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Die Kanzlei GJW Gramza i Wspólnicy berät bei der Vorbereitung und Verhandlung von Investitionsverträgen im Gesellschaftsrecht – sowohl bei Venture-Capital- und Private-Equity-Transaktionen als auch bei strategischen Investitionen, Rekapitalisierungen sowie beim Eintritt eines Gesellschafters in eine Gesellschaft. Wir unterstützen Gründer, Gesellschafter, Vorstände und Investoren bei der Gestaltung der Dokumente so, dass sie gesellschaftsrechtlich durchsetzbar, mit dem Gesellschaftsvertrag bzw. der Satzung konsistent sind und die wirtschaftlichen Interessen der Parteien tatsächlich absichern.
Wir bieten umfassende rechtliche Unterstützung in der Phase der Vorbereitung und Verhandlung der Dokumentation, die die Bedingungen des Kapitalengagements, die Regeln für die Übernahme von Anteilen oder Aktien, die Struktur der Corporate Governance nach der Investition, den Umfang der Rechte des Investors, Schutzmechanismen sowie die Bedingungen des Exits regelt. Unsere Beratung umfasst sowohl Transaktionen in einem frühen Entwicklungsstadium des Unternehmens als auch komplexere Investitionsprojekte betreffend etablierte Gesellschaften und Unternehmensgruppen.
Der Umfang unserer Leistungen umfasst insbesondere:
Der Abschluss von Investitionsverträgen erfordert nicht nur eine ordnungsgemäße Vorbereitung der rechtlichen Dokumentation, sondern auch ein Verständnis der wirtschaftlichen Ziele der Parteien, des geplanten Entwicklungsmodells der Gesellschaft sowie der Grundsätze der Zusammenarbeit zwischen dem Investor und den bisherigen Gesellschaftern. Von entscheidender Bedeutung ist eine solche Ausgestaltung der Vertragsbestimmungen, dass sie einerseits die reibungslose Durchführung der Investition ermöglichen und andererseits die Interessen aller Beteiligten der Transaktion angemessen absichern.
Wir arbeiten so, dass der Investitionsvertrag durchführbar ist und der Verwirklichung der geschäftlichen Ziele dient: Er soll die wirtschaftliche Struktur der Transaktion klar beschreiben und zugleich zutreffend im Gesellschaftsrecht und in den Entscheidungsmechanismen verankert sein. Wir prüfen zudem, ob jede wesentliche Bestimmung ordnungsgemäß in den internen Regelungen verankert wurde, also in Beschlüssen, Änderungen des Gesellschaftsvertrags bzw. der Satzung und Vertretungsregeln, um tatsächliche Kontrolle, Vorhersehbarkeit und Sicherheit der Investition zu gewährleisten.