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Cross-border Legal Grenzüberschreitende Rechtsangelegenheiten
Wir analysieren den rechtlichen Status der Immobilie, prüfen, ob sie von einem örtlichen Bebauungsplan erfasst ist, und helfen bei der Auslegung der Planbestimmungen. Wir analysieren die Voraussetzungen für den Erhalt einer Entscheidung über die Bebauungs- und Nutzungsbedingungen des Grundstücks und bieten rechtliche Unterstützung im Verfahren zur Erlangung einer solchen Entscheidung. Wir unterstützen unsere Mandanten in jeder Phase des Verfahrens zur Erlangung einer Entscheidung über die Umweltbedingungen.
Wir bieten rechtliche Beratung im Verfahren zur Erlangung von Baugenehmigungen. Wir erstellen Rechtsgutachten und helfen bei der Einholung der erforderlichen Erklärungen, Abstimmungen und Genehmigungen. Wenn sich im Verlauf der Arbeiten die Notwendigkeit einer wesentlichen Abweichung vom Bauprojekt ergibt, unterstützen wir unsere Mandanten im Verfahren zur Erlangung einer Entscheidung über die Änderung der Baugenehmigung. Wir befassen uns auch mit verwandten Angelegenheiten und beraten im Verfahren zur Erlangung einer Genehmigung für den Bau eines vorübergehenden Bauobjekts oder bei der Anzeige von Bauarbeiten, die keine behördliche Entscheidung erfordern. In der Phase vor der Beantragung der Baugenehmigung helfen wir bei der Erlangung einer Entscheidung über die Genehmigung des Grundstücks- oder Flächennutzungsprojekts oder des architektonisch-baulichen Projekts.
Wir erstellen Analysen, mit denen festgestellt werden kann, welche Bauobjekte abgerissen werden sollten. Wir prüfen den rechtlichen Status solcher Objekte und beantragen anschließend im Namen unserer Mandanten die Erteilung einer Abrissgenehmigung, auch für den Abriss eines im Denkmalregister eingetragenen Bauobjekts. Wenn dem Investitionsvorhaben Objekte entgegenstehen, die sich in der Herrschaft anderer Rechtsträger befinden, helfen wir bei der Feststellung, ob eine Entscheidung über die Anordnung des Abrisses erlangt werden kann. Bei fehlender Zusammenarbeit der Eigentümer benachbarter Immobilien unterstützen wir unsere Mandanten in Verfahren zur Erlangung von Entscheidungen über die Notwendigkeit des Betretens eines benachbarten Gebäudes, einer benachbarten Einheit oder des Geländes einer benachbarten Immobilie. Wir überwachen laufend die Gefahren für das Bauvorhaben und beantragen bei Bedarf Entscheidungen, die die Einstellung weiterer Bauarbeiten anordnen. Wir helfen auch bei der Erlangung einer Genehmigung zur Wiederaufnahme von Bauarbeiten.
In der Endphase der Durchführung der Investition bieten wir Unterstützung im Verfahren zur Erlangung der Nutzungsgenehmigung. Wir helfen bei der Vorbereitung aller mit der Bauphase verbundenen Berichtsdokumente und erstellen Anträge an die zuständigen Behörden. Falls erforderlich, beantragen wir eine Nutzungsgenehmigung für einen Teil des Objekts. Wurde das Bauvorhaben ohne Baugenehmigung durchgeführt oder wurde ein Beschluss über die Einstellung der Bauarbeiten erlassen, helfen wir bei der Erlangung der entsprechenden Legalisierungsentscheidungen.