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Die Kanzlei GJW Gramza i Wspólnicy berät in Angelegenheiten betreffend die Änderung des Fördervertrags sowie damit verbundener Dokumente, einschließlich Nachträgen, Änderungsanträgen sowie Aktualisierungen von Zeitplänen und Budgets. Wir unterstützen Begünstigte bei der sicheren Durchführung von Projektänderungen in einer Weise, die mit den Bedingungen des Programms, den Leitlinien sowie den Regeln der staatlichen Beihilfe vereinbar ist, unter Berücksichtigung der Analyse der Auswirkungen der Änderungen auf die Förderfähigkeit der Ausgaben, die Indikatoren und die Nachhaltigkeit des Projekts.
Die Notwendigkeit, Änderungen am Projekt vorzunehmen, kann sich aus organisatorischen, technischen oder marktbezogenen Gründen ergeben. Unabhängig von der Ursache ist entscheidend zu klären, ob die Änderung der Zustimmung der Institution bedarf oder sich innerhalb der zulässigen Grenzen der Flexibilität bewegt. In der Praxis ermöglicht die ordnungsgemäße Vorbereitung von Änderungen die Begrenzung des Risikos von Streitigkeiten mit der Institution sowie von Folgen wie der Rückzahlung von EU-Kofinanzierungen oder sogar der Kündigung des Fördervertrags.
Bei Projekten, die dem Regime der staatlichen Beihilfe unterliegen, ist zusätzlich wichtig, dass die Änderung nicht zu einer wesentlichen Verletzung der Bedingungen der Gewährung der Unterstützung führt, insbesondere im Hinblick auf förderfähige Kosten, Beihilfeintensität, Kumulation und Anreizeffekt.
Der Umfang unserer Leistungen umfasst insbesondere:
Wir konzentrieren uns darauf, dass die Änderung in geordneter Weise durchgeführt wird und im Fall einer Kontrolle verteidigt werden kann. Wir strukturieren die tatsächliche und dokumentarische Grundlage, zeigen die Folgen für Budget, Indikatoren und Zeitplan auf und prüfen die Vereinbarkeit mit den Regeln der staatlichen Beihilfe. Ziel ist es, die Zustimmung der Institution bei gleichzeitiger Aufrechterhaltung der Kontinuität der Projektdurchführung sowie der Begrenzung der Risiken von Korrekturen und Rückzahlungen der Förderung oder der Kündigung des Fördervertrags zu erreichen.