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Die Kanzlei GJW Gramza i Wspólnicy berät bei Transaktionen, an denen ein Empfänger von EU-Fördermitteln oder ein mit dem Projekt verbundenes Unternehmen beteiligt ist, etwa ein Konsortialpartner, eine Zweckgesellschaft oder ein wesentlicher Unterauftragnehmer. Wir unterstützen unsere Mandanten bei der Prüfung, ob die geplante Maßnahme – etwa der Verkauf von Anteilen oder eines Unternehmens, eine Reorganisation, eine Sacheinlage, eine Verschmelzung, eine Spaltung oder die Übernahme von Vermögenswerten – mit den Bedingungen des Fördervertrags vereinbar ist und ob sie der Zustimmung der finanzierenden Institution bedarf. Zudem analysieren wir die Auswirkungen der Transaktion auf die Projektabrechnung, die Indikatoren, die Nachhaltigkeit sowie die Informations- und Dokumentationspflichten.
Bei Transaktionen mit Beteiligung von Fördermittelempfängern ist die Aufrechterhaltung der Kontinuität der Projektdurchführung und der Projektziele von entscheidender Bedeutung, ebenso wie die Absicherung von Risiken im Zusammenhang mit der Förderfähigkeit von Ausgaben, der Möglichkeit von Finanzkorrekturen oder der Verpflichtung zur Rückzahlung der Mittel. Besondere Aufmerksamkeit widmen wir dem Risiko des Verlusts des KMU-Status, der zu einer Reduzierung der Förderhöhe oder zur vollständigen Rückzahlung der Förderung führen kann.
Umfang unserer Leistungen:
Wir konzentrieren uns darauf sicherzustellen, dass die Transaktion mit den Verpflichtungen des Fördermittelempfängers vereinbar ist und weder die Projektdurchführung noch die Projektabrechnung beeinträchtigt. Wir verbinden die Analyse der Förderunterlagen mit der Gestaltung transaktionsbezogener Mechanismen, die identifizierte Risiken in die geeigneten Vertragsklauseln und in den Maßnahmenplan nach dem Closing überführen. Dadurch erhält unser Mandant die Sicherheit, dass die geplante Verschmelzung, Übernahme oder Reorganisation keine Gefahr für die gewährten EU-Fördermittel darstellt, nicht zur Rückzahlung der EU-Förderung, zu einer Finanzkorrektur oder zur Infragestellung der Förderfähigkeit von Ausgaben führt und eine sichere Weiterentwicklung des Geschäfts ermöglicht.