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Gerichtsstreitigkeiten

Breites Spektrum rechtlicher Unterstützung

Wir befassen uns mit der Durchsetzung und Abwehr sämtlicher Arten von Ansprüchen, die im Verlauf der Durchführung von Bauinvestitionen entstehen. Wir vertreten Investoren, Auftragnehmer, Nachunternehmer, Planer und an öffentlichen Vergabeverfahren beteiligte Unternehmen. Im Rahmen unserer Praxis befassen wir uns unter anderem mit Ansprüchen aus der Ausführung, Nichtausführung oder mangelhaften Ausführung zusätzlicher und ersetzender Bauleistungen, mit Abrechnungen im Zusammenhang mit Ersatzvornahmen, mit sämtlichen Garantie- und Mängelverfahren sowie mit anderen vertraglichen oder deliktischen Ansprüchen. Wir führen Streitigkeiten im Zusammenhang mit der gesamtschuldnerischen Haftung von Investoren und Auftragnehmern für die den Nachunternehmern und weiteren Nachunternehmern zustehende Vergütung.

Sorgfältige Analyse des Falls

Unsere Arbeit beginnt mit der Analyse der Unterlagen sowie der rechtlichen und tatsächlichen Rahmenbedingungen. Wir prüfen Verträge und andere Rechtsverhältnisse, um Risiken zu identifizieren und zu bewerten, auch im Hinblick auf potenzielle Ansprüche und Streitigkeiten, noch bevor diese entstehen. Wir erstellen Gutachten, die es den betroffenen Unternehmen ermöglichen, Entscheidungen auf der Grundlage vollständiger Kenntnis ihrer rechtlichen Situation zu treffen. Wir schätzen die Erfolgsaussichten einer wirksamen Durchsetzung von Ansprüchen sowie die mit einer langwierigen Streitführung verbundenen Risiken ein. Dank unseres ganzheitlichen Ansatzes bieten wir unseren Mandanten umfassende Möglichkeiten bei der Durchsetzung oder Abwehr von Ansprüchen, die im Verlauf des Bauprozesses entstehen.

Umfassende Vorbereitung

Im Auftrag unserer Mandanten erstellen wir Schriftsätze und führen Korrespondenz im Zusammenhang mit der Durchsetzung oder Abwehr von Ansprüchen. Bereits in einem frühen Stadium der Angelegenheit schlagen wir Maßnahmen vor und ergreifen sie, die auf eine zügige Beendigung des Streits sowie auf die Sicherung der Interessen unserer Mandanten ausgerichtet sind. Die ersten Schriftsätze oder der Austausch vorgerichtlicher Korrespondenz entscheiden häufig über den Ausgang des Verfahrens, weshalb wir den in der Anfangsphase des Streits ergriffenen Maßnahmen besondere Bedeutung beimessen.

Vertretung in baurechtlichen Streitigkeiten

Wir vertreten unsere Mandanten in jeder Phase des Streits. Wir führen vorgerichtliche Korrespondenz und Verhandlungen. Wir reichen Anträge und Klagen bei Gericht ein oder übernehmen die Abwehr von Ansprüchen, die in Gerichtsverfahren geltend gemacht werden. Wir verteidigen die Interessen unserer Mandanten in Strafverfahren, Verwaltungsverfahren sowie vor Schiedsgerichten. Wir nehmen an sämtlichen Besprechungen und Verhandlungen teil, um fortlaufend auf die sich verändernde Prozesssituation reagieren zu können.

Engagement für die Streitbeilegung

Baurechtliche Streitigkeiten sind in der Regel komplex, und ihr Ausgang hängt häufig von tatsächlichen und technischen Umständen ab. Deshalb analysieren wir diese Voraussetzungen sorgfältig und empfehlen, sofern dies gerechtfertigt ist, außergerichtliche Methoden der Streitbeilegung. Wir achten nicht nur auf das Ergebnis des geführten Verfahrens, sondern auch auf die Wahrung positiver Beziehungen unserer Mandanten zu ihren Vertragspartnern in der Zukunft. Soweit es der Streitgegenstand zulässt, schlagen wir die Durchführung einer Mediation oder die Verweisung des Streits an ein Schiedsgericht vor. Wir bemühen uns in besonderem Maße darum, dass die vorgeschlagenen Lösungen die Interessen der von uns vertretenen Unternehmen in vollem Umfang berücksichtigen.

Paulina Meller-Kmiecik Wie können wir Ihnen helfen?