Blog Kancelarii GJW Mehrere hundert praxisorientierte Publikationen des GJW-Teams
Podatek od nieruchomości Neue Steuerregelungen ab 2025
Prawo na start Start-ups, Innovationen, E-Commerce, IT
Usługi Private Unterstützung in Ihren persönlichen Angelegenheiten
Cross-border Legal Grenzüberschreitende Rechtsangelegenheiten
Die Tätigkeit der GJW-Kanzlei fokussiert sich auf 8 Schwerpunkte. Die Wahl der Fachbereiche, in denen wir die höchsten Kompetenzen anbieten, ist eine Konsequenz der jahrelangen, guten Zusammenarbeit mit unseren Mandanten – Institutionen und mittleren und großen Unternehmen. Das Angebot unserer Dienstleistungen lässt alle Bedürfnisse im Bereich der Rechtsberatung der Mehrheit von Unternehmen, einschließlich Unternehmen aus der manchen Sektorbranchen befriedigen.
Wir bieten rechtliche Betreuung in gesellschaftsrechtlichen Angelegenheiten von Gesellschaften und ihren Organen und beraten bei Transaktionen. Wir verbinden Kompetenzen aus zahlreichen Rechtsgebieten – Handelsrecht, Wirtschaftsrecht, Steuerrecht und Finanzrecht – und erarbeiten optimale rechtlich-wirtschaftliche Szenarien. Wir bieten professionelle Beratung im Bereich von Transaktionen, Umstrukturierungen und Due-Diligence-Prüfungen. Wir unterstützen bei der Gründung, Umwandlung und Liquidation von Gesellschaften sowie bei Fusionen, Übernahmen und grenzüberschreitenden Verschmelzungen. Wir führen Due-Diligence-Prüfungen von Gesellschaften und Immobilien durch, erstellen Investitionsverträge und beraten bei Kapitalerhöhungen.
Wir sind auf die rechtliche Betreuung von Bauinvestitionen spezialisiert – in der Planungs-, Vorbereitungs- und Ausführungsphase von Bauarbeiten sowie im Zusammenhang mit Ansprüchen und Streitigkeiten, die während der Durchführung des Vertrags oder nach dessen Beendigung entstehen. Unser Team verfügt über langjährige Erfahrung in der rechtlichen Beratung von Investoren, Auftragnehmern und Nachunternehmern sowie in der Führung von Gerichtsverfahren im Bereich des Baurechts.
Seit über einem Dutzend Jahren sind wir in der rechtlichen Beratung von Energieunternehmen unterschiedlicher Größe tätig. Wir arbeiten fortlaufend mit zwei führenden Energiegruppen in Polen zusammen. Wir beraten Energiehandelsgesellschaften, Energieerzeuger (aus konventionellen Quellen und erneuerbaren Energien), Betreiber von Verteilnetzen sowie Unternehmen, die Energieinvestitionen umsetzen. Darüber hinaus arbeiten wir auch für mittlere und kleinere Unternehmen auf dem Energiemarkt – Erzeuger und Verkäufer von Energie. Wir begleiten M&A-Transaktionen, führen regulatorische Due Diligence durch, erwirken Konzessionen und vertreten Mandanten in Verfahren vor der UOKiK und der URE.
Wir bieten umfassende Rechtsberatung im Bereich des Individualarbeitsrechts und des kollektiven Arbeitsrechts an. Unser Team verfügt über umfangreiche Erfahrung in der Vorbereitung und den Verhandlungen verschiedener Unterlagen im Zusammenhang mit Arbeitsverträgen, Managementverträgen, Arbeits- und Vergütungsordnungen sowie mit Unternehmenssozialfonds. Wir vertreten unsere Mandanten vor Arbeitsgerichten und im Laufe der Prüfungsverfahren (die Nationale Arbeitsaufsichtsbehörde und die Sozialversicherungsanstalt).
Wir verfügen über ein erfahrenes Prozessteam, das Mandanten in Gerichtsverfahren unter anderem im Zusammenhang mit der Durchführung von Bauinvestitionen, Rechten an Immobilien, Arbeitsrecht, IT-Verträgen sowie Rechten des geistigen Eigentums vertritt. Wir unterstützen unsere Mandanten auch in der vorprozessualen Phase, im Verlauf von Mediationsverfahren sowie bei Verhandlungen mit dem Ziel einer außergerichtlichen Beilegung des Streits.
Wir sind auf Beschaffungsverfahren spezialisiert, die unter Anwendung des Vergaberechts, des Wettbewerbsgrundsatzes (bei der Verwendung von EU-Mitteln) oder anderer besonderer Vorschriften durchgeführt werden. Seit 15 Jahren erbringen wir Leistungen für Auftraggeber und Auftragnehmer. Wir erstellen Vergabeunterlagen (Leistungsbeschreibungen / SWZ, Vertragsentwürfe), führen Vergabeverfahren durch, vertreten Mandanten vor der Landesberufungskammer (KIO) und führen Verfahrensaudits durch. Wir erarbeiten oder aktualisieren interne Beschaffungsrichtlinien und Einkaufsanweisungen und achten dabei nicht nur auf die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften, sondern auch auf die Effizienz und reibungslose Durchführung der Beschaffungsverfahren.
Wir bieten professionelle Rechtsberatung für Technologieunternehmen sowie für Unternehmen aus anderen Branchen, die IT-Lösungen nutzen. Wir erstellen und verhandeln Verträge im Bereich des IT-Rechts, regeln urheberrechtliche Fragen, unterstützen im Bereich des AI Acts, entwickeln und auditieren Systeme zum Schutz personenbezogener Daten in Unternehmen. Wir beraten bei IT-Ausschreibungen und vertreten unsere Mandanten in Gerichts- und Schiedsverfahren, wobei wir auf rechtliche Sicherheit, die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften und die Minimierung geschäftlicher Risiken achten.
Wir sind auf die steuerrechtliche Beratung von Unternehmen, Investoren und Privatpersonen spezialisiert – sowohl im Rahmen der laufenden Geschäftstätigkeit als auch im Zusammenhang mit Transaktions-, Reorganisations- und Investitionsprojekten. Unser Team besteht aus erfahrenen Rechtsberatern, Steuerberatern und einem Rechtsanwalt, die unseren Mandanten steuerliche Sicherheit und die Einhaltung der geltenden Vorschriften gewährleisten und zugleich eine Optimierung der steuerlichen Belastungen ermöglichen. Wir beraten nationale und internationale Unternehmen unter Berücksichtigung der Aspekte, die sich aus internationalen Regelungen und grenzüberschreitenden Transaktionen ergeben. Eine besondere Kompetenz unseres Teams ist die Beratung im Bereich der Vermögenssteuern, insbesondere der Grundsteuer – wir betreuen sowohl Steuerpflichtige, die ihre Verpflichtungen optimieren wollen, als auch Steuerbehörden und unterstützen sie bei der ordnungsgemäßen Anwendung der Vorschriften.
Die Kanzlei bietet Rechtsberatung im Rahmen der Projekte mit Nutzung der EU-Mittel an. Wir vertreten unsere Mandanten vor Verwaltungs- und Vermittlungsinstitutionen und unterstützen Abwicklung der Prozeduren betreffend Ausgeben der Mittel unter Beachtung des Grundsatzes der Wettbewerbsfähigkeit.
Unsere Erfahrung umfasst ebenfalls Beratung für Verwaltungs- und Aufsichtsinstitutionen, die die Abwicklung der bestimmten Programme überwachen. Unser Team unterstütze die o.g. Institutionen bei den Kontrollmaßnahmen, der Beurteilung der Unregelmäßigkeiten der Empfänger, sowie bei den Vorschlägen der Finanzkorrekturen der Finanzhilfe, die dem bestimmten Empfänger gewährt wurde.