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Strategische Beratung

Strategische Beratung im Investitionsprozess im Bauwesen

Der Investitionsprozess im Bauwesen ist eine komplexe Abfolge tatsächlicher und rechtlicher Handlungen, die insbesondere die Vorbereitung der Projektdokumentation, die Einholung der erforderlichen behördlichen Entscheidungen (unter anderem Umweltentscheidungen, planungsrechtlicher Festlegungen, Baugenehmigungen oder wirksamer Bauanzeigen), die Ausführung der Bauarbeiten sowie die Zulassung des Bauwerks zur Nutzung umfasst. Jede Pflichtverletzung im Bereich der Übereinstimmung mit den Vorschriften des Bau-, Planungs- und Umweltrechts sowie jede Verletzung des vertraglichen Regimes kann zur Einstellung der Bauarbeiten durch die Bauaufsichtsbehörden, zur Nichtigkeit oder Aufhebung behördlicher Entscheidungen, zu Schadensersatzhaftung sowie zu einer erheblichen Erhöhung der Investitionskosten und der Projektdauer führen.

In diesem Zusammenhang erfüllt die strategische Rechtsberatung eine präventive und steuernde Funktion: Sie ermöglicht die frühzeitige Identifizierung regulatorischer und vertraglicher Risiken, die Gestaltung einer geeigneten Abfolge behördlicher Entscheidungen und Abstimmungen, die Auswahl angemessener Sicherheiten (einschließlich Garantien und Step-in-Instrumenten) und gewährleistet die Übereinstimmung der Beschaffungs- und Ausführungsprozesse mit den gesetzlichen Vorschriften und der besten Marktpraxis (einschließlich der FIDIC-Standards, soweit diese anwendbar sind). Die Sicherstellung einer kontinuierlichen Compliance in jeder Phase der Investition minimiert das Risiko von Streitigkeiten und Stillständen und ermöglicht im Falle ihres Auftretens eine effiziente Führung von Verfahren vor den Behörden der Bau- und Planungsverwaltung und der Bauaufsicht sowie vor Verwaltungs- und Zivilgerichten.

Strategische Beratung für Investoren

Wir bieten umfassende rechtliche Unterstützung, beginnend mit der Konzeptionsphase und der Sicherung des Rechtstitels an der Immobilie, über die planungs- und umweltrechtliche Due Diligence (Übereinstimmung mit dem örtlichen Bebauungsplan oder einer Baugenehmigungsentscheidung, Zugang zu einer öffentlichen Straße, denkmalrechtliche Beschränkungen, Umweltentscheidung) sowie die Due Diligence der Immobilie bis hin zur Gestaltung der Abfolge behördlicher Entscheidungen (Anschlussbedingungen, ZRID/Baugenehmigung, Nutzungsgenehmigung). Wir erstellen Karten regulatorischer und vertraglicher Risiken, entwerfen die Projektstruktur (SPV, Konsortium, bedingte/Vorverträge), bereiten Anträge und Abstimmungen mit den Behörden vor und prüfen diese, wobei wir die durchgehende Compliance während des gesamten Prozesses sicherstellen.

Auf vertraglicher Ebene beraten wir bei der Wahl des Realisierungsmodells (Generalunternehmer, CM, Design and Build, EPC), erstellen Ausschreibungsunterlagen und Vertragsmuster (einschließlich solcher auf Grundlage von FIDIC), verhandeln zentrale Klauseln zur Risikoverteilung (Valorisierung, Änderungen, höhere Gewalt, Tests und Abnahmen, Vertragsstrafen, Step-in) und konzipieren zugleich ein System zur Sicherung der ordnungsgemäßen Vertragserfüllung. Wir gewährleisten eine laufende rechtliche Begleitung der Investitionsdurchführung, einschließlich der Unterstützung beim Management von Ansprüchen, Änderungen und Abrechnungen, und übernehmen im Streitfall die Vertretung vor den Behörden der Bau- und Planungsverwaltung und der Bauaufsicht, vor Verwaltungs- und Zivilgerichten sowie im Rahmen von Mediationen.

Strategische Beratung für Auftragnehmer

In der Angebotsphase analysieren wir die Ausschreibungsunterlagen (SIWZ/OPZ), identifizieren Lücken und Risiken, formulieren Fragen und Vorbehalte, unterstützen den Prozess der Preisberechnung unter Berücksichtigung von Valorisierungsmechanismen und Risikoreserven und verhandeln Konsortial- und Nachunternehmerverträge. Wir prüfen Vertragsbestimmungen (FIDIC/andere Standards) im Hinblick auf die Risikoverteilung, Fristen, Verfahren zur Anmeldung von Ansprüchen und Fristverlängerungen (EOT), Sicherheiten, Vertragsstrafen sowie Abnahmeverfahren und gewährleisten dem Auftragnehmer die Möglichkeit, seine Rechte wirksam geltend zu machen.

