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Änderung des Fördervertrags

Die Kanzlei GJW Gramza i Wspólnicy berät in Angelegenheiten betreffend die Änderung des Fördervertrags sowie damit verbundener Dokumente, einschließlich Nachträgen, Änderungsanträgen sowie Aktualisierungen von Zeitplänen und Budgets. Wir unterstützen Begünstigte bei der sicheren Durchführung von Projektänderungen in einer Weise, die mit den Bedingungen des Programms, den Leitlinien sowie den Regeln der staatlichen Beihilfe vereinbar ist, unter Berücksichtigung der Analyse der Auswirkungen der Änderungen auf die Förderfähigkeit der Ausgaben, die Indikatoren und die Nachhaltigkeit des Projekts.

Die Notwendigkeit, Änderungen am Projekt vorzunehmen, kann sich aus organisatorischen, technischen oder marktbezogenen Gründen ergeben. Unabhängig von der Ursache ist entscheidend zu klären, ob die Änderung der Zustimmung der Institution bedarf oder sich innerhalb der zulässigen Grenzen der Flexibilität bewegt. In der Praxis ermöglicht die ordnungsgemäße Vorbereitung von Änderungen die Begrenzung des Risikos von Streitigkeiten mit der Institution sowie von Folgen wie der Rückzahlung von EU-Kofinanzierungen oder sogar der Kündigung des Fördervertrags.

Bei Projekten, die dem Regime der staatlichen Beihilfe unterliegen, ist zusätzlich wichtig, dass die Änderung nicht zu einer wesentlichen Verletzung der Bedingungen der Gewährung der Unterstützung führt, insbesondere im Hinblick auf förderfähige Kosten, Beihilfeintensität, Kumulation und Anreizeffekt.

Der Umfang unserer Leistungen umfasst insbesondere:

  • die Analyse der geplanten Änderung im Hinblick auf ihre Zulässigkeit sowie ihre Folgen für den Fördervertrag, die Ausschreibungsunterlagen und die Leitlinien,
  • die Vorbereitung und Prüfung des Änderungsantrags sowie des Entwurfs eines Nachtrags zum Fördervertrag zusammen mit der Begründung und dem Beweismaterial,
  • die Bewertung der Auswirkungen der Änderungen auf die Förderfähigkeit der Ausgaben sowie auf die Art der Dokumentation der Kosten, einschließlich der Kosten für Personal, externe Dienstleistungen und Sachanlagen,
  • die Beratung bei der Einführung von Änderungen im Budget und Zeitplan: Verschiebungen zwischen Kategorien, Änderungen des sachlichen Umfangs, Etappierung sowie Umsetzungsfristen,
  • die Überwachung der Auswirkungen von Änderungen auf Output- und Ergebnisindikatoren, einschließlich des Risikos einer Verringerung der Punktzahl, von Finanzkorrekturen oder der Rückzahlung von EU-Kofinanzierungen in der Abrechnungsphase, sowie die Vorschlagserarbeitung optimaler Anpassungsmaßnahmen,
  • die Bewertung der Vereinbarkeit der Änderungen mit den Verpflichtungen zur Nachhaltigkeit des Projekts, einschließlich der Folgen organisatorischer, eigentumsrechtlicher und operativer Änderungen,
  • die Beratung im Bereich der mit der Änderung verbundenen Beschaffungen: Wettbewerbsgrundsatz und Vergaberecht, einschließlich der Zulässigkeit von Änderungen von Verträgen mit Auftragnehmern,
  • die Analyse der Auswirkungen von Änderungen im Regime der staatlichen Beihilfe: Qualifizierung von Kosten, Intensität der Unterstützung, Kumulation, Gewährungsbedingungen sowie Berichtspflichten,
  • die Führung der Korrespondenz mit der Institution, einschließlich der Beantwortung von Aufforderungen und der Ergänzung der Dokumentation,
  • die professionelle Vertretung in streitigen Situationen, wenn die Institution die Zulässigkeit der Änderung infrage stellt oder Folgen wie die Kündigung des Fördervertrags erwägt.

Unser Ansatz

Wir konzentrieren uns darauf, dass die Änderung in geordneter Weise durchgeführt wird und im Fall einer Kontrolle verteidigt werden kann. Wir strukturieren die tatsächliche und dokumentarische Grundlage, zeigen die Folgen für Budget, Indikatoren und Zeitplan auf und prüfen die Vereinbarkeit mit den Regeln der staatlichen Beihilfe. Ziel ist es, die Zustimmung der Institution bei gleichzeitiger Aufrechterhaltung der Kontinuität der Projektdurchführung sowie der Begrenzung der Risiken von Korrekturen und Rückzahlungen der Förderung oder der Kündigung des Fördervertrags zu erreichen.

Paulina Meller-Kmiecik Wie können wir Ihnen helfen?