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Bauverträge

Verhandlung und Anpassung von Bauverträgen

Die Kanzlei GJW berät seit vielen Jahren bei der Durchführung von Bauinvestitionen und bietet eine umfassende rechtliche Betreuung von Bauverträgen sowie von auf den FIDIC-Bedingungen basierenden Verträgen. Wir vertreten sowohl Investoren als auch Auftragnehmer und achten darauf, dass die abgeschlossenen Verträge präzise, durchführbar und zur angemessenen Sicherung der Interessen unserer Mandanten ausgestaltet sind.

Wir erstellen und verhandeln Bauverträge und formulieren Bestimmungen zum Leistungsumfang, Zeitplan, zu Abnahmeverfahren, zur Haftung der Parteien, zu Valorisierungsmechanismen sowie zu Streitbeilegungsverfahren. Wir prüfen Projektdokumentationen und technische Spezifikationen auf ihre Übereinstimmung mit dem Vertragsinhalt und minimieren so das Risiko von Auslegungsabweichungen während der Durchführung der Investition.

Im Verlauf der Vertragsdurchführung unterstützen wir bei der Anpassung von Bauverträgen, unter anderem im Hinblick auf die Verlängerung von Ausführungsfristen, den Wechsel von Technologien, die Einführung zusätzlicher Leistungen oder die Anpassung der Vergütung an veränderte Marktbedingungen. Unser Ziel ist es, die formale Korrektheit der eingeführten Änderungen sicherzustellen, damit diese künftig keine Streitquelle darstellen.

Rechtliche Betreuung von Bauverträgen – von der Unterzeichnung bis zur Durchführung

Die Kanzlei GJW bietet eine umfassende rechtliche Betreuung verschiedenster mit dem Investitionsprozess verbundener Verträge, sowohl in der Phase ihres Abschlusses als auch während ihrer Durchführung. Wir beraten im Bereich der Sicherung der Vertragserfüllung, darunter insbesondere Bank- und Versicherungsgarantien, Gewährleistungseinbehalte, Mechanismen des Einbehalts eines Teils der Vergütung sowie andere Formen von Sicherheiten. Wir verhandeln Vertragsbedingungen, fügen geeignete Vertragsklauseln ein und vertreten Mandanten bei der Durchsetzung von Ansprüchen – sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich.

Während der Ausführung der Arbeiten legen wir Vertragsbestimmungen aus, beraten bei Änderungen des Leistungsumfangs, erstellen Nachträge (Fristverlängerungen, Valorisierung der Vergütung, technologische Änderungen), verfassen Schreiben und Mängelrügen und analysieren außerdem Ansprüche im Zusammenhang mit Verzögerungen oder Mängeln.

In Krisensituationen analysieren wir die rechtlichen Grundlagen und Folgen der Beendigung eines Bauvertrags, erstellen Erklärungen und Abrechnungsunterlagen, beraten hinsichtlich der Sicherung der Baustelle und vertreten unsere Mandanten in Streitigkeiten über Schadensersatz und Vergütung, sowohl in Verhandlungen als auch vor Verwaltungsbehörden.

Wir bieten Rechtsberatung insbesondere im Bereich von:

  • Generalunternehmerverträgen,
  • Nachunternehmerverträgen über Bauleistungen,
  • Verträgen Investor–Auftragnehmer,
  • Renovierungs- und Bauverträgen,
  • Verträgen über Investorenaufsicht,
  • Verträgen über die Erbringung von Bauleistungen.

Unsere Leistungen richten sich an:

INVESTOREN UND AUFTRAGGEBER – wir bieten umfassende rechtliche Unterstützung in der Phase der Vorbereitung und Durchführung der Investition. Wir gestalten Bauverträge, die an die Besonderheiten des Projekts angepasst sind und Zeitplan, Budget, Leistungsumfang sowie rechtliche Sicherheiten berücksichtigen. Wir analysieren vertragliche Risiken, insbesondere Risiken im Zusammenhang mit Termintreue, Qualität der Arbeiten, Gesetzesänderungen oder außergewöhnlichen Situationen. Wir vertreten Investoren in Verhandlungen mit Auftragnehmern, Planern und Lieferanten sowie erforderlichenfalls in Gerichts- und Schiedsverfahren.

GENERALUNTERNEHMER UND NACHUNTERNEHMER – wir beraten beim Abschluss von Verträgen mit dem Investor und mit Nachunternehmern und achten auf eine angemessene Ausgewogenheit der Pflichten sowie auf die Sicherung der finanziellen Liquidität. Wir erstellen und prüfen Bauverträge, einschließlich Klauseln zu Vertragsstrafen, Garantien und Abnahmeverfahren. Wir erarbeiten Nachträge (Fristverlängerungen, Valorisierung der Vergütung, technologische Änderungen) und unterstützen bei der Durchsetzung von Forderungen sowie bei der Abwehr unbegründeter Ansprüche.

PLANER UND INGENIEURE – wir erstellen Verträge über Planungsleistungen, Urheberaufsicht und Bauherrenaufsicht unter Berücksichtigung des Schutzes von Urheberrechten an Dokumentationen und Planungslösungen. Wir beraten zur vertraglichen Haftung für Mängel der Dokumentation und Verzögerungen bei der Projektdurchführung. Wir verhandeln die Bedingungen der Zusammenarbeit mit Investoren und Auftragnehmern und achten auf klare Verfahren für die Einführung von Projektänderungen und deren Abrechnung.

LIEFERANTEN UND DIENSTLEISTER – wir erstellen und analysieren Verträge über die Lieferung von Materialien und Geräten, Montage- und Serviceverträge und fügen außerdem Bestimmungen zu Fristen, Qualität und Abnahmeverfahren ein. Wir beraten im Bereich von Zahlungssicherheiten (Bankgarantien, Versicherungsgarantien, Kautionen, Wechsel) und führen Streitigkeiten über Verzögerungen, Mängel gelieferter Materialien oder erbrachter Dienstleistungen.

Im Konfliktfall vertreten wir unsere Mandanten in gütlichen Verfahren, Schiedsverfahren und Gerichtsverfahren. Wir führen Verfahren betreffend Vertragsstrafen, Abrechnungen für zusätzliche Leistungen, Mängel ausgeführter Arbeiten sowie Ansprüche im Zusammenhang mit Verzögerungen oder Unterbrechungen der Arbeiten. Unser Ansatz verbindet die Kenntnis der Rechtsvorschriften mit einem praktischen Verständnis des Bauprozesses, was es uns ermöglicht, eine wirksame Argumentation aufzubauen und die Positionen unserer Mandanten zu verteidigen.

Unsere Stärke ist ein Team hochqualifizierter Rechtsberater und Juristen, die das Baurecht nicht nur als berufliche Spezialisierung, sondern auch als Ausdruck ihrer eigenen Interessen und Leidenschaft gewählt haben. Jeder Baurechtler in unserem Team zeichnet sich nicht nur durch eine tiefgehende Kenntnis der Vorschriften aus, sondern auch durch ein praktisches Verständnis der Realitäten von Bauinvestitionen. Dadurch unterstützen unsere Experten die Mandanten mit vollem Engagement und höchstem professionellem Niveau in allen Phasen der Durchführung von Investitionen.

Dank langjähriger Praxis im Bausektor sind wir in der Lage, potenzielle Risiken vorherzusehen und Lösungen vorzuschlagen, die die Wahrscheinlichkeit ihres Eintritts minimieren. Jeden Bauvertrag behandeln wir individuell und berücksichtigen dabei sowohl die geschäftlichen Ziele des Mandanten als auch die Besonderheiten der Investition.

Paulina Meller-Kmiecik Wie können wir Ihnen helfen?