Während der Vertragsdurchführung gewährleisten wir eine laufende Beratung im Bereich der vertraglichen Korrespondenz und der Dokumentation von Ereignissen, der Anmeldung von Ansprüchen (kosten- und fristbezogen), der Einführung von Änderungen und Notwendigkeitsprotokollen sowie des Schutzes von Zahlungen (einschließlich des Regimes nach Art. 647¹ des polnischen Zivilgesetzbuchs, direkter Zahlungen an Nachunternehmer, Garantien und Sicherheitseinbehalte). Wir vertreten Auftragnehmer in Streitigkeiten mit dem Investor/Inspektor/Engineer, vor der KIO (im Regime des Vergaberechts), vor den Bauaufsichtsbehörden sowie vor Gerichten und achten dabei auf die Minimierung von Stillständen und eine sichere Abrechnung der Bauleistungen, der Gewährleistung und der Garantie.

Der Investitionsprozess im Bauwesen – Phasen, in denen wir tätig sind

1) Konzept und Due Diligence
Schnelle Machbarkeitsprüfung: Rechtstitel, örtlicher Bebauungsplan/Bebauungsentscheidung, Zugang zur Straße, umweltrechtliche/denkmalrechtliche Rahmenbedingungen. Empfehlung der Struktur (SPV/Konsortium) und Risikokarte.

2) Sicherung des Grundstücks und Transaktionsstruktur
Vorverträge/bedingte Verträge, Optionen und Sicherheiten. Vorbereitung gesellschaftsrechtlicher und finanzieller Unterlagen, Vertragsplan.

3) Planungs- und umweltrechtliche Abstimmungen
Anträge auf Umweltentscheidung, Bebauungsentscheidung, Herausnahme aus der landwirtschaftlichen Nutzung, Anschlussbedingungen. Vertretung vor Behörden sowie in Rechtsmittelverfahren.

4) Projekt und baurechtliche Entscheidungen
Verträge mit Planern, vollständige Antragsunterlagen für die Baugenehmigung/Bauanzeige, Prüfung der Übereinstimmung mit dem Baurecht.

5) Vergaben und Verträge
Ausschreibungsunterlagen (auch nach dem Vergaberecht), Wahl des Modells (GW/CM/D&B/EPC), Vertragsmuster (auch FIDIC), Risikoverteilung und Sicherheiten.

6) Ausführung der Bauarbeiten (Contract & Claim Management)
Laufende Korrespondenz und Notifikationen, Änderungen und EOT, Compliance (Arbeitsschutz/Umwelt), Schutz der Zahlungen und der Nachunternehmerkette.

7) Abnahmen und Zulassung zur Nutzung 
Vorbereitung der Bestandsdokumentation, Verfahren zur Nutzungsgenehmigung/zum Abschluss, Abrechnungen, Vertragsstrafen, Freigabe von Sicherheiten.

8) Gewährleistung, Garantie und Streitigkeiten 
Betreuung von Ansprüchen im Zusammenhang mit Mängeln und Defekten, Prüfungen, Mediationen/DAB/DRB, Verfahren vor Behörden und Gerichten.

Ergebnis: ein klarer Zeitplan für Entscheidungen und Maßnahmen, Kontrolle von Risiken und Kosten sowie eine sichere Heranführung der Investition bis zur Nutzung.

Rechtsanwaltskanzlei GJW Gramza i Wspólnicy – strategische Beratung für Investoren und Auftragnehmer

Mit der Wahl unserer strategischen Beratung im Investitionsprozess im Bauwesen gewinnen Sie einen Partner, der die rechtliche und geschäftliche Perspektive verbindet und Projekte von der Konzeptions- und Planungsphase bis zur Übergabe der Investition in die Nutzung begleitet. Wir arbeiten proaktiv: Wir strukturieren die einzelnen Phasen, benennen die wesentlichen Entscheidungen und Fristen, minimieren Risiken und unterstützen eine reibungslose Zusammenarbeit mit Behörden und Partnern. Unsere Erfahrung mit gewerblichen, industriellen, energetischen und infrastrukturellen Investitionen setzen wir in praktische und schnelle Empfehlungen um. Das Ergebnis sind eine höhere Planbarkeit, kürzere Zeitpläne und eine sichere sowie rechtskonforme Durchführung der Investition. Unser Leistungsangebot richtet sich sowohl an Investoren als auch an Auftragnehmer.

Paulina Meller-Kmiecik Wie können wir Ihnen helfen?