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Wir verfügen über umfangreiche Erfahrung bei der Durchführung von Investitionen von erheblichem Wert, darunter Energie- und Straßenbauinvestitionen. Wir bieten einen zuverlässigen und umfassenden Ansatz für die Probleme, auf die unsere Mandanten im Verlauf der Realisierung von Bauinvestitionen stoßen.
Die Praxis für Baurecht der Kanzlei GJW Gramza i Wspólnicy vereint ein Team von Rechtsberatern und Juristen, die auf Baurecht spezialisiert sind und eine umfassende rechtliche Betreuung von Bauinvestitionen für private und öffentliche Investoren, Auftragnehmer sowie finanzierende Institutionen erbringen. Der Umfang der Unterstützung umfasst alle Phasen des Investitionsprozesses – von der Vorbereitungsphase über die Ausführung der Bauarbeiten bis hin zu Abnahme- und Abrechnungsmaßnahmen.
Auf der Grundlage der geltenden Vorschriften des Bau-, Verwaltungs- und Zivilrechts gewährleisten wir unseren Mandanten Rechtssicherheit, die Minimierung vertraglicher Risiken sowie ein wirksames rechtliches Management des Bauinvestitionsprozesses. Wir koordinieren die Tätigkeiten der am Prozess Beteiligten, überwachen die Vereinbarkeit der vorgenommenen Maßnahmen mit den gesetzlichen Vorschriften und den vertraglichen Bestimmungen und sorgen zugleich für die Wahrung der Kohärenz und Effizienz bei der Umsetzung des Investitionsvorhabens.
Der Investitionsprozess im Bauwesen ist eine mehrstufige Abfolge rechtlicher und tatsächlicher Handlungen, die den Erwerb oder die Regelung des rechtlichen Titels an einer Immobilie, die Einholung der erforderlichen Verwaltungsentscheidungen (darunter Bebauungsbedingungen, Umweltentscheidungen, Baugenehmigungen oder ZRID-Genehmigungen), den Abschluss und die Durchführung von Bauverträgen sowie begleitenden Verträgen, die Ausübung der Investorenaufsicht sowie Abnahme- und Abrechnungsmaßnahmen umfasst. Die Kanzlei GJW gewährleistet Unterstützung in jeder dieser Phasen und bietet Rechtsberatung bei der Projektvorbereitung, Vertretung in Verwaltungsverfahren, Betreuung von Bauverträgen sowie Hilfe bei der Beilegung von Streitigkeiten. Wir unterstützen unsere Mandanten bei der Analyse des rechtlichen Status von Immobilien, bei der Einholung von Genehmigungen, bei der Verhandlung und Absicherung von Verträgen sowie bei der Führung von Verfahren vor Verwaltungsbehörden, Gerichten und Schiedsgerichten und achten dabei auf die Übereinstimmung der Maßnahmen mit den gesetzlichen Vorschriften, die Minimierung von Risiken und den wirksamen Schutz der Interessen in den Beziehungen zu Vertragspartnern und anderen Beteiligten des Bauprozesses.
GJW Gramza i Wspólnicy Kancelaria Radców Prawnych Spółka Partnerska erbringt spezialisierte Beratung im Bereich des Baurechts und des Investitionsprozesses und richtet diese an ein breites Spektrum von Unternehmen, die auf dem Baumarkt und in der Immobilienbranche tätig sind.
Wir gewährleisten außerdem die rechtliche Betreuung der Durchführung von Investitionen, die unter Beteiligung von Mitteln der Europäischen Union finanziert werden, und bieten rechtliche Unterstützung bei Beschaffungs- und Ausschreibungsverfahren, bei der Ausarbeitung von Verträgen, bei Abrechnungen sowie bei der Erfüllung von Berichts- und Kontrollpflichten. Wir helfen Investoren, EU-Mittel wirksam zu beschaffen und entsprechend den Anforderungen der Verwaltungsbehörden ordnungsgemäß einzusetzen.
Dank der Erfahrung unserer auf Baurecht spezialisierten Juristen, die sie bei der Betreuung von Projekten unterschiedlicher Größenordnung – von lokalen Vorhaben bis hin zu strategischen Infrastruktur-, Energie- und Gewerbeinvestitionen – erworben haben, bieten wir umfassende, maßgeschneiderte und wirksame rechtliche Lösungen. Unsere Beratung umfasst jede Phase des Investitionsprozesses und gewährleistet die Vereinbarkeit der Maßnahmen mit den gesetzlichen Vorschriften, die Minimierung vertraglicher Risiken sowie die Optimierung administrativer und finanzieller Verfahren, auch im Bereich der Beschaffung und Abrechnung von EU-Mitteln.