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Mediationen im Verwaltungsverfahren

Analyse der Zulässigkeit verwaltungsrechtlicher Mediationen

Wir bemühen uns, Wege zu finden, um das Verfahren zur Erteilung einer Verwaltungsentscheidung möglichst schnell abzuschließen. Deshalb analysieren wir in komplexen oder streitigen Angelegenheiten die Möglichkeiten der Einleitung eines Mediationsverfahrens. Die Durchführung einer Mediation im Verwaltungsverfahren ist nur dann gerechtfertigt, wenn eine reale Aussicht auf eine Einigung besteht. Daher analysieren wir den Sachverhalt und die Rechtslage der Angelegenheit eingehend im Hinblick auf mögliche Vergleichsvorschläge. Wir stellen die Vor- und Nachteile des Mediationsverfahrens dar und erarbeiten Empfehlungen, die es unseren Mandanten erleichtern, eine Entscheidung über die Einleitung eines Mediationsverfahrens zu treffen.

Vorbereitung der Mediationsunterlagen

Wir bereiten uns umfassend auf die Teilnahme an Mediationsverfahren vor. Wir erstellen die erforderlichen Unterlagen und Stellungnahmen und arbeiten, falls dies erforderlich ist, mit gerichtlichen Sachverständigen zusammen. Wir erarbeiten Anträge auf Verweisung der Angelegenheit in die Mediation sowie gegebenenfalls Anträge auf Verlängerung des Mediationsverfahrens. Auf Grundlage unserer Erfahrung benennen wir Mediatoren, die Vergleichsgespräche schnell und effizient führen können. Auf Antrag des Mediators, der Behörde oder der anderen Partei erstellen wir Stellungnahmen und Erläuterungen, die das Zustandekommen einer Einigung erleichtern.

Glaubwürdigkeit als Grundlage einer wirksamen Mediation

Im Interesse unserer Mandanten helfen wir bei der Identifizierung der Streitpunkte in der Verwaltungssache und bei deren angemessener Darstellung gegenüber den übrigen Teilnehmern der Mediation. Gestützt auf unsere Verhandlungserfahrung schlagen wir auch unkonventionelle Methoden der Streitbeilegung vor. Wir bemühen uns, die Mediationsgespräche so zu führen, dass eine Atmosphäre gegenseitigen Vertrauens geschaffen wird, was das Zustandekommen einer Einigung erleichtert.

Ergebnisse verwaltungsrechtlicher Mediationen

Im Namen unserer Mandanten wachen wir über den ordnungsgemäßen Verlauf des Mediationsverfahrens. Dank unserer Unterstützung sind Mediatoren in der Lage, Verhandlungen schnell und effizient durchzuführen. Wir erstellen Entwürfe von Vereinbarungen oder Entscheidungen und achten darauf, dass sie sich innerhalb des gesetzlich zulässigen Rahmens bewegen. Wir überwachen auch, dass das Mediationsprotokoll die tatsächlichen Vereinbarungen der Parteien widerspiegelt und sämtliche erforderlichen formellen Elemente enthält.

Unterstützung nach Abschluss der Mediation

Mit der Unterzeichnung des Mediationsprotokolls ist die Angelegenheit nicht abgeschlossen, deshalb sorgen wir dafür, dass dieses Dokument unverzüglich der Verwaltungsbehörde vorgelegt wird. Wir überprüfen auch die von der Behörde vorgenommenen Schritte zur Bestätigung des Ergebnisses der Mediation. Wenn dies erforderlich ist, erteilen wir der Behörde entsprechende Erläuterungen und Unterstützung beim endgültigen Abschluss der Angelegenheit. Nach dem rechtskräftigen Abschluss des Mediationsverfahrens setzen wir im Namen unserer Mandanten die sich aus der Entscheidung oder dem Vergleich ergebenden Bestimmungen durch.

Paulina Meller-Kmiecik Wie können wir Ihnen helfen?