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Konzessionsverfahren

Arten von Konzessionen – elektrische Energie, gasförmige Brennstoffe, Wärme, flüssige Brennstoffe

Wir bieten umfassende rechtliche Beratung bei der Erlangung von Konzessionen (einschließlich Konzessionszusagen) für Tätigkeiten im Bereich der Erzeugung elektrischer Energie, der Erzeugung elektrischer Energie aus Anlagen erneuerbarer Energien, einschließlich solcher, die Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen darstellen, der Energieerzeugung in KWK-Anlagen, der Übertragung oder Verteilung elektrischer Energie sowie des Handels mit elektrischer Energie. Wir betreuen Unternehmen, die eine konzessionspflichtige Tätigkeit im Bereich des Handels mit gasförmigen Brennstoffen, der Übertragung oder Verteilung gasförmiger Brennstoffe, der Speicherung gasförmiger Brennstoffe sowie der Verflüssigung von Erdgas und der Regasifizierung von verflüssigtem Erdgas ausüben oder ausüben möchten. Wir beraten auch im Bereich von Konzessionen für die Erzeugung, Übertragung und Verteilung von Wärme. Darüber hinaus betreuen wir Unternehmen, die eine konzessionspflichtige Tätigkeit im Bereich der Erzeugung, Speicherung, Umladung oder des Handels mit flüssigen Brennstoffen ausüben oder aufnehmen möchten.

Analyse der rechtlichen Voraussetzungen für die Erlangung einer Konzession

Wir beraten Unternehmen, die im Energiesektor tätig sind oder eine solche Tätigkeit aufnehmen möchten. Wir erstellen Analysen der Voraussetzungen für die Erlangung einer Konzession sowie der dokumentarischen Anforderungen. Wir verfassen Rechtsgutachten zur Pflicht der Konzessionserlangung sowie zum erforderlichen Umfang der Konzession.

Vorbereitung des Konzessionsantrags und Durchführung des Konzessionsverfahrens

Wir bieten rechtliche Beratung in der Phase der Erstellung des Konzessionsantrags. Wir prüfen die Richtigkeit und Vollständigkeit der eingereichten Unterlagen, was dazu beiträgt, die Dauer des Konzessionserteilungsverfahrens zu verkürzen. Wir beraten in Fragen im Zusammenhang mit der Stellung der vom Regulierer geforderten Vermögenssicherheiten zur Absicherung von Ansprüchen Dritter, einschließlich Umweltschäden. Auf Wunsch unserer Mandanten übernehmen wir auch die rechtliche Vertretung in Verfahren vor dem Präsidenten der Energieregulierungsbehörde (URE).

Änderung des Inhalts, Einschränkung oder Widerruf einer Konzession

Wir unterstützen unsere Mandanten in allen Verfahren vor dem Präsidenten der URE, auch in Verfahren zur Änderung des Inhalts, zur Einschränkung oder zum Widerruf einer Konzession. Wir helfen bei der Beantwortung von Anfragen der Konzessionsbehörde (des Präsidenten der Energieregulierungsbehörde) und achten darauf, dass die erteilten Erläuterungen mit den rechtlichen Anforderungen im Einklang stehen.

Beratung in der Phase der Ausübung einer konzessionierten Tätigkeit

Wir unterstützen unsere Mandanten auch bei der Ausübung konzessionierter Tätigkeiten. Wir helfen bei der Erfüllung von Berichtspflichten, Informationspflichten, Pflichten im Zusammenhang mit der Führung von Registern und Verzeichnissen sowie bei der Vorbereitung von Mitteilungen, die nach den Vorschriften des Energierechts erforderlich sind.

Regulierungsrechtliche Streitigkeiten

Wir gewährleisten rechtliche Betreuung in streitigen Angelegenheiten im Zusammenhang mit der Erlangung oder Aufrechterhaltung einer Konzession. Wir erstellen Rechtsmittel gegen nachteilige Entscheidungen und vertreten unsere Mandanten im Rechtsmittelverfahren gegen Entscheidungen des Präsidenten der URE.

Tarifverfahren

Im Rahmen der Betreuung von Konzessionsinhabern bieten wir umfassende rechtliche Beratung bei der Erstellung, der Prüfung der Rechtskonformität sowie der Genehmigung von Tarifen für gasförmige Brennstoffe, elektrische Energie und Wärme.

Paulina Meller-Kmiecik Wie können wir Ihnen helfen?