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Gerichtsstreitigkeiten im Arbeitsrecht

Wir beraten unsere Mandanten in der vorgerichtlichen Phase und gewährleisten eine professionelle Vertretung von Arbeitgebern in arbeitsrechtlichen Angelegenheiten sowie die Prozessvertretung von Arbeitnehmern in Streitigkeiten vor Gericht. Wir bieten eine umfassende rechtliche Betreuung, die die Vorbereitung und Führung von Gerichtsverfahren umfasst, insbesondere in Angelegenheiten betreffend die Beendigung des Arbeitsverhältnisses, Vergütungen, Rechte und Pflichten von Arbeitnehmern sowie die Arbeitnehmerhaftung.

Wir gewährleisten eine umfassende Analyse der Angelegenheit, verbunden mit der Bewertung der Prozessaussichten sowie mit Vorschlägen für alternative Maßnahmen. Bevor wir uns auf einen Rechtsstreit einlassen, übermitteln wir dem Mandanten daher stets eine Empfehlung hinsichtlich der Zweckmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit seiner Führung. Anschließend entwickeln wir gemeinsam mit dem Mandanten eine individuelle Prozessstrategie, die vor allem seine Interessen sowie die aktuelle Rechtsprechung, die Auffassungen der Fachliteratur und die von den Juristen der Kanzlei GJW in früheren Verfahren gewonnenen Erfahrungen berücksichtigt.

Wir verfügen über ein erfahrenes und dauerhaftes Prozessteam, das auf arbeitsrechtliche Streitigkeiten spezialisiert ist. In Angelegenheiten, in denen dies möglich ist, führen wir im Namen unserer Mandanten mit Erfolg Verhandlungen, einschließlich Mediationsverfahren, die darauf abzielen, einen langwierigen Gerichtsprozess zu vermeiden.

Arbeitsrechtliche Streitigkeiten

Wir führen arbeitsrechtliche Gerichtsverfahren sowohl auf Seiten des Arbeitnehmers als auch des Arbeitgebers unter anderem wegen Ansprüchen im Zusammenhang mit:

  • der Beendigung oder Kündigung von Arbeitsverträgen, also auf Wiedereinstellung oder Schadensersatz sowie auf Vergütung für die Zeit der Beschäftigungslosigkeit, deren Ursache die Kündigung des Arbeitsvertrags oder eine sogenannte fristlose Entlassung ist,
  • der Feststellung des Bestehens eines Arbeitsverhältnisses, wenn ein bestehender zivilrechtlicher Vertrag die Voraussetzungen eines Arbeitsvertrags erfüllt,
  • Arbeitsvergütung, Prämien, Gehaltszulagen, Überstunden, Abfindungen, Sozialpaketen und anderen Leistungen,
  • Arbeitsunfällen,
  • Mobbing, Diskriminierung, Ungleichbehandlung von Arbeitnehmern oder der Verletzung von Persönlichkeitsrechten,
  • der Verletzung von Wettbewerbsverbotsvereinbarungen, Vertraulichkeitsvereinbarungen (NDA) und Handlungen des unlauteren Wettbewerbs.

Gerichtsverfahren mit der Sozialversicherungsanstalt ZUS und Rechtsmittel gegen Entscheidungen

Wir bieten eine umfassende rechtliche Betreuung in Angelegenheiten des Arbeitsrechts und der Sozialversicherung, einschließlich Verwaltungsverfahren vor der Sozialversicherungsanstalt ZUS, deren Ziel die Erlangung eines bestimmten Leistungsanspruchs oder die Einlegung eines Rechtsmittels gegen eine Entscheidung der Sozialversicherungsanstalt ZUS ist, sowie Verfahren vor den ordentlichen Gerichten.

Wir führen Streitigkeiten über Ansprüche im Zusammenhang mit Handlungen oder Unterlassungen der Sozialversicherungsanstalt ZUS, insbesondere betreffend die Beitragspflicht aus Verträgen, die Unterstellung unter die Sozialversicherung, die Infragestellung der Höhe der Arbeitsvergütung durch die Behörde, die Umqualifizierung eines zivilrechtlichen Vertrags in ein Arbeitsverhältnis sowie die Auszahlung von Sozialversicherungsleistungen, darunter auch Gerichtsverfahren mit der ZUS über Rentenleistungen.

Wir verfügen außerdem über Erfahrung in der Führung von Verfahren im Zusammenhang mit dem Erlass von Verbindlichkeiten aus Rückständen bei der Zahlung von Beiträgen sowie beim Abschluss von Vergleichen mit dem Rentenversicherungsträger in Bezug auf solche Forderungen. Die auf ZUS-Angelegenheiten spezialisierten Juristen arbeiten in unserer Kanzlei in Posen.

Verwaltungsverfahren in arbeitsrechtlichen Angelegenheiten und Kontrollen

Unser Leistungsumfang umfasst auch die Führung von Verwaltungsverfahren im Bereich des Arbeitsrechts vor Verwaltungsbehörden und Verwaltungsgerichten, insbesondere in Bezug auf Entscheidungen, die von der Staatlichen Arbeitsinspektion und der Staatlichen Sanitätsinspektion erlassen werden.

Wir vertreten unsere Mandanten in Streitigkeiten mit den zuständigen Behörden während von Kontrollverfahren zur Prüfung der Legalität der Beschäftigung, etwa hinsichtlich der Führung der erforderlichen Personaldokumentation, oder bei Kontrollen im Zusammenhang mit der Anpassung der im Betrieb herrschenden Bedingungen an die Arbeitsschutzvorschriften sowie in Fragen arbeitsmedizinischer Untersuchungen der Arbeitnehmer.

Unsere Praxis bestätigt, dass eine angemessene Vorbereitung des Arbeitgebers auf eine Kontrolle die Chancen auf ein günstiges Ergebnis erhöht und zugleich das Risiko verringert, dass die Behörde die Sache an ein Gericht verweist.

Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren in arbeitsrechtlichen Angelegenheiten

Es kommt vor, dass Handlungen oder Unterlassungen eines Arbeitnehmers oder Arbeitgebers gegen arbeitsrechtliche Vorschriften verstoßen und eine strafrechtliche Verantwortlichkeit des Arbeitnehmers oder des Arbeitgebers begründen können. In solchen Situationen bieten wir unseren Mandanten Rechtsberatung im Bereich des Arbeitsrechts sowie Vertretung in Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren an und treten sowohl als Verteidiger als auch als Bevollmächtigte des Geschädigten vor Strafverfolgungsbehörden, einschließlich der Staatlichen Arbeitsinspektion, sowie vor den ordentlichen Gerichten auf.

Paulina Meller-Kmiecik Wie können wir Ihnen helfen?