risiken im Zusammenhang mit der Durchführung von Investitionen und der Teilnahme an Vergabeverfahren zählen.
Durch die Zusammenarbeit mit der Kanzlei GJW Gramza i Wspólnicy erhalten Mandanten die Gewähr für Dienstleistungen höchster Qualität, Termintreue und professionelle Rechtsberatung.