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Die Kanzlei GJW Gramza i Wspólnicy bietet rechtliche Unterstützung in der Phase der Kontrolle von aus EU-Mitteln kofinanzierten Projekten sowie in Angelegenheiten der staatlichen Beihilfe. Wir beraten in Situationen, in denen sich das Risiko nicht mehr auf die bloße „Beschreibung des Projekts“ bezieht, sondern auf konkrete Kontrollfolgen: die Beanstandung von Ausgaben, eine Finanzkorrektur, die Kürzung der Förderung, die Verpflichtung zur Rückzahlung von EU-Fördermitteln, eine Aufforderung zur Rückzahlung von Fördermitteln oder die Feststellung, dass die Unterstützung unter Verstoß gegen die Bedingungen ihrer Gewährung gewährt oder verwendet wurde.
Wir konzentrieren uns auf die schnelle Ordnung des Sachverhalts, die Vorbereitung der Argumentation und den Aufbau einer Stellungnahme, die der Art des vorgeworfenen Verstoßes angemessen ist, etwa hinsichtlich Förderfähigkeit, Wettbewerbsgrundsatz, Nachhaltigkeit, Anreizeffekt, Kumulation von Beihilfen oder Cross-Financing.
Der Umfang unserer Leistungen umfasst insbesondere:
Wir verbinden einen prozessualen Ansatz mit den praktischen Realitäten der Abrechnung von Projekten. Unser Ziel ist es, rationale und für unsere Mandanten vorteilhafte Ergebnisse zu erreichen, die operativ umsetzbar sind. Unsere Maßnahmen sind auf Resultate ausgerichtet wie die Minimierung der Finanzkorrektur, die Aufrechterhaltung der Finanzierung, den Schutz der Liquidität sowie die Erledigung der Angelegenheit in einer Weise, die das Risiko weiterer Kontrollen und Rückforderungsverfahren wirksam begrenzt.
Wir unterstützen unsere Mandanten in Situationen im Zusammenhang mit der Kontrolle öffentlicher Ausgaben, dem Risiko der Beanstandung von Kosten sowie der Verpflichtung zur Rückzahlung von EU-Fördermitteln oder zur Rückzahlung einer EU-Kofinanzierung und streben dabei die Begrenzung negativer Folgen sowie die Minimierung des Risikos weiterer Kontrollen und Rückforderungsverfahren an.