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Netzanschluss – Erlangung der Anschlussbedingungen, Verträge

Verweigerung des Abschlusses eines Netzanschlussvertrags

Im Falle einer Verweigerung des Netzanschlusses unterstützen wir bei der Vorbereitung und Einreichung eines Antrags auf Streitentscheidung durch den Präsidenten der URE. Wir vertreten die Partei im Verwaltungsverfahren vor dem Präsidenten der URE. Wir erstellen Rechtsmittel gegen Entscheidungen des Präsidenten der URE und vertreten unsere Mandanten vor dem Bezirksgericht Warschau – dem Gericht für Wettbewerbs- und Verbraucherschutz.

Netzanschluss von Ladestationen

Wir unterstützen beim Netzanschluss von Ladeinfrastruktur für den öffentlichen Straßenverkehr. Wir bieten rechtliche Unterstützung bei der Vorbereitung des Antrags auf Festlegung der Netzanschlussbedingungen, im Verfahren zur Prüfung dieses Antrags sowie beim Abschluss des Netzanschlussvertrags.

Netzanschlussvertrag für Anlagen erneuerbarer Energien

Wir bieten umfassende rechtliche Unterstützung für Investoren, die eine Anlage für erneuerbare Energien oder einen Stromspeicher an das Netz anschließen möchten. Wir unterstützen auch bei der Anmeldung der Inbetriebnahme von Anlagen für erneuerbare Energien.

Netzanschluss anderer Erzeugungsquellen

Wir unterstützen bei der Einreichung des Antrags auf Festlegung der Anschlussbedingungen, bei der Erlangung der Anschlussbedingungen sowie beim Abschluss des Netzanschlussvertrags. Wir bieten Erzeugern umfassende rechtliche Unterstützung bei der Analyse von Verträgen, die die Einspeisung von Energie regeln.

Verfahren vor dem Koordinator für Verhandlungen beim Präsidenten der URE

Haushaltsenergieverbrauchern und Prosumenten bieten wir rechtliche Unterstützung in Verfahren vor dem Koordinator für Verhandlungen beim Präsidenten der Energieregulierungsbehörde an (einer Stelle, die zur Durchführung außergerichtlicher Streitbeilegungsverfahren in Verbraucherstreitigkeiten zwischen Haushaltskunden von gasförmigen Brennstoffen, elektrischer Energie oder Wärme und Energieunternehmen sowie zwischen Prosumenten, die Verbraucher sind, und Energieunternehmen aus Verträgen befugt ist). Wir unterstützen bereits in der Phase vor dem Verfahren vor dem Koordinator, etwa im Beschwerdeverfahren, helfen bei der Vorbereitung des Antrags und der Zusammenstellung der Dokumentation und beraten während des Verfahrens vor dem Koordinator für Verhandlungen.

Paulina Meller-Kmiecik Wie können wir Ihnen helfen?