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Rechtsanwalt in der Rechtsanwaltskanzlei GJW. Er spezialisiert sich auf Energierecht sowie auf die rechtliche Betreuung von Einheiten der kommunalen Selbstverwaltung.
Vor Beginn seiner Zusammenarbeit mit GJW war er unter anderem bei der Energieregulierungsbehörde tätig, wo er im Rahmen seiner Aufgaben zahlreiche Verwaltungsverfahren führte, insbesondere in Angelegenheiten betreffend die Erteilung von Konzessionen (Vorzusagen), die Genehmigung von Tarifen für Energieunternehmen, die einer Konzessionspflicht unterliegen, die Entscheidung von Streitigkeiten über den Anschluss an das Gas- und Energienetz sowie die Verhängung von Geldbußen wegen Verstößen gegen Konzessionsbestimmungen und Vorschriften des Energierechts. Er befasste sich außerdem mit der Kontrolle der Einhaltung der Bedingungen für die Ausübung konzessionspflichtiger Tätigkeiten sowie mit der Entscheidung über Streitigkeiten und Beschwerden von Verbrauchern gegen Maßnahmen von Energieunternehmen, insbesondere im Bereich der Qualitätsparameter und des Kundenservice.
Er verfügt über umfangreiche Prozesserfahrung, insbesondere in der Führung von Verfahren aus dem Schuldrecht, dem Verbraucherschutzrecht, dem Sachenrecht und dem Erbrecht. Darüber hinaus vertrat er Mandanten in Verfahren vor dem Patentamt der Republik Polen, insbesondere bei der Anmeldung von Marken zum Erwerb eines Schutzrechts, in Straf- und Steuerstrafverfahren sowie in Verwaltungsverfahren im Bereich des Baurechts und der Immobilienwirtschaft.
Rechtsanwalt, Mitglied der Bezirkskammer der Rechtsanwälte in Krakau